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   OLG Zweibrücken, 28.09.2018 - 2 UF 34/18   

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https://dejure.org/2018,40728
OLG Zweibrücken, 28.09.2018 - 2 UF 34/18 (https://dejure.org/2018,40728)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28.09.2018 - 2 UF 34/18 (https://dejure.org/2018,40728)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28. September 2018 - 2 UF 34/18 (https://dejure.org/2018,40728)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 611
  • FamRZ 2019, 520
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.12.1995 - III ZR 141/93

    Aufrechnung gegen einen Zahlungsanspruch mit Honoraransprüchen aus einem

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.09.2018 - 2 UF 34/18
    Die Forderungen standen sich auch zum Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung aufrechenbar gegenüber, wobei davon auszugehen ist, dass sich die Antragsgegnerin mit Antragstellung und der anschließenden mündlichen Verhandlung zur Sache auch und gerade die schriftlich erklärte Aufrechnungserklärung erneut zu eigen machen wollte (hierzu BGH, Urteil vom 7. Dezember 1995, III ZR 141/93).
  • KG, 20.12.2016 - 7 U 123/15

    Klage auf Stellung einer Bauhandwerkersicherung bei VOB-Vertrag:

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.09.2018 - 2 UF 34/18
    In einem Parallelverfahren hat der Antragsteller selbst sowohl vor dem Landgericht Mannheim (Az. 9 O 16/15) als auch vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe (7 U 123/15) zur Begründung seines Eigentums an der Uhr geltend gemacht, er habe die Uhr von seiner damaligen Lebensgefährtin im September 2011 geschenkt bekommen und sie erst im Oktober/November 2012 im Zuge eines Streites zurückgegeben.
  • OLG Zweibrücken, 16.05.2022 - 2 UF 184/21

    Berücksichtigung des Sabotageverhaltens des ausgleichsberechtigten Ehegatten beim

    Sorgt ein Ehegatte durch Sabotagehandlungen dafür, dass das Hausanwesen des anderen Ehegatten nur unterhalb des Marktpreises veräußert werden kann, steht der späteren Geltendmachung eines Zugewinnausgleichsanspruchs zwar nicht die Unbilligkeitseinrede des § 1381 Abs. 1 BGB entgegen (Fortführung Senat, Beschluss vom 28. September 2018 - 2 UF 34/18, NJW 2019, 611).

    Die Einrede des § 1381 Abs. 1 BGB ist nach der Rechtsprechung des Senates (grundlegend Senatsbeschluss vom 31. August 2018, 2 UF 34/18 = NJW 2019, 611) nämlich dann nicht anwendbar, wenn das die Unbilligkeit begründende Verhalten seinerseits geeignet ist, Zahlungsansprüche auszulösen (die zur Aufrechnung gestellt werden können).

  • OLG Frankfurt, 24.03.2022 - 5 WF 25/22

    Unzulässigkeit einer Beschleunigungsbeschwerde nach Endentscheidung in der

    Diese Auslegung entspricht dem Willen des Gesetzgebers (vgl. BT-Drs. 18/9092, S. 17) und der allgemeinen Handhabung in der fachgerichtlichen (OLG Köln, Beschluss vom 07.12.2021, Az. 14 WF 160/21 II-14 WF 160/21, zit. n. juris; OLG Karlsruhe FamRZ 2019, 520) und verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung (BVerfG, Beschluss vom 07.02.2022, Az. 1 BvR 2180/21, zit. n. juris; BVerfG FamRZ 2020, 776; BVerfG FamRZ 2018, 1761).
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