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   OLG Zweibrücken, 30.03.2000 - 3 W 60/00   

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https://dejure.org/2000,10084
OLG Zweibrücken, 30.03.2000 - 3 W 60/00 (https://dejure.org/2000,10084)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30.03.2000 - 3 W 60/00 (https://dejure.org/2000,10084)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30. März 2000 - 3 W 60/00 (https://dejure.org/2000,10084)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    ZPO § 883; ; ZPO § 884; ; ZPO § 887; ; ZPO § 888

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 883 § 884 § 887 § 888
    Vollstreckung eines Lieferanspruchs nebst Transport

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 13.08.1982 - 20 W 538/82
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.03.2000 - 3 W 60/00
    Nach Ziffer 2 des Vergleichs wird nicht etwa eine Übergabe der Waren durch ihn persönlich geschuldet (vgl. zu einem "Verschaffungstitel" Schneider, MDR 1983, 287 f; Wieczorek/Schütze/Storz aaO § 883 Rdnr. 22 Zöller/Stöber aaO § 883 Rdnr. 9 einerseits, OLG Frankfurt MDR 1983, 325; Baumbach/Hartmann aaO § 883 Rdnr. 3 andererseits), sondern die Schuldnerin ist nach dem eindeutigen Wortlaut des Titels lediglich zur Organisation des Transports verpflichtet.
  • RG, 20.05.1904 - VII 139/04

    Zwangsvollstreckung.; Z.P.O. § 887 Abs. 3.

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.03.2000 - 3 W 60/00
    Während teilweise grundsätzlich auf die Vollstreckung nach §§ 883 ff ZPO verwiesen wird, mit der Möglichkeit, nach § 893 ZPO vorzugehen, falls die Herausgabevollstrekkung nicht zum Ziel führt (vgl. grundlegend RGZ 58, 160 ff), wird nach anderer Ansicht die Anwendbarkeit der §§ 887, 888 ZPO für solche Fälle bejaht, in denen der Handlung neben der Herausgabepflicht eine selbständige Bedeutung zukommt (vgl. etwa das frühere OLG Neustadt, jetzt Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken, MDR 1960, 932).
  • OLG Zweibrücken, 03.11.2000 - 3 W 235/00

    Zwangsvollstreckung bei vertretbaren Handlungen - beachtlicher Erfüllungseinwands

    Diese Frage konnte der Senat in seinem vorausgegangenen - ebenfalls dieses Verfahren betreffenden - Beschluss vom 30. März 2000 (3 W 60/2000) offenlassen.
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