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   OLG Zweibrücken, 28.10.2004 - 3 W 13/04   

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https://dejure.org/2004,5550
OLG Zweibrücken, 28.10.2004 - 3 W 13/04 (https://dejure.org/2004,5550)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28.10.2004 - 3 W 13/04 (https://dejure.org/2004,5550)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28. Oktober 2004 - 3 W 13/04 (https://dejure.org/2004,5550)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung eines Betreuers für eine Betreuungstätigkeit; Zulässigkeit einer Pauschalierung für eine Betreuungsvergütung; Zulässigkeit der rückwirkenden Festsetzung einer Pauschalvergütung für eine Betreuung; Festsetzung einer Aufwandsentschädigung eines Betreuers anhand ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur rückwirkenden Festsetzung einer Pauschalvergütung

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Rückwirkend Pauschalvergütung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 835 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.02.1993 - III ZR 23/92

    Grenzen des Gefälligkeitsverhältnisses

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.10.2004 - 3 W 13/04
    Ein solcher liegt vor, wenn das Tatgericht oder das an seine Stelle tretende Beschwerdegericht sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewusst war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer acht gelassen hat, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat, gegen Denkgesetze verstoßen oder Erfahrungssätze nicht beachtet, von seinem Ermessen einen dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Gebrauch gemacht hat oder die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten hat (BGH NJW-RR 1990, 1157 und zum Revisionsverfahren NJW-RR 1993, 795, 796; BayObLG, FamRZ 1996, 1168, 1169 und 1997, 700 jew. m.w.N.; Senat in ständiger Rechtsprechung beispielsweise BtPrax 2000, 86; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 27 Rdnr. 23).
  • OLG Zweibrücken, 27.08.2001 - 3 W 76/01

    Vergütung mehrerer Betreuer - Alleinvertretungsrecht - Aufwandsentschädigung -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.10.2004 - 3 W 13/04
    Die Beschwerdebefugnis des Beteiligten zu 1) ergibt sich daraus, dass die festgesetzte Betreuervergütung aus der Staatskasse zu bezahlen ist und der Erstbeteiligte die finanziellen Interessen des Staates zu wahren hat (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z. B. Beschluss vom 27. August 2001 - 3 W 76/01 - m. w. N.; Zimmermann, FamRZ 2002, 1373, 1382).
  • BayObLG, 15.01.1997 - 3Z BR 279/96

    Vergütung des Rechtsanwaltes bei Betreuung des nicht mittellosen Betreuten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.10.2004 - 3 W 13/04
    Ein solcher liegt vor, wenn das Tatgericht oder das an seine Stelle tretende Beschwerdegericht sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewusst war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer acht gelassen hat, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat, gegen Denkgesetze verstoßen oder Erfahrungssätze nicht beachtet, von seinem Ermessen einen dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Gebrauch gemacht hat oder die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten hat (BGH NJW-RR 1990, 1157 und zum Revisionsverfahren NJW-RR 1993, 795, 796; BayObLG, FamRZ 1996, 1168, 1169 und 1997, 700 jew. m.w.N.; Senat in ständiger Rechtsprechung beispielsweise BtPrax 2000, 86; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 27 Rdnr. 23).
  • OLG Zweibrücken, 22.10.1999 - 3 W 214/99
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.10.2004 - 3 W 13/04
    Ein solcher liegt vor, wenn das Tatgericht oder das an seine Stelle tretende Beschwerdegericht sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewusst war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer acht gelassen hat, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat, gegen Denkgesetze verstoßen oder Erfahrungssätze nicht beachtet, von seinem Ermessen einen dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Gebrauch gemacht hat oder die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten hat (BGH NJW-RR 1990, 1157 und zum Revisionsverfahren NJW-RR 1993, 795, 796; BayObLG, FamRZ 1996, 1168, 1169 und 1997, 700 jew. m.w.N.; Senat in ständiger Rechtsprechung beispielsweise BtPrax 2000, 86; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 27 Rdnr. 23).
  • BayObLG, 14.02.1996 - 3Z BR 297/95

    Bemessung der Vergütung eines Betreuers

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.10.2004 - 3 W 13/04
    Ein solcher liegt vor, wenn das Tatgericht oder das an seine Stelle tretende Beschwerdegericht sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewusst war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer acht gelassen hat, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat, gegen Denkgesetze verstoßen oder Erfahrungssätze nicht beachtet, von seinem Ermessen einen dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Gebrauch gemacht hat oder die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten hat (BGH NJW-RR 1990, 1157 und zum Revisionsverfahren NJW-RR 1993, 795, 796; BayObLG, FamRZ 1996, 1168, 1169 und 1997, 700 jew. m.w.N.; Senat in ständiger Rechtsprechung beispielsweise BtPrax 2000, 86; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 27 Rdnr. 23).
  • BGH, 23.05.1990 - XII ZB 117/89

    Ermessensentscheidung bei Ausschluß von Ausgleichsleistungen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.10.2004 - 3 W 13/04
    Ein solcher liegt vor, wenn das Tatgericht oder das an seine Stelle tretende Beschwerdegericht sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewusst war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer acht gelassen hat, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat, gegen Denkgesetze verstoßen oder Erfahrungssätze nicht beachtet, von seinem Ermessen einen dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Gebrauch gemacht hat oder die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten hat (BGH NJW-RR 1990, 1157 und zum Revisionsverfahren NJW-RR 1993, 795, 796; BayObLG, FamRZ 1996, 1168, 1169 und 1997, 700 jew. m.w.N.; Senat in ständiger Rechtsprechung beispielsweise BtPrax 2000, 86; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 27 Rdnr. 23).
  • OLG Zweibrücken, 21.06.2000 - 3 W 78/00

    Betreuervergütung; Betreuer; Vergütungsanspruch; Zeitaufwand; Schätzungsermessen;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.10.2004 - 3 W 13/04
    In diesem Fall findet lediglich eine Plausibilitätsprüfung der Zeitangaben statt, mit der Missbrauchsfälle begegnet werden soll (Senat in ständiger Rechtsprechung, vgl. FGPrax 2000, 198 m.w.N.).
  • OLG Jena, 11.03.2002 - 6 W 54/02

    Betreuervergütung für Diplom-Theologen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.10.2004 - 3 W 13/04
    Selbst wenn man sich dieser Auffassung anschließen und zudem die derzeit noch in der Diskussion befindlichen Stundenpauschalen für angemessen erachten wollte, käme vorliegend eine entsprechende Pauschalierung schon deshalb nicht in Betracht, weil eine Vergütungspauschale grundsätzlich nur für zukünftige Tätigkeiten des Betreuers festgesetzt werden kann; eine rückwirkende Festsetzung der Pauschalvergütung ist nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur unzulässig (ThürOLG, FamRZ 2002, 1431; Palandt/Diederichsen, BGB, 62. Aufl., § 1836 b Rdnr. 4; MüKo/Wagenitz, BGB, 4. Aufl., § 1836 b Rdnr. 4; Soergel/Zimmermann, BGB, 13. Aufl., § 1836 b Rdnr. 6).
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