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   OLG Zweibrücken, 27.12.1999 - 2 UF 228/99   

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https://dejure.org/1999,9358
OLG Zweibrücken, 27.12.1999 - 2 UF 228/99 (https://dejure.org/1999,9358)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27.12.1999 - 2 UF 228/99 (https://dejure.org/1999,9358)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27. Dezember 1999 - 2 UF 228/99 (https://dejure.org/1999,9358)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 881
  • FamRZ 2000, 546
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.07.1993 - XII ARZ 16/93

    Zuständigkeit des Familiensenats nach fehlerhafter Verweisung an das Landgericht

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.12.1999 - 2 UF 228/99
    Es bleibt daher bei der - fehlerhaften - Einordnung der Sache als Familiensache mit der Folge, dass der angerufene Senat auf die sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung des Familiengerichtes eine Sachentscheidung zu treffen hat (BGH, FamRZ 1988, 1035; 1989, 165; 1994, 25f. und 1995, 351f. jeweils mit weit. Nachw.).
  • BGH, 13.07.1988 - IVb ARZ 35/88

    Rechtsmittel gegen Entscheidung des Familiengerichts in Nichtfamiliensache

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.12.1999 - 2 UF 228/99
    Es bleibt daher bei der - fehlerhaften - Einordnung der Sache als Familiensache mit der Folge, dass der angerufene Senat auf die sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung des Familiengerichtes eine Sachentscheidung zu treffen hat (BGH, FamRZ 1988, 1035; 1989, 165; 1994, 25f. und 1995, 351f. jeweils mit weit. Nachw.).
  • BGH, 21.09.1988 - IVb ARZ 37/88

    Zuständigkeitsverteilung zwischen dem Familiensenat und dem allgemeinen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.12.1999 - 2 UF 228/99
    Es bleibt daher bei der - fehlerhaften - Einordnung der Sache als Familiensache mit der Folge, dass der angerufene Senat auf die sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung des Familiengerichtes eine Sachentscheidung zu treffen hat (BGH, FamRZ 1988, 1035; 1989, 165; 1994, 25f. und 1995, 351f. jeweils mit weit. Nachw.).
  • BGH, 27.03.2013 - XII ZB 71/12

    Scheidungsakzessorischer Statuswechsel: Form der Zustimmungserklärung des

    Die Zustimmung ist dabei anders als die Anerkennung nicht an eine Frist gebunden (OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 546; OLG Köln FamRZ 2011, 651; OLG Oldenburg FamRZ 2011, 1076; OLG Brandenburg StAZ 2011, 333; MünchKommBGB/Wellenhofer 6. Aufl. § 1599 Rn. 64; aA OLG Stuttgart FamRZ 2004, 1054; Staudinger/Rauscher BGB [2011] § 1599 Rn. 92 mwN; Palandt / Brudermüller BGB 72. Aufl. Rn. 11).
  • OLG Stuttgart, 18.12.2003 - 16 UF 221/03

    Abstammung: Statuswechsel eines nach der Ehescheidung geborenen Kindes nur bei

    Der Senat schließt sich der wohl überwiegenden Meinung im Schrifttum an, die dafür plädiert, die Ausnahmevorschrift des § 1599 Abs. 2 BGB eng auszulegen (Kirchmeier Kind-Prax 1998, 145, 147; Wachsmann StAZ 2000, 375; Gaul FamRZ 2000, 1461, 1466; FamRefK/Wax, § 1599 BGB Rn. 4; MüKo/Wellenhofer-Klein, BGB, 4. Aufl., § 1599 Rn. 49; Staudinger/Thomas Rauscher, BGB, Neubearbeitung 2000, § 1599 Rn. 89; a.A. Palandt/Diederichsen, BGB, 63. Aufl., § 1599 Rn. 10; Bamberger/Roth, BGB, § 1599 Rn. 3; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 546).
  • OLG Oldenburg, 20.08.2010 - 12 W 167/10

    Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung bei verspäteter Mitwirkung des

    Die nach § 1599 Abs. 2 S. 2 BGB neben der Anerkenntniserklärung des Dritten erforderliche Zustimmung des Mannes, der zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes noch mit der Mutter verheiratet war, sei dagegen nicht an diese Jahresfrist geknüpft, sondern solange möglich, wie eine fristgerecht erfolgte Anerkennung nach § 1599 Abs. 2 S. 1 BGB ihre Wirkung nicht verloren habe, insbesondere seitens des Dritten nicht gemäß § 1597 Abs. 3 BGB wirksam widerrufen worden sei (OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 546; Bamberger/Roth, BGB § 1599 Rz. 3; Palandt/Büderichsen BGB, 69 Aufl., § 1599 Rz. 10).
  • OLG Brandenburg, 29.04.2011 - 7 Wx 8/11

    Vaterschaftsanerkennung durch einen Dritten: Jahresfrist für die

    Der Meinung, die Jahresfrist aus § 1599 Abs. 1 S. 1 BGB gelte allein für den Dritten (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 546, 547; OLG Oldenburg, StAZ 2011, 49, 50; OLG Köln StAZ 2011, 48 f.; Palandt/Diederichs, BGB, 69. Aufl., § 1599, Rn. 10; Hahn in Bamberger/Roth, BGB, § 1599, Rn. 3; Gerhardt/v.Heintschel-Heinegg/Klein, Handbuch des Familienrechts, 8. Aufl., Kap. 3, Rn. 111), ist deshalb nicht zuletzt im Interesse des Kindes an einer freiwilligen, einvernehmlichen Vaterschaftsanerkennung zu folgen.
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