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   OLG Zweibrücken, 25.02.2003 - 3 W 35/03   

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https://dejure.org/2003,14439
OLG Zweibrücken, 25.02.2003 - 3 W 35/03 (https://dejure.org/2003,14439)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25.02.2003 - 3 W 35/03 (https://dejure.org/2003,14439)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25. Februar 2003 - 3 W 35/03 (https://dejure.org/2003,14439)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit einer gerichtlichen Entscheidung über die Art der Unterbringungseinrichtung bei öffentlich-rechtlicher Unterbringung psychisch Kranker; Auswahl der konkreten Anstalt oder Einrichtung durch die zuständige Behörde; Zurücktreten von Freiheitsrechten des ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Entscheidungs- und Auswahlkompetenzen bei Unterbringung nach öffentlichem Recht

  • Judicialis

    Psych KG Rheinland-Pfalz § 11 Abs. 1; ; Psych KG Rheinland-Pfalz § 11 Abs. 3; ; FGG § 70 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3; ; FGG § 70 f Abs. 1 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.02.2003 - 3 W 35/03
    Die konkrete Anstalt oder Einrichtung hat demgegenüber die zuständige Behörde auszuwählen; eine gerichtliche Angabe dazu ist unbeachtlich (vgl. Keidel/Kuntze/Winkler/Kayser, FG, 14. Aufl. § 70 f Rdnr. 3; Marschner/Volckart, Freiheitsentziehung und Unterbringung, 4. Aufl., D 4. § 70 f Rn. 3; BayObLGZ 1993, 18, 20; BayObLG FamRZ 1994, 320, 322; OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, 118, 119).
  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.02.2003 - 3 W 35/03
    Inhalt und Reichweite dieser Bestimmung sind so auszulegen, dass sie der Bedeutung der Freiheitsrechte des Betroffenen (Art. 2 Abs. 2 GG; Art. 5 Abs. 1 EMRK) gerecht werden; namentlich muss die Einschränkung der persönlichen Freiheit auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und im Übrigen einer strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit standhalten (vgl. BVerfG FamRZ 1998, 895, 896).
  • OLG Düsseldorf, 29.07.1994 - 3 Wx 406/94

    Gerichtliche Unterbringungsgenehmigung; Sachverständigengutachten;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.02.2003 - 3 W 35/03
    Die konkrete Anstalt oder Einrichtung hat demgegenüber die zuständige Behörde auszuwählen; eine gerichtliche Angabe dazu ist unbeachtlich (vgl. Keidel/Kuntze/Winkler/Kayser, FG, 14. Aufl. § 70 f Rdnr. 3; Marschner/Volckart, Freiheitsentziehung und Unterbringung, 4. Aufl., D 4. § 70 f Rn. 3; BayObLGZ 1993, 18, 20; BayObLG FamRZ 1994, 320, 322; OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, 118, 119).
  • BayObLG, 07.10.1993 - 3Z BR 222/93

    Einrichtung; Verlängerung; Aufhebung; Betreuung; Sachverständiger;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.02.2003 - 3 W 35/03
    Die konkrete Anstalt oder Einrichtung hat demgegenüber die zuständige Behörde auszuwählen; eine gerichtliche Angabe dazu ist unbeachtlich (vgl. Keidel/Kuntze/Winkler/Kayser, FG, 14. Aufl. § 70 f Rdnr. 3; Marschner/Volckart, Freiheitsentziehung und Unterbringung, 4. Aufl., D 4. § 70 f Rn. 3; BayObLGZ 1993, 18, 20; BayObLG FamRZ 1994, 320, 322; OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, 118, 119).
  • OVG Saarland, 24.04.2006 - 3 W 3/06

    Zur Frage der Zuständigkeit bei Autismusbehandlung eines jugendlichen Ausländers

    Was den geltend gemachten Anspruch angeht, geht der Senat in Fortsetzung seiner Rechtsprechung in vergleichbar gelagerten Verfahren vgl. im einzelnen Beschlüsse vom 1.12.2004 - 3 W 17/04 - und vom 17.12.2003 - 3 W 35/03 - weiter davon aus, dass dem Antragsteller jedenfalls im Rahmen des vorliegenden summarischen Verfahrens ein Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch auf die begehrte Hilfe zustehen.

    Der saarländische Landesgesetzgeber hat hiervon durch § 38 AGKJHG vom 9.7.1993 - Abl. S. 807 - Gebrauch gemacht und aus Effektivitätsgründen bestimmt, dass Maßnahmen der Frühförderung i.S.d. § 10 Abs. 2 S. 3 SGB VIII unabhängig von der Art der Behinderung vorrangig von den Trägern der Sozialhilfe erbracht werden siehe hierzu Beschlüsse des Senats vom 1.12.2004 - 3 W 17/04 - und vom 17.12.2003 - 3 W 35/03 - siehe auch Protokoll der 52. Sitzung des Landtags, 10. Wahlperiode am 9.7.1993 - LT-DRS 10/52, wo es heißt: "In § 38, den wir in der letzten Ausschusssitzung nochmals geändert haben, galt es abzuwägen zwischen den Prinzipien der Einheit und Allzuständigkeit der Jugendhilfe für die Verbesserung der Lebenssituation junger Menschen und des Ausgleichs sozialer Benachteiligungen einerseits sowie der Effektivität und der effektiven Organisation der Hilfen für behinderte Kinder andererseits.

  • OVG Saarland, 04.04.2007 - 3 Q 73/06

    Zur Zuständigkeit von Jugend- und Sozialhilfe im Bereich der Frühförderung im

    Der Senat hat sich bereits in mehreren Entscheidungen des vorläufigen Rechtsschutzes mit vergleichbaren Fragestellungen befasst vgl. Beschlüsse vom 24.6.2006 - 3 W 3/06 -, vom 20.12.2004 - 3 W 22/04 -, vom 1.12.2004 - 3 W 17/04 - und vom 17.12.2003 - 3 W 35/03 -, wobei letztgenannter Beschluss mit Blick auf Zuständigkeit und Leistungsverpflichtung den Fall des Hilfeempfängers (damals Antragsteller) betraf.
  • VG Saarlouis, 30.01.2006 - 10 F 2/06

    Anspruch eines dem Kreis der Leistungsberechtigten nach dem

    hierzu Beschluss des OVG des Saarlandes vom 17.12.2003, 3 W 35/03.

    Ebenso bereits OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.12.2003, 3 W 35/03, und vom 01.12.2004, 3 W 17/04.

  • VG Saarlouis, 16.12.2005 - 10 K 72/05

    Kostenerstattungsstreit; Saarland; Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers für

    hierzu OVG des Saarlandes, Beschl.v. 17.12.2003, 3 W 35/03, amtl.

    Dass § 38 AG KJHG Maßnahmen der Frühförderung uneingeschränkt dem Kläger zugewiesen hat, geht im Übrigen eindeutig aus den auch von der Kammer für zutreffend erachteten Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes in den Beschlüssen v. 17.12.2003, 3 W 35/03, amtl.

  • OLG Dresden, 25.04.2006 - 3 W 592/06

    Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss hinsichtlich anwaltlicher

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