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   OLG Zweibrücken, 25.09.2007 - 8 W 44/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8657
OLG Zweibrücken, 25.09.2007 - 8 W 44/07 (https://dejure.org/2007,8657)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25.09.2007 - 8 W 44/07 (https://dejure.org/2007,8657)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25. September 2007 - 8 W 44/07 (https://dejure.org/2007,8657)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen Anspruch eines Werkunternehmers auf Einräumung einer Bauhandwerkersicherungshypothek gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts; Anwendbarkeit des § 648 BGB auf juristische Personen des öffentlichen Rechts insbesondere die Bundesrepublik ...

  • Judicialis

    BGB § 648; ; BGB § 648 a; ; BGB § 891; ; BGB § 1138; ; BGB § 1185 Abs. 2

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hat AN gegenüber öffentlichem Auftraggeber Anspruch nach § 648 BGB?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Hat Auftragnehmer gegenüber öffentlichem Auftraggeber Anspruch nach § 648 BGB? (IBR 2007, 677)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 469
  • BauR 2008, 406
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.03.1977 - VII ZR 77/76

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Einräumung einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.09.2007 - 8 W 44/07
    § 648 BGB rechtfertigt sich aus der Vorleistungspflicht des Werkunternehmers und des durch die jeweilige Bauleistung entstandenen Mehrwerts des Grundstücks (BGHZ 68, 180).
  • LG Ravensburg, 29.07.2004 - 6 O 130/04

    Bauhandwerkersicherungshypothek auch gegen öffentliche Auftraggeber

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.09.2007 - 8 W 44/07
    Der Auffassung des Landgerichts Ravensburg - 6 O 130/04 - vermag der Senat sich demnach nicht anzuschließen (vgl. noch Palandt/Sprau, BGB, 6. Aufl., § 648 Rdnr. 1; Dr. Hogenschutt, NJW 99, 2576).
  • OLG Köln, 17.04.2019 - 16 U 20/19

    Anspruch eines Bauunternehmers auf Eintragung einer Sicherungshypothek gegen eine

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob § 648a Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 BGB a.F. analog anzuwenden ist (so das Landgericht in der angegriffenen Entscheidung sowie Hogenschurz, NJW 1999, 2576) oder diese Norm im Wege einer teleologischen Reduktion den Anwendungsbereich des § 648 Abs. 1 BGB a.F. einschränkt (so OLG Zweibrücken, Beschl. v. 25.09.2007 - 8 W 44/07 = NJW-RR 2008, 469; OLG Koblenz, Beschl. v. 14.04.2010 - 12 W 178/10 = NZBau 2011, 34, 35; vgl. zu dem seit dem 01.01.2018 im Kraft getretenen § 650e BGB: MüKo-Busche, BGB, 7. Aufl. 2018, § 650e Rz. 9), denn in beiden Fällen bestehen die übereinstimmenden Voraussetzungen, dass eine planwidrige Regelungslücke (dazu 1.) und eine vergleichbare und damit übertragbare Interessenlage (dazu 2.) vorliegen (vgl. nur Palandt-Grüneberg, BGB, 78. Aufl. 2019, Einleitung Rz. 48-49), und entgegen den Berufungseinwänden sind diese beiden Voraussetzungen erfüllt.
  • OLG Koblenz, 14.04.2010 - 12 W 178/10

    § 648 BGB auf juristische Personen d.ö.R. nicht anwendbar!

    Nach anderer Ansicht rechtfertigt das fehlende Sicherungsbedürfnis des Unternehmers den Ausschluss des Anspruchs gemäß § 648 BGB , wenn er einen Werkvertrag mit einer insolvenzunfähigen juristischen Person des öffentlichen Rechts geschlossen hat (OLG Zweibrücken, NJW-RR 2008, 469; Palandt/Sprau, BGB , 69. Aufl., § 648 Rn. 1; Münchener Kommentar BGB/Busche, 5. Aufl., § 648 Rn. 8; Messerschmidt/Voit/Hildebrandt, Privates Baurecht, § 648 Rn. 6).
  • LG Köln, 21.12.2018 - 4 O 407/18

    Eintragung einer Vormerkung für eine Zwangssicherungshypothek zur Sicherung des

    Die h. M. - gerade in der Rechtsprechung - bejaht den Ausschluss des Anspruchs, wenn der verpflichtete Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist und über sein Vermögen das Insolvenzverfahren unstatthaft ist (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25.09.2007 - 8 W 44/07, OLGR Zweibrücken 2008, 460; OLG Koblenz, Beschuss vom 14.04.2010 - 12 W 178/10, BauR 2011, 135; vgl. auch Hogenschurz NJW 1999, 2576).
  • LG Koblenz, 15.03.2010 - 9 O 78/10

    Keine Sicherungshypothek bei öffentlichem Auftraggeber!

    Mit der Auffassung des OLG Zweibrücken (NJW-RR 08, 469; vgl. auch Palandt/Sprau, BGB, 69.Aufl., § 648 Rn. 1) war der Antrag schon deshalb zurückzuweisen, weil der Anspruch aus § 648 BGB ausgeschlossen ist, wenn der Besteller - wie hier - eine insolvenzunfähige juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
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