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OLG Zweibrücken, 27.05.1999 - 3 W 62/99 |
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- OLG Zweibrücken, 23.11.1987 - 3 W 109/87
Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.05.1999 - 3 W 62/99
Ein Notar ist deshalb grundsätzlich nicht verpflichtet, darauf hinzuweisen, daß und in welcher Höhe für seine Tätigkeit Gebühren anfallen (Senat JurBüro 1989, 661, 662 und DNotZ 1988, 391, 392;… Rohs/ Wedewer a.a.O. § 16 Rdnr. 32;… Korintenberg/Bengel a.a.O. § 16 Rdnr. 47 f., jeweils m.w.N.). - BayObLG, 23.10.1996 - 3Z BR 145/96
Geschäftswert für Beurkundung eines Spaltungsplans
Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.05.1999 - 3 W 62/99
Nach der seit 27.7.1997 geltenden Regelung in § 39 Abs. 4 KostO ist der Geschäftswert allerdings auf einen Betrag von 10 Mio. DM begrenzt (…vgl. Tiedtke a.a.O. S. 209;… Bayer. Notarkasse a.a.O. Rdnr. 563; zum streitigen früheren Meinungsstand aber auch BayObLG MittBayNot 1997, 54, 55 m.w.N.). - BayObLG, 19.03.1997 - 3Z BR 291/96
Kostengrundsätze bei Ausgliederung zur Aufnahme
Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.05.1999 - 3 W 62/99
Für ihn gelten die gleichen Grundsätze wie für den Fall einer Verschmelzung durch Aufnahme (BayObLG FGPrax 1997, 115 m.w.N. [= MittBayNot 1997, 253 (nur Leitsatz)]. - EuGH, 02.12.1997 - C-188/95
Fantask u.a.
Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.05.1999 - 3 W 62/99
Insbesondere kann dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 2.12.1997 (- Rs C - 188/95, ZIP 1998, 206 ) nichts gegen die Höhe der vom Beteiligten zu 2) in Ansatz gebrachten Gebühren entnommen werden.
- OLG Düsseldorf, 06.12.2001 - 10 W 108/01
Pflicht des Notars zur Belehrung über die Höhe der Kosten der Beurkundung
a) Der Notar ist grundsätzlich nicht verpflichtet, über die Entstehung gesetzlich festgelegter Kosten zu belehren (vgl. BayObLG JurBüro 1988, 1706; Schleswig-Holsteinisches OLG, JurBüro 1997, 435, 436; OLG Köln MittRhNotK 1999, 29, 30; OLG Hamm JurBüro 1999, 97, 99; Pfälzisches OLG Zweibrücken JurBüro 1999, 488, 490;… Rohs in Rohs/Wedewer, a.a.O., § 16 Rdn. 32).Eine derartige Belehrungspflicht des Notars besteht zunächst dann, wenn er ausdrücklich nach der Höhe der Kosten gefragt wird; in diesem Fall muss er zutreffend antworten (BayObLG MDR 1980, 411; OLG Köln MittRhNotK 1999, 29, 30; Pfälzisches OLG Zweibrücken JurBüro 1999, 488, 490).
Eine Belehrungspflicht des Notars kommt ferner dann in Betracht, wenn der Kostenschuldner sich in einem für den Notar offensichtlich klar erkennbaren Irrtum über die Gebührenhöhe befindet (Pfälzisches OLG Zweibrücken JurBüro 1989, 661, 663; JurBüro 1999, 488, 490;… Bengel in Korintenberg/Lappe/ Bengel/ Reimann, a.a.O., § 16 Rdn. 47).
- KG, 21.10.2011 - 9 W 195/10
Notarkostenbeschwerdeverfahren: Rubrumsberichtigung bei unrichtiger …
(1) Wird der Notar nach der Höhe der Kosten ausdrücklich gefragt, muss er sachlich zutreffen antworten (OLG Köln MittRhNotK 1999, 29; OLG Zweibrücken JurBüro 1999, 488).Dies ist etwa anerkannt, wenn der Kostenschuldner sich in einem für den Notar offensichtlich klar erkennbaren Irrtum über die Gebührenhöhe befindet (OLG Zweibrücken JurBüro 1999, 488).
- OLG Dresden, 12.09.2016 - 17 W 826/16
Auskunftspflichten des Notars bzgl. Notarkosten
Dann muss er sachlich zutreffend antworten (…OLG Köln MittRhNotK 1999, 29 - in juris Rz. 17; OLG Zweibrücken JurBüro 1999, 488 - in juris Rz. 20;… OLG Düsseldorf JurBüro 2002, 257 in juris Rz. 8). - OLG Jena, 23.02.2021 - 9 W 401/20
Notarkosten - Beurkundung genehmigungsbedürftiges Rechtsgeschäft
Ein Notar ist nur bei einem offensichtlichen, ihm also klar erkennbaren Irrtum eines Beteiligten über die Kosten zur Aufklärung verpflichtet (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27. Mai 1999, 3 W 62/99, ZNotP 1999, 415-416, juris Rn. 20 Tiedtke, in: Korintenberg, GNotKG, 21. Aufl. 2020, § 21 Rn. 17 Fn. 21). - LG Frankenthal, 07.07.2006 - 1 T 80/06
Geschäftswert in Grundbuchsachen: Übertragung eines öffentlichen Zwecken …
Hinzu kommt, dass bei der Bemessung der Gegenleistung die gleichfalls übertragenen, den Eigenbetrieb betreffende Passiva (vgl. § 1 Abs. 1 und 3 des Vertrages; Bl. 2, 5 d.A.) Berücksichtigung gefunden haben dürften, die bei der Bemessung des Geschäftswerts außer Acht zu bleiben haben (§ 18 Abs. 3 KostO; vgl. für die Bewertung ausgegliederter und übernommener Unternehmensteile ausdrücklich OLG Zweibrücken JurBüro 1999, 488, 489).