Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 27.08.2014 - 2 AR 14/14 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,32461) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Örtliche Zuständigkeit des zunächst angerufenen Gerichts im Umgangsverfahren
- rechtsportal.de
Örtliche Zuständigkeit des zunächst angerufenen Gerichts im Umgangsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Fortdauer einer Zuständigkeit des zunächst angerufenen Gerichts in einem Umgangsverfahren
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Fortdauer einer Zuständigkeit des zunächst angerufenen Gerichts in einem Umgangsverfahren
Verfahrensgang
- AG Rockenhausen - 3 F 370/14
- AG Zweibrücken - 2 F 122/14
- OLG Zweibrücken, 27.08.2014 - 2 AR 14/14
Papierfundstellen
- FamRZ 2015, 520
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 24.04.2012 - 2 SAF 10/12
Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.08.2014 - 2 AR 14/14
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich das verweisende Gericht über den Grundsatz der Fortwirkung der Zuständigkeit (§ 2 Abs. 2 FamFG ) hinwegsetzt (OLG Frankfurt FamRZ 2011, 1233 ; OLG Hamm, Beschluss vom 24.4.2012, 2 SAF 10/12 - juris). - OLG Karlsruhe, 10.03.2011 - 18 WF 18/11
Aussetzung des Versorgungsausgleichs über Anwartschaften in der Zusatzversorgung …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.08.2014 - 2 AR 14/14
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich das verweisende Gericht über den Grundsatz der Fortwirkung der Zuständigkeit (§ 2 Abs. 2 FamFG ) hinwegsetzt (OLG Frankfurt FamRZ 2011, 1233 ; OLG Hamm, Beschluss vom 24.4.2012, 2 SAF 10/12 - juris).
- OLG Hamm, 26.03.2015 - 2 SAF 3/15
Örtliche Zuständigkeit der Familiengerichte in einer Kindschaftssache
Diese Fortwirkung ist hier gegeben, weil sich nach § 152 Abs. 2 FamFG die örtliche Zuständigkeit in einer - vom Scheidungsverfahren isolierten - Kindschaftssache nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des minderjährigen Kindes richtet und das Kind im maßgeblichen Zeitpunkt, zu welchem das Gericht hiermit befasst wurde (…vgl. Borth/Grandel, in: Musielak/Borth, FamFG, 4. Aufl. 2013, § 2 Rn. 2), seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bezirk des Amtsgerichts Halle hatte (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27. August 2014 - 2 AR 14/14 - zitiert nach juris).