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   OLG Zweibrücken, 27.06.2011 - 7 U 118/10   

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https://dejure.org/2011,39645
OLG Zweibrücken, 27.06.2011 - 7 U 118/10 (https://dejure.org/2011,39645)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27.06.2011 - 7 U 118/10 (https://dejure.org/2011,39645)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27. Juni 2011 - 7 U 118/10 (https://dejure.org/2011,39645)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 3 Abs 1 AnfG, § 3 Abs 2 AnfG, § 4 Abs 1 AnfG, § 8 Abs 1 AnfG
    Anfechtung außerhalb der Insolvenz: Umwandlung einer unwiderruflichen in eine widerrufliche Bezugsberechtigung aus einer Lebensversicherung; Gläubigerbenachteiligung durch unentgeltliche Leistung des Schuldners

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtbarkeit der Umwandlung eines unwiderruflichen in ein widerrufliches Bezugsrecht hinsichtlich einer Kapitallebensversicherung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtbarkeit der Umwandlung eines unwiderruflichen in ein widerrufliches Bezugsrecht hinsichtlich einer Kapitallebensversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 252/01

    Umfang des Anfechtungsanspruchs bei Einräumung eines Bezugsrechts für eine

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.06.2011 - 7 U 118/10
    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23.10.2003 - Az. IX ZR 252/01 -, auf die sich die Klägerin berufe, sei nicht einschlägig, da dort das widerrufliche Bezugsrecht einer anderen Person zugewandt und damit für diese neu begründet worden sei.

    Vielmehr bestand lediglich eine mehr oder weniger starke tatsächliche Aussicht auf den Erwerb eines zukünftigen Anspruchs (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 2003, Az.: IX ZR 252/01, bei Juris Rdnr. 20).

    Da somit der widerruflich Begünstigte erst mit dem Eintritt des Versicherungsfalles eine eigene Rechtsposition erlangt, ist anfechtungsrechtlich deswegen bei der widerruflichen Benennung eines Dritten als Bezugsberechtigten nicht auf den Zeitpunkt der widerruflichen Benennung sondern auf den Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles abzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 2003, Az.: IX ZR 252/01, bei Juris Rdnr. 21).

    Das Urteil vom 23. Oktober 2003, Az.: IX ZR 252/01, betraf eine Fallgestaltung, bei der die Umwandlung mit einer Auswechselung der Person des Begünstigten einherging.

  • BGH, 18.06.2003 - IV ZR 59/02

    Erwerb von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag bei Einräumung eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.06.2011 - 7 U 118/10
    Maßgeblicher Zeitpunkt ist dann allerdings der Zeitpunkt der Einräumung des unwiderruflichen Bezugsrechtes, da die Wirkung schon unmittelbar mit der Vereinbarung des unwiderruflichen Bezugsrechtes eintritt (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juni 2003, Az.: IV ZR 59/02, bei Juris; Hasse, aaO).
  • BGH, 27.04.2010 - IX ZR 245/09

    Widerrufliches Bezugsrecht einer Lebensversicherung in der Insolvenz:

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.06.2011 - 7 U 118/10
    Diese lediglich ungesicherte Hoffnung auf den Erwerb eines künftigen Anspruchs stellt sich als ein rechtliches -Nullum- für die Beklagten dar (BGH, Beschluss 27. April 2010, Az.: IX ZR 245/09, bei Juris Rdnr. 3 m. w. N.).
  • OLG Zweibrücken, 14.04.2010 - 1 U 183/09

    Zwangsvollstreckung in eine Lebensversicherung: Widerruf einer widerruflichen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.06.2011 - 7 U 118/10
    In einem Rechtsstreit, den die Mutter der Beklagten mit der A... Lebensversicherungs AG führte, wurde letztere durch das Urteil des ersten Zivilsenats des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 14. April 2010, Az. 1 U 183/09, verurteilt, die Ablaufleistung aus dem Lebensversicherungsvertrag an die beiden Beklagten jeweils in Höhe von 77.309,05 EUR auszubezahlen.
  • FG Köln, 16.02.2018 - 11 K 1083/15

    Inanspruchnahme der Lebensgefährtin als Duldungsverpflichtete für Steuerschulden

    Die nachträgliche Einräumung der Bezugsrechte aus den Lebensversicherungen des Klägers zugunsten der Klägerin stellt daher eine Rechtshandlung dar (vgl. hierzu z.B. BGH-Urteil vom 22. Oktober 2015  IX ZR 248/14, NJW-RR 2016, 171, und OLG Zweibrücken, Urteil vom 27. Juni 2011 7 U 118/10).
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