Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 26.06.2018 - 5 U 85/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,28693
OLG Zweibrücken, 26.06.2018 - 5 U 85/17 (https://dejure.org/2018,28693)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 26.06.2018 - 5 U 85/17 (https://dejure.org/2018,28693)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 26. Juni 2018 - 5 U 85/17 (https://dejure.org/2018,28693)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,28693) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 906 Abs. 2 ; BGB § 1004
    Nachbarrechtlicher Auskunftsanspruch; Werkstatt- und Prognoserisiko; nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch

  • rechtsportal.de

    BGB § 906 Abs. 2 ; BGB § 1004
    Höhe des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umfang des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.06.2018 - 5 U 85/17
    16 Das sog. Werkstatt- oder Prognoserisikos trägt der Schädiger (BGHZ 115, 364).

    Dies gilt nur dann nicht, wenn den Geschädigten ein Auswahlverschulden bei der Durchführung der Wiederherstellungsmaßnahmen durch einen Dritten oder der Auswahl des Gutachters, der die Erforderlichkeit der Maßnahmen ermittelt hat, trifft (BGHZ 115, 364).

  • BGH, 09.02.2018 - V ZR 311/16

    Grundstückseigentümer ist verantwortlich, wenn ein von ihm beauftragter

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.06.2018 - 5 U 85/17
    Dagegen verteidigt die Klägerin das Urteil und verweist u.a. auf das Urteil des BGH vom 9.2.2018, V ZR 311/16.

    Mit seiner Entscheidung vom 9.2.2018, V ZR 311/16, hat der BGH außerdem klargestellt, dass eine Haftung nach § 906 Abs. 2 BGB analog dabei keinen Sorgfaltspflichtverstoß des Grundstücksberechtigten voraussetzt.

  • BGH, 30.05.2003 - V ZR 37/02

    Haftung des Versorgungsunternehmens für Schäden durch Bruch einer Wasserleitung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.06.2018 - 5 U 85/17
    Ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch besteht, wenn von einem Grundstück im Rahmen privatwirtschaftlicher Benutzung rechtswidrige Einwirkungen auf ein anderes Grundstück ausgehen, die der Eigentümer oder Besitzer des betroffenen Grundstücks nicht dulden muss, aus besonderen Gründen jedoch nicht gem. §§ 1004 Absatz 1, 862 Abs. 1 BGB unterbinden kann, sofern er hierdurch Nachteile erleidet, die das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung übersteigen (BGHZ 155, 99).
  • BGH, 01.02.2008 - V ZR 47/07

    Umfang des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.06.2018 - 5 U 85/17
    Sie gehören mit zu den ersatzfähigen Folgekosten der Einwirkung (BGH, NJW 2008, 992).
  • BGH, 26.04.2018 - III ZR 367/16

    Amtshaftung: Falschauskunft gegenüber dem Vertragspartner des von einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.06.2018 - 5 U 85/17
    Sollte ein fehlerhaftes Sachverständigengutachten des TÜV erstellt worden sein, das zur Abwälzung des Prognoserisikos auf die Beklagte geführt hat, so hat die Beklagte ggf. Schadenersatzansprüche gegen den Gutachter aus einem Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (vgl hierzu auch BGH, Urteil vom 26.04.2018, III ZR 367/16).
  • OLG Hamm, 18.11.2021 - 24 U 74/16

    Abdrift von Pflanzenschutzmitteln?

    Der Inhalt und Umfang des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs bestimmt sich unter Abwägung aller Umstände nach den Grundsätzen der Enteignungsentschädigung; der Anspruch ist kein Schadensersatzanspruch, der sich - jedenfalls unmittelbar - nach den §§ 249 ff. BGB richtet (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 26. Juni 2018 - 5 U 85/17 - zitiert nach juris).

    Er kann daher je nach Art und Weise der Einwirkung gleichwohl auf vollen Schadensersatz gehen (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 26. Juni 2018 - 5 U 85/17 - zitiert nach juris).

    Die Anwaltskosten sind durch die einwirkungsbedingte rechtliche Auseinandersetzung entstanden und gehören mit zu den ersatzfähigen Folgekosten der Einwirkung (vgl. BGH, Urteil vom 01. Februar 2008 - V ZR 47/07 - NJW 2008, 992; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 26. Juni 2018 - 5 U 85/17 - zitiert nach juris).

  • LG Frankenthal, 22.11.2022 - 8 O 66/21

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch: Ersatz eines landwirtschaftlichen

    Diese gehören mit zu den ersatzfähigen Folgekosten der Einwirkung (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 26. Juni 2018 - 5 U 85/17 -, Rn. 13 m.w.N., juris).
  • AG Gifhorn, 01.04.2022 - 33 C 639/21
    Dies gilt selbst dann, wenn sich während der Reparatur herausstellt, dass der Schaden umfangreicher ist, als im Gutachten festgestellt oder die Reparatur länger dauert (OLG Düsseldorf, Urt. v. 02.04.2019, Az. I-1 U 108/18; AG Köln, Urt. v. 09.01.2019, Az. 265 © 72/19; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 26.06.2018, Az. 5 U 85/17; BGH, Urt. v. 15.10.1991, Az. VI ZR 314/90).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht