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   OLG Zweibrücken, 28.02.2011 - 7 U 36/10   

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https://dejure.org/2011,71193
OLG Zweibrücken, 28.02.2011 - 7 U 36/10 (https://dejure.org/2011,71193)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28.02.2011 - 7 U 36/10 (https://dejure.org/2011,71193)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28. Februar 2011 - 7 U 36/10 (https://dejure.org/2011,71193)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 488 BGB, § 705 BGB, § 128 HGB, § 129 HGB
    Geschlossener Immobilienfonds als Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Haftungsquote eines Gesellschafters für eine Darlehensverbindlichkeit der Gesellschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch gegen einen beigetretenen Gesellschafter einer Fondsgesellschaft auf quotale Rückzahlung eines aufgenommenen Darlehens

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.01.2002 - II ZR 2/00

    Haftung der Gesellschafter eines geschlossenen Immobilienfonds

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.02.2011 - 7 U 36/10
    Nach seiner Änderung der Rechtsprechung zur Teilrechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Mitglieder einer solchen Gesellschaft bürgerlichen Rechts entsprechend §§ 128, 130 HGB unbeschränkt und gesamtschuldnerisch für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften und sich dabei gegenüber Dritten auch nicht auf eine im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Beschränkung der gesetzlichen Haftung berufen können, selbst wenn diese mit einer entsprechenden Beschränkung der Vertretungsmacht des Geschäftsführers der Gesellschaft verbunden ist (vgl. BGHZ 150, 1, 3).
  • BGH, 16.12.2002 - II ZR 109/01

    Wirksamkeit von Treuhandverträgen und dem Treuhänder erteilter Vollmachten im

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.02.2011 - 7 U 36/10
    Entgegen den Ausführungen des Beklagten hat der Bundesgerichtshof dies nicht nur für die Fälle des Widerrufs eines Treuhandvertrages nach dem Haustürwiderrufsgesetz entschieden sondern ausdrücklich auch für die Fälle des durch einen Treuhänder erklärten Beitritts, dessen Vollmacht wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1 des RBerG unwirksam war (vgl. BGH NJW 2003, 1252 ff.; BGH, Urteil vom 17.06.2008, Az. XI ZR 112/07, bei Juris Rdnr. 22; zuletzt BGH, Urteil vom 20.07.2010, Az. XI ZR 465/07, bei Juris Rdnr. 35 ff.).
  • BGH, 17.06.2008 - XI ZR 112/07

    Zur Bereicherungsschuld bei unwirksamen Darlehensvertrag

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.02.2011 - 7 U 36/10
    Entgegen den Ausführungen des Beklagten hat der Bundesgerichtshof dies nicht nur für die Fälle des Widerrufs eines Treuhandvertrages nach dem Haustürwiderrufsgesetz entschieden sondern ausdrücklich auch für die Fälle des durch einen Treuhänder erklärten Beitritts, dessen Vollmacht wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1 des RBerG unwirksam war (vgl. BGH NJW 2003, 1252 ff.; BGH, Urteil vom 17.06.2008, Az. XI ZR 112/07, bei Juris Rdnr. 22; zuletzt BGH, Urteil vom 20.07.2010, Az. XI ZR 465/07, bei Juris Rdnr. 35 ff.).
  • BGH, 20.07.2010 - XI ZR 465/07

    Mittelbare Beteiligung an einem Immobilienfonds: Nichtigkeit der Übertragung von

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.02.2011 - 7 U 36/10
    Entgegen den Ausführungen des Beklagten hat der Bundesgerichtshof dies nicht nur für die Fälle des Widerrufs eines Treuhandvertrages nach dem Haustürwiderrufsgesetz entschieden sondern ausdrücklich auch für die Fälle des durch einen Treuhänder erklärten Beitritts, dessen Vollmacht wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1 des RBerG unwirksam war (vgl. BGH NJW 2003, 1252 ff.; BGH, Urteil vom 17.06.2008, Az. XI ZR 112/07, bei Juris Rdnr. 22; zuletzt BGH, Urteil vom 20.07.2010, Az. XI ZR 465/07, bei Juris Rdnr. 35 ff.).
  • BGH, 27.11.2012 - XI ZR 146/11

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Haftungsquote eines Gesellschafters für eine

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.02.2011 - 7 U 36/10
    Das Revisionsverfahren beim BGH wird unter dem Aktenzeichen XI ZR 146/11 geführt!.
  • OLG Stuttgart, 16.06.2010 - 9 U 189/09

    Gesellschafterhaftung bei der fehlerhaften Gesellschaft: Gerichtsstand für die

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.02.2011 - 7 U 36/10
    Damit ist aber der Beklagte nach den Grundsätzen über die fehlerhafte Gesellschaft Mitglied der Gesellschaft geworden und haftet für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft gemäß §§ 128, 130 HGB analog (vgl. auch OLG Stuttgart, Urteil vom 16. Juni 2010, Az.: 9 U 189/09 -bei Juris, Rdnrn. 61, 62 und 66).
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