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   OLG Zweibrücken, 28.05.2003 - 3 W 112/03   

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https://dejure.org/2003,4803
OLG Zweibrücken, 28.05.2003 - 3 W 112/03 (https://dejure.org/2003,4803)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28.05.2003 - 3 W 112/03 (https://dejure.org/2003,4803)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28. Mai 2003 - 3 W 112/03 (https://dejure.org/2003,4803)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksamkeit einer einfachen Vollstreckungsklausel; Erteilung durch Urkundsbeamten der Geschäftsstelle entgegen §§ 726 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO), 20 Satz 1 Nr. 12 Rechtspflegergesetz (RPflG); Antrag auf Erteilung sog. titelergänzender Klausel ; Rechtsschutzinteresse ...

  • Judicialis

    ZPO § 724; ; ZPO § 726 Abs. 1; ; ZPO § 795 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Wirksamkeit einer vom nicht zuständigen Urkundsbeamten erteilten Vollstreckungsklausel - Rechtsschutzinteresse für titelergänzende Klausel?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Eine vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erteilte qualifizierte Klausel ist wirksam

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1942
  • Rpfleger 2003, 599
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 22.04.1982 - 3 W 46/82
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.05.2003 - 3 W 112/03
    Die Überschreitung der Zuständigkeit durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle führt jedoch nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht zur Unwirksamkeit der Klausel (vgl. Senat, NJW-RR 1997, 882; Beschluss vom 9. Juli 1982 - 3 W 46/82 -).

    Daher ist eine Klauselerinnerung gegen eine sog. einfache Vollstreckungsklausel gemäß § 724 ZPO, die der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle unter Überschreitung seiner funktionellen Zuständigkeit erteilt hat, als unbegründet zurückzuweisen, wenn der Gläubiger den Nachweis der in § 726 Abs. 1 ZPO bezeichneten sachlichen Voraussetzungen erbracht hat (Senat, Beschluss vom 9. Juli 1982 -3 W 46/82 -).

  • OLG Zweibrücken, 17.03.1997 - 3 W 33/97
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.05.2003 - 3 W 112/03
    Die Überschreitung der Zuständigkeit durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle führt jedoch nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht zur Unwirksamkeit der Klausel (vgl. Senat, NJW-RR 1997, 882; Beschluss vom 9. Juli 1982 - 3 W 46/82 -).
  • OLG Saarbrücken, 24.05.2004 - 5 W 99/04

    Zuständigkeit für Erteilung der Vollstreckungsklausel bei Widerrufsvergleichen;

    a) Zwar wird in der Rechtsprechung und Lit. die Auffassung vertreten, dass die Erteilung einer Vollstreckungsklausel durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle nicht stets zur Unwirksamkeit der Klausel führe (Stein/Jo-nas/Münzberg, ZPO, 20. Aufl., § 726 Rdn. 22; Musielak/Lackmann, ZPO, 3. Aufl., § 726 Rdn. 4; MünchKomm(ZPO)/Wolfsteiner, 2. Aufl., § 724 Rdn. 16; OLGR Zweibrücken 2003, 390; NJW-RR 1997, 882, 883).

    b) Die dargestellten Rechtsfragen können hier offenbleiben, da das Rechtsschutzbedürfnis im vorliegenden Verfahren selbst dann nicht fehlt, wenn die Klägerin die Möglichkeit besäße, den Gerichtsvollzieher durch Einlegung einer Erinnerung nach § 766 ZPO zur Vollstreckung anzuhalten (aA. OLGR Zweibrücken 2003, 390; NJW-RR 1997, 883).

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