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   OLG Zweibrücken, 28.06.2012 - 4 U 147/10   

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https://dejure.org/2012,4291
OLG Zweibrücken, 28.06.2012 - 4 U 147/10 (https://dejure.org/2012,4291)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28.06.2012 - 4 U 147/10 (https://dejure.org/2012,4291)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28. Juni 2012 - 4 U 147/10 (https://dejure.org/2012,4291)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 463, 464, 1094
    Abgrenzung zwischen dinglichem und schuldrechtlichem Vorkaufsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur Löschung einer Auflassungsvormerkung bei Eintragung einer Wohnungseigentumseinheit ins Grundbuch

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Unterscheidung der Vereinbarung eines dinglichen Vorkaufrechts von der Abrede eines schuldrechtlichen Vorkaufrechts im Notarvertrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1094; BGB § 463
    Zur Unterscheidung der Vereinbarung eines dinglichen Vorkaufsrechts von der Abrede eines schuldrechtlichen Vorkaufsrechts in einem Notarvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schuldrechtliches oder dingliches Vorkaufsrecht: Abgrenzung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 47 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    BGB §§ 1094, 463
    Abgrenzung zwischen dinglichem und schuldrechtlichem Vorkaufsrecht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 29.03.1999 - 9 U 213/98

    Auslegung eines dinglichen Vorkaufsrechts

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.06.2012 - 4 U 147/10
    Vielmehr sind dingliches und schuldrechtliches Vorkaufsrecht grundsätzlich rechtlich unabhängig voneinander (vgl. Staudinger/Mader BGB - Neubearbeitung 2004, Vorbemerkungen zu §§ 463 ff. Rdnrn. 5 ff; Staudinger/Schermaier BGB - Neubearbeitung 2009, Einleitung zu §§ 1094 ff. Rdnr. 14; Palandt/Bassenge BGB 71. Aufl., Überblick vor § 1094 Rdnr. 2; Alpmann in: Juris PK-BGB 5. Aufl. 2010, § 1094 Rdnr. 4; OLG Düsseldorf DNotZ 1999, 1015, 1016; OLG Hamm NJW-RR 1996, 849, jeweils m. w. N.).

    Eine Umdeutung des nach dem Notarvertrag vom 22. September 1999 beabsichtigten dinglichen in ein schuldrechtliches Vorkaufsrecht nach § 140 BGB kommt nicht in Betracht, weil eine Umdeutung nur bei einem nichtigen Geschäft, nicht jedoch bei einem unvollständigen Geschäft möglich ist (OLG Düsseldorf DNotZ 1999, 1015, 1016 f.).

  • BGH, 15.12.1972 - V ZR 76/71

    Löschung einer Auflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.06.2012 - 4 U 147/10
    Der Klägerin steht gegen die Beklagte weder ein dinglicher (§ 894 BGB) noch ein schuldrechtlicher (§ 812 Abs. 1 BGB) Anspruch auf die begehrte Löschungsbewilligung zu, weil der im Register vorgemerkte Eigentumsverschaffungsanspruch der Beklagten nicht nach Maßgabe von V.11. des notariellen Kaufvertrages der Parteien vom 9. Juli 2009 gemäß § 158 Abs. 2 BGB in Wegfall gekommen ist und sonach auch das akzessorische (BGHZ 60, 47, 50 = NJW 1973, 323) Sicherungsmittel der Auflassungsvormerkung fortbesteht.
  • BGH, 31.10.1980 - V ZR 95/79

    übergangene Nacherben - Vormerkung, § 883 Abs. 1 Satz 2 BGB, gutgläubiger Erwerb,

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.06.2012 - 4 U 147/10
    Demgegenüber hätte ein obligatorisches Vorkaufsrecht, so es von den Vertragschließenden bezweckt gewesen wäre, überhaupt nur durch Bewilligung einer Vormerkung zugunsten der Streithelferin (vgl. BGH NJW 1981, 446, 447; NJW 2000, 1033) gesichert werden können.
  • BGH, 19.06.1998 - V ZR 133/97

    Umfang des Beurkundungszwangs hinsichtlich einer Abrede über die Anrechnung einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.06.2012 - 4 U 147/10
    Der Wortlaut von § 14.2 und 14.3 des Notarvertrages vom 22. September 1999, für dessen vollständige und richtige Wiedergabe der zwischen der Klägerin und ihrer Streithelferin dazu getroffenen Vereinbarung eine tatsächliche Vermutung streitet (BGH NJW-RR 1998, 1470), spricht ganz eindeutig für die Abrede eines dinglichen (sachenrechtlichen) Vorkaufsrechtes.
  • BGH, 03.12.1999 - V ZR 329/98

    Ausübung eines Vorkaufsrechts nach Erwerb der Kaufsache durch den

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.06.2012 - 4 U 147/10
    Demgegenüber hätte ein obligatorisches Vorkaufsrecht, so es von den Vertragschließenden bezweckt gewesen wäre, überhaupt nur durch Bewilligung einer Vormerkung zugunsten der Streithelferin (vgl. BGH NJW 1981, 446, 447; NJW 2000, 1033) gesichert werden können.
  • OLG Hamm, 05.10.1995 - 22 U 175/94

    Nichtigkeit eines dinglichen Vorkaufsrechts an einer Teilfläche

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.06.2012 - 4 U 147/10
    Vielmehr sind dingliches und schuldrechtliches Vorkaufsrecht grundsätzlich rechtlich unabhängig voneinander (vgl. Staudinger/Mader BGB - Neubearbeitung 2004, Vorbemerkungen zu §§ 463 ff. Rdnrn. 5 ff; Staudinger/Schermaier BGB - Neubearbeitung 2009, Einleitung zu §§ 1094 ff. Rdnr. 14; Palandt/Bassenge BGB 71. Aufl., Überblick vor § 1094 Rdnr. 2; Alpmann in: Juris PK-BGB 5. Aufl. 2010, § 1094 Rdnr. 4; OLG Düsseldorf DNotZ 1999, 1015, 1016; OLG Hamm NJW-RR 1996, 849, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 22.05.1970 - V ZR 80/69

    Entstehung eines dinglichen Vorkaufsrechts - Vereinbarung eines obligatorischen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.06.2012 - 4 U 147/10
    Das schließt es allerdings nicht aus, dass bei der Bestellung eines dinglichen Vorkaufsrechts die Partner eines solchen Rechtsgeschäfts im Einzelfall zusätzlich (daneben) auch ein obligatorisches Vorkaufsrecht verabreden, wenn ein tatsächlich vorhandener Vertragswille zur Begründung dieses nur schuldrechtlich wirkenden Rechtes, etwa für den Fall, dass das dingliche Vorkaufsrecht nicht entstehe, festgestellt werden kann; dafür bedarf es indes entsprechender konkreter Anhaltspunkte (BGH WM 1970, 1024; OLG Düsseldorf und OLG Hamm jeweils a. a. O.).
  • OLG Celle, 16.03.2011 - 4 U 146/10

    Zulässigkeit der Eigentumsübertragung an Hafen und Landflächen an

    Die Antragstellerin verkaufte an die I. Bau M. GmbH (Antragstellerin im Parallelverfahren LG Lüneburg 2 O 47/09 / OLG Celle 4 U 147/10) die Flurstücke 268/23, 1/27 und 1/28. Die Antragsgegnerin übte an dem Flurstück 1/28 und einem Teil des Flurstücks 1/27 zur Größe von 6.174 m² ihr Vorkaufsrecht aus.
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