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   OLG Zweibrücken, 26.02.2020 - 1 OWi 2 Ss Rs 101/19, 1 OWi 2 SsRs 101/19   

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https://dejure.org/2020,7029
OLG Zweibrücken, 26.02.2020 - 1 OWi 2 Ss Rs 101/19, 1 OWi 2 SsRs 101/19 (https://dejure.org/2020,7029)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 26.02.2020 - 1 OWi 2 Ss Rs 101/19, 1 OWi 2 SsRs 101/19 (https://dejure.org/2020,7029)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 26. Februar 2020 - 1 OWi 2 Ss Rs 101/19, 1 OWi 2 SsRs 101/19 (https://dejure.org/2020,7029)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 12 Abs 3 Nr 3 StVO, § 41 Abs 1 Anl 2 Zeichen 286 StVO
    Geldbußebewährtes Parken in Halteverbot vor Garage

  • bussgeldsiegen.de

    Parken in Halteverbot vor Garage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 12 Abs. 3 Nr. 3 ; Anl. § 41 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    StVO § 12 Abs. 3 Nr. 3 ; Anl. § 41 Abs. 1
    Parken vor Garageneinfahrt im eingeschränkten Halteverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Bußgeldbebewährtes Parken in Halteverbot vor Garage

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.02.2020 - 1 OWi 2 SsRs 101/19
    Das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG gilt auch für Bußgeldtatbestände (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 17. November 1992, 1 BvR 168/89, BVerfGE 87, 363-394).
  • OLG Düsseldorf, 03.06.1991 - 5 Ss OWi 152/91

    Zum Parken vor dem eigenen Grundstück auf abgesetzter Gehwegfläche

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.02.2020 - 1 OWi 2 SsRs 101/19
    Es ist allgemein anerkannt, dass neben § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO bestehende Parkverbote, die nicht allein dem Schutz des Zufahrtsberechtigten dienen, auch gegen ihn gelten (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Juni 1991, 5 Ss [OWi] 152/91, VRS 81, 375, 379 f. zum Parkverbot auf Gehwegen; Hentschel NJW 1992, 2062 zu § 12 Abs. 3 Nr. 5 StVO; Vogel NZV 1990, 419, 420 zu § 12 Abs. 1 Nr. 5 StVO; Janiszewski NStZ 1984, 544, 545).
  • OLG Düsseldorf, 18.01.1994 - 5 Ss OWi 393/93

    Zum Parken vor der eigenen Grundstückszufahrt

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.02.2020 - 1 OWi 2 SsRs 101/19
    Eine Überlagerung der Verkehrsregelung durch § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Januar 1994, 5 Ss [OWi] 169/93, VRS 86, 469 ff.) kommt hier schon deshalb nicht in Betracht, weil die getroffene Verkehrsregelung das Parken vor der Garage gerade nicht erlaubt.
  • BayObLG, 24.02.1975 - 1 ObOWi 57/75

    Parken; Grundstück; Einfahrt; Ausfahrt; Gestattung; Verbot

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.02.2020 - 1 OWi 2 SsRs 101/19
    Nach dem Sinn und Zweck würde das eingeschränkte Halteverbot ausnahmsweise für die vor Grundstücksein- und -ausfahrten oder Garagenzufahrten belegenen Flächen dennoch nicht gelten, wenn sie nur im Hinblick auf § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO nicht als Parkbuchten gekennzeichneten wären (BayObLG, Beschluss vom 26. Februar 1992, 2 Ob OWi 403/92, juris, Rn. 12); denn dieses Parkverbot gilt nicht für den Zufahrtsberechtigten (BayObLG, Beschluss vom 24. Februar 1975, 1 Ob OWi 57/75, VRS 49, 149; OLG Köln, Beschluss vom 4. Februar 1983, 3 Ss 893 Bz/82, VRS 83, 333).
  • LG Bückeburg, 04.06.1992 - 1 S 68/92
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.02.2020 - 1 OWi 2 SsRs 101/19
    Nach dem Sinn und Zweck würde das eingeschränkte Halteverbot ausnahmsweise für die vor Grundstücksein- und -ausfahrten oder Garagenzufahrten belegenen Flächen dennoch nicht gelten, wenn sie nur im Hinblick auf § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO nicht als Parkbuchten gekennzeichneten wären (BayObLG, Beschluss vom 26. Februar 1992, 2 Ob OWi 403/92, juris, Rn. 12); denn dieses Parkverbot gilt nicht für den Zufahrtsberechtigten (BayObLG, Beschluss vom 24. Februar 1975, 1 Ob OWi 57/75, VRS 49, 149; OLG Köln, Beschluss vom 4. Februar 1983, 3 Ss 893 Bz/82, VRS 83, 333).
  • BVerfG, 09.10.2000 - 1 BvR 1627/95

    Zum kartellrechtlichen Kontrahierungszwang

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.02.2020 - 1 OWi 2 SsRs 101/19
    Aus dem Bestimmtheitsgebot ergibt sich weiterhin, dass auch der die gesetzliche Regelung ausfüllende Verwaltungsakt in seinem konkreten Regelungsgehalt hinreichend bestimmt sein muss (Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 09. Oktober 2000, 1 BvR 1627/95, juris, Rn. 56).
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