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   OLG Zweibrücken, 26.07.2007 - 4 W 61/07   

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https://dejure.org/2007,6939
OLG Zweibrücken, 26.07.2007 - 4 W 61/07 (https://dejure.org/2007,6939)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 26.07.2007 - 4 W 61/07 (https://dejure.org/2007,6939)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 26. Juli 2007 - 4 W 61/07 (https://dejure.org/2007,6939)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Einordnung eines Anerkenntnisses in einer mündlichen Verhandlung als ein "sofortiges" Anerkenntnis

  • Judicialis

    ZPO § 93; ; ZPO § 307

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 93; ZPO § 275 Abs. 3
    Rechtzeitigkeit eines sofortigen Anerkenntnisses im frühen ersten Termin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 354
  • FamRZ 2008, 1643
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Hagen, 09.03.2006 - 3 T 135/06
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.07.2007 - 4 W 61/07
    Der Beschluss des Kammergerichts vom 16. Februar 2006 - 20 W 52/05 - (NJW-RR 06, 1087) befasst sich mit der Frage, ob die Frist für die Verteidigungsanzeige im schriftlichen Vorverfahren maßgeblich dafür sein kann, ob ein Anerkenntnis ein "sofortiges" ist oder nicht.
  • KG, 16.02.2006 - 20 W 52/05

    Sofortiges Anerkenntnis: Anerkenntnis nach Anzeige der Verteidigungsanzeige und

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.07.2007 - 4 W 61/07
    Der Beschluss des Kammergerichts vom 16. Februar 2006 - 20 W 52/05 - (NJW-RR 06, 1087) befasst sich mit der Frage, ob die Frist für die Verteidigungsanzeige im schriftlichen Vorverfahren maßgeblich dafür sein kann, ob ein Anerkenntnis ein "sofortiges" ist oder nicht.
  • LG Mannheim, 09.06.2009 - 2 O 200/08

    Schriftliches Vorverfahren: Sofortiges Anerkenntnis nach Versäumnisurteil

    Nachdem es unter der heute geltenden Fassung von § 307 ZPO auch bei Anordnung eines frühen ersten Termins keiner mündlichen Verhandlung mehr zum Erlass eines Versäumnisurteils bedarf, wird indessen überwiegend für die Anwendung von § 93 ZPO gefordert, dass der Klageanspruch innerhalb der - gegebenenfalls verlängerten - Klageerwiderungsfrist anerkannt wird, weil nun schon deren Ende den frühesten möglichen Zeitpunkt für ein wirksames Anerkenntnis markiere ( Vossler NJW 2006, 1034; MünchKommZPO/ Giebel , 3. A., 2008 § 93 ZPO Rn 10; Zöller/ Herget , ZPO, 27. A., 2009, § 93 Rn 4; in diese Richtung auch BGH NJW 2006, 2490; OLG Jena GRUR-RR 2008, 109; einschränkend OLG Zweibrücken OLGR 2008, 76).
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