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   OLG Zweibrücken, 28.09.2016 - 7 U 164/15   

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https://dejure.org/2016,67356
OLG Zweibrücken, 28.09.2016 - 7 U 164/15 (https://dejure.org/2016,67356)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28.09.2016 - 7 U 164/15 (https://dejure.org/2016,67356)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28. September 2016 - 7 U 164/15 (https://dejure.org/2016,67356)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 226 BGB, § 242 BGB, § 262 BGB
    Löschung einer Sicherungshypothek: Anspruch des Sicherungsgebers auf Austausch der Sicherheit wegen beabsichtigter Veräußerung von Miteigentumsanteilen

  • notar-drkotz.de

    Löschung Sicherungshypothek - Austausch der Sicherheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 03.02.2004 - XI ZR 398/02

    Zum Anspruch des Kreditnehmers auf Sicherheitenaustausch

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.09.2016 - 7 U 164/15
    Die Verweigerung der Zustimmung zum Austausch einer bestellten Sicherheit ist nur dann unter dem Gesichtspunkt eines fehlenden eigenen schutzwürdigen Interesses rechtsmissbräuchlich, wenn der Sicherungsgeber ein berechtigtes Interesse am Austausch der Sicherheit hat, während dem Sicherungsnehmer schutzwürdige eigene Interessen an der Beibehaltung der bestellten Sicherheit nicht zur Seite stehen, weil die angebotene neue Sicherheit gleichwertig ist, die besicherte Forderung in identisch sicherer Weise absichert und auch sonst für den Sicherungsnehmer im Rahmen der Verwirklichung des Sicherungsrechtes keine nachteiligen Folgen hat (BGH MDR 1994, 1037/1038; NJW 2004, 1730, 1731; OLG Stuttgart BKR 2007, 506, 507; MünchKommBGB/Schubert, 7. Auflage, § 242 Rdnr. 460; allgemein auch BGH NJW 2012, 1717).

    Das gilt allerdings primär für die Belastung des verkauften Grundstückes mit aus der Kaufpreisfinanzierung des Verkäufers stammenden Grundpfandrechten (auf eine solche Situation bezog sich auch die entsprechende Formulierung bei BGH NJW 2004, 1730, 1731).

    Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes betrafen den Austausch von untereinander gleichen Sicherungsmitteln (MDR 1994, 1037/1038: "Bankbürgschaft einer Großbank" gegen eine solche einer bestimmten Großbank; NJW 2004, 1730, 1731: Grundschuld am einen Grundstück gegen eine Grundschuld an einem anderen, gleichwertigen Grundstück).

    Insoweit ist zudem eine Abweichung des Senats von der zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofes (NJW 2004, 1730 f.) nicht auszuschließen.

  • BGH, 24.02.1994 - IX ZR 120/93

    Austausch einer Prozeßbürgschaft

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.09.2016 - 7 U 164/15
    Die Verweigerung der Zustimmung zum Austausch einer bestellten Sicherheit ist nur dann unter dem Gesichtspunkt eines fehlenden eigenen schutzwürdigen Interesses rechtsmissbräuchlich, wenn der Sicherungsgeber ein berechtigtes Interesse am Austausch der Sicherheit hat, während dem Sicherungsnehmer schutzwürdige eigene Interessen an der Beibehaltung der bestellten Sicherheit nicht zur Seite stehen, weil die angebotene neue Sicherheit gleichwertig ist, die besicherte Forderung in identisch sicherer Weise absichert und auch sonst für den Sicherungsnehmer im Rahmen der Verwirklichung des Sicherungsrechtes keine nachteiligen Folgen hat (BGH MDR 1994, 1037/1038; NJW 2004, 1730, 1731; OLG Stuttgart BKR 2007, 506, 507; MünchKommBGB/Schubert, 7. Auflage, § 242 Rdnr. 460; allgemein auch BGH NJW 2012, 1717).

    Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes betrafen den Austausch von untereinander gleichen Sicherungsmitteln (MDR 1994, 1037/1038: "Bankbürgschaft einer Großbank" gegen eine solche einer bestimmten Großbank; NJW 2004, 1730, 1731: Grundschuld am einen Grundstück gegen eine Grundschuld an einem anderen, gleichwertigen Grundstück).

  • BGH, 15.03.2012 - IX ZR 35/11

    Anspruch des Gläubigers auf Verzugszinsen bei Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.09.2016 - 7 U 164/15
    Ein Verstoß gegen das Schikaneverbot würde voraussetzen, dass die Ausübung des Rechts - hier: das Behaltenwollen der Sicherungshypothek - aus objektiver Sicht dem alleinigen Zweck dient, einem anderen Schaden zuzufügen; jeder andere Zweck muss ausgeschlossen sein (BGH NJW 1975, 1313, 1314; NJW 2012, 1717).

    Die Verweigerung der Zustimmung zum Austausch einer bestellten Sicherheit ist nur dann unter dem Gesichtspunkt eines fehlenden eigenen schutzwürdigen Interesses rechtsmissbräuchlich, wenn der Sicherungsgeber ein berechtigtes Interesse am Austausch der Sicherheit hat, während dem Sicherungsnehmer schutzwürdige eigene Interessen an der Beibehaltung der bestellten Sicherheit nicht zur Seite stehen, weil die angebotene neue Sicherheit gleichwertig ist, die besicherte Forderung in identisch sicherer Weise absichert und auch sonst für den Sicherungsnehmer im Rahmen der Verwirklichung des Sicherungsrechtes keine nachteiligen Folgen hat (BGH MDR 1994, 1037/1038; NJW 2004, 1730, 1731; OLG Stuttgart BKR 2007, 506, 507; MünchKommBGB/Schubert, 7. Auflage, § 242 Rdnr. 460; allgemein auch BGH NJW 2012, 1717).

  • BGH, 10.12.2004 - V ZR 340/03

    Voraussetzungen und Wirksamkeit der Hinterlegung bei Angabe eines weiteren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.09.2016 - 7 U 164/15
    Vielmehr handelt es sich um eine Hinterlegung zu Sicherungszwecken, die sich nach den Hinterlegungsgesetzen der Länder richtet (BGH NJW-RR 2005, 712, 714).
  • BGH, 02.06.1966 - VII ZR 162/64

    Unzureichende Bestimmung einer Zug-um-Zug-Leistung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.09.2016 - 7 U 164/15
    Bei einer Klage auf Abgabe einer bestimmten Willenserklärung Zug-um-Zug gegen Erbringung einer Gegenleistung muss, weil ansonsten die für die Klauselerteilung zuständige Stelle den Eintritt der Voraussetzungen des § 894 Abs. 1 S. 2 ZPO i.V.m. §§ 726 Abs. 2, 730 ZPO nicht prüfen kann, auch die Zug-um-Zug zu erbringende Gegenleistung genau bestimmt sein (BGHZ 45, 287, 288; Wieczorek/Schütze/Storz, ZPO, 3. Auflage, § 894 Rdnr. 39; auch Stein/Jonas/Brehm, ZPO, 22. Auflage, § 894 Rdnr. 28).
  • BGH, 18.09.1992 - V ZR 86/91

    Unzulässiger Zug-um-Zug-Antrag bei erst noch festzustellendem Erwerbspreis -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.09.2016 - 7 U 164/15
    Hierfür bedarf es einer so genauen Bezeichnung der Gegenforderung, dass diese Gegenstand einer eigenen zulässigen Leistungsklage sein könnte (BGH NJW 1993, 324, 325; NJW 1994, 3221, 3222; NJW 2015, 2812, 2815; Wieczorek/Schütze/Assmann, a.a.O., § 253 Rdnr. 89; Stein/Jonas/Münzberg, a.a.O., § 726 Rdnr. 13 m.w.N.).
  • BGH, 19.11.2013 - II ZR 150/12

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Einwand der Verletzung der gesellschafterlichen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.09.2016 - 7 U 164/15
    Das meint ersichtlich den Verkauf an die Klägerin als Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die schon damals als damit gegebene Außengesellschaft teilrechtsfähig war (vgl. grdl. BGHZ 146, 341, 343 ff.; jüngst etwa BGH NJW 2014, 1107, 1110) und für die die beiden Gesellschafter lediglich stellvertretend handelten (mit der Folge der Haftung beider entsprechend § 128 Abs. 2 HGB).
  • BGH, 28.01.1994 - V ZR 90/92

    Klage auf Auflassung eines Anerbengutes

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.09.2016 - 7 U 164/15
    Hierfür bedarf es einer so genauen Bezeichnung der Gegenforderung, dass diese Gegenstand einer eigenen zulässigen Leistungsklage sein könnte (BGH NJW 1993, 324, 325; NJW 1994, 3221, 3222; NJW 2015, 2812, 2815; Wieczorek/Schütze/Assmann, a.a.O., § 253 Rdnr. 89; Stein/Jonas/Münzberg, a.a.O., § 726 Rdnr. 13 m.w.N.).
  • BGH, 07.05.2015 - VII ZR 145/12

    Vergütungsklage nach Bestellerkündigung eines Werklieferungsvertrages: Behandlung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.09.2016 - 7 U 164/15
    Hierfür bedarf es einer so genauen Bezeichnung der Gegenforderung, dass diese Gegenstand einer eigenen zulässigen Leistungsklage sein könnte (BGH NJW 1993, 324, 325; NJW 1994, 3221, 3222; NJW 2015, 2812, 2815; Wieczorek/Schütze/Assmann, a.a.O., § 253 Rdnr. 89; Stein/Jonas/Münzberg, a.a.O., § 726 Rdnr. 13 m.w.N.).
  • BGH, 05.07.2002 - V ZR 143/01

    Beweiskraft einer Urkunde

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.09.2016 - 7 U 164/15
    Das ergibt sich mit der Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit (vgl. BGH NJW 2002, 3164, 3165) schon aus der Erwähnung dieses - und nur dieses - Sicherungszweckes im Kaufvertrag.
  • BGH, 04.12.2008 - V ZB 74/08

    Grundbucheintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

  • OLG Stuttgart, 25.07.2007 - 9 U 21/07

    Kreditsicherung: Verpflichtung einer Bank zum Sicherheitenaustausch im Rahmen

  • BGH, 11.04.1975 - V ZR 165/73

    Aufstockung eines nach § 912 BGB zu duldenden Überbaus

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

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