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   OLG Zweibrücken, 27.08.2002 - 1 Ws 407/02   

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https://dejure.org/2002,7859
OLG Zweibrücken, 27.08.2002 - 1 Ws 407/02 (https://dejure.org/2002,7859)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27.08.2002 - 1 Ws 407/02 (https://dejure.org/2002,7859)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27. August 2002 - 1 Ws 407/02 (https://dejure.org/2002,7859)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung des dinglichen Arrests in das Vermögen eines Tatverdächtigen zur Sicherung eines geldwerten Ersatzanspruchs als Rückgewinnungshilfe für den Geschädigten; Anordnung des Verfalls von Wertersatz; Voraussetzung einer Verfallsanordnung; Zulässigkeit der Durchsuchung ...

  • Judicialis

    StGB § 73; ; StGB § 73 Abs. 1 S. 2; ; StGB § 73 a; ; StPO § 111 b Abs. 2; ; StPO § 111 b Abs. 4; ; StPO § 111 b Abs. 5; ; StPO § 111 d

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 446
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 21.01.2005 - 3 Ws 42/05

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Zurückgewinnungshilfe und Arrestgrund

    § 111 b Abs. 5 StPO sieht indes die Anordnung eines dinglichen Arrests - als vorläufige Sicherung - gerade auch für den Fall vor, daß tatbedingte Ansprüche des Verletzten vorliegen, die gemäß § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB einer Wertverfallsanordnung grundsätzlich entgegenstehen (vgl. BGH wistra 2003, 228; OLG Zweibrücken NStZ 2003, 446; OLG Köln NJW 2003, 2546; OLG Schleswig SchlHA 2002, 145; OLG Hamburg, Beschluß vom 10.12.2004 - 1 Ws 216/04 - OLG München wistra 2004, 353, 354; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2002, 173; Tröndle/Fischer, 51. Auflage, § 73 StGB, Rdnr. 14).

    Dabei wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung auch die Auffassung vertreten, daß eine Anordnung des dinglichen Arrests selbst dann erfolgen könne, wenn zu sichernde Ansprüche des Staates nicht in Betracht kämen und die Anordnung des dinglichen Arrests allein dazu diene, im Wege der Rückgewinnungshilfe die Durchsetzung zivilrechtlicher Forderungen der Geschädigten zu erleichtern oder zu gewährleisten (OLG Zweibrücken NStZ 2003, 446).

  • LG Saarbrücken, 20.07.2010 - 2 Qs 17/10

    Höhe des zu arretierenden Vermögens bei einem nach bürgerlichem Recht

    Vielmehr ist entscheidend, ob der von der Arrest- bzw. Verfallsanordnung betroffene Tatbeteiligte hinsichtlich des Erlöses zumindest zeitweise (Mit-)Verfügungsgewalt innehatte (BGH NStZ-RR 2009, 320; BGH NStZ 2008, 623; NStZ-RR 2007, 121; NStZ 2003, 198; NStZ-RR 1997, 262; Fischer, StGB, 57. Auflage, § 73 Rdnr. 16; Landgericht Münster, Beschluss vom 10.02.2005, Az.: 12 Qs 53/04 - zitiert nach juris; weitergehend OLG Zweibrücken NStZ 2003, 446, 447).
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