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   OLG Zweibrücken, 30.12.1980 - 3 W 187/80   

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OLG Zweibrücken, 30.12.1980 - 3 W 187/80 (https://dejure.org/1980,15278)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30.12.1980 - 3 W 187/80 (https://dejure.org/1980,15278)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30. Dezember 1980 - 3 W 187/80 (https://dejure.org/1980,15278)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.06.1971 - V ZB 4/71

    Gemeinsame Verfügung von Testamentsvollstrecker und Erben

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.12.1980 - 3 W 187/80
    Er duldet nicht daß dieser Kreis durch privates Rechtsgeschäft erweitert, aber auch nicht, daß er auf diese Weise beschränktwird; letztes verhindert § 137 Satz 1 BGB ( BGHZ 56, 275 (278, 279]).
  • OLG Hamm, 11.12.1980 - 15 W 159/80

    Eintragung einer in der Ausübung auf eine Teilfläche beschränkten Dienstbarkeit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.12.1980 - 3 W 187/80
    3. Liegenschaftsrecht/Grundbuchrecht - Rechtsgeschäftlich festzulegender Inhalt beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten (OLG Hamm, Vorlegungsbeschluß vom 11, 12.1980- 15 W 159/80 - mitgeteilt von Vors. Riehter am OLG Dr. Joachim Kuntze, Hamm) BGB §§ 1090; 1023; 873 GBO § 79, Abs. 2 Die Eintragungsbewilligung einer am gesamten Grundstück bestellten, in der Ausübung Jedoch auf einen Grundstückstell beschränkten Dienstbarkeit (Verlegung, Nutzung und Unterhaltung einer unterirdischen Ferngasleitung) muß die genaue Beschreibung der von der Ausübung betroffenen Fläche enthalten, wenn diese aufgrund der Dienstbarkeit nicht bebaut werden darf; dies gilt auch bei rein landwirtschaftlich genutzten Grundstücken.
  • BGH, 19.01.1954 - V ZB 28/53

    Grundstücksvermächtnis durch Erbvertrag

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.12.1980 - 3 W 187/80
    Vormerkbar sind auch bedingte oder erst künftig entstehende Ansprüche (§ 883 Abs. 1 Satz 2 BGB), wobei allerdings der Anspruch nach Grund und Gegenstand bestimmbar und sein Entstehen entweder vom Willen des Berechtigten (so beim künftigen Anspruch - BGHZ 12, 117 = DNotZ 1954, 264 ) oder vom Eintritt einer vereinbarten Bedingung abhängen muß (OLG Hamm, a.a0.).
  • OLG Köln, 12.08.1994 - 2 Wx 47/93

    Zulässigkeit einer Verfügungsunterlassungsverpflichtung zum Schutz des

    Ein solcher aufschiebend bedingter Anspruch kann durch eine Vormerkung gesichert werden, § 883 Abs. 1 S. 2 BGB (vgl. BayObLGZ 1977, 247,249= DNotZ 1978, 39 = MittRhNotK 1977, 167 ; BayObLGZ 1977, 268, 271 = NJW 1978, 700 = DNotZ 1978, 159 ; BayObLG DNotZ 1979, 27, 29; OLG Zweibrücken OLGZ 1981, 167, 170).

    Die Vormerkbarkeit scheitert nicht daran, daß der Bedingungseintritt hier nicht allein vom Willen des Erwerbers abhängt, denn diese Einschränkung gilt nur für künftig entstehende Ansprüche (vgl. OLG Zweibrücken OLGZ 1981, 167, 170).

  • OLG Hamm, 20.09.1994 - 15 W 250/94

    Eintragungsfähigkeit für bedingten Auflassungsanspruch

    Durchgreifende Bedenken gegen die Vormerkungsfähigkeit eines solchen bedingten Auflassungsanspruches bestehen nach der in der Rechtsprechung einhellig vertretenen Auffassung nicht (BayObLGZ 1977, 247, 249; 1977, 268, 271; 1978, 287, 290 sowie Rpfleger 1989, 190, 191; Senat, OLGZ 1978, 169 = Rpfleger 1978, 137 ; OLG Zweibrücken OLGZ 1981, 167, 169; OLG Düsseldorf OLGZ 1984, 90).
  • LG Köln, 18.12.1987 - 11 T 393/87

    Absicherung einer Nichtverfügungsverpflichtung durch Vereinbarung eines bedingten

    Es ist den Parteien einer schuldrechtlichen und damit nicht vormerkungsfähigen Verfügungsunterlassungsvereinbarung im Hinblick auf § 137 S.1 BGB nicht verwehrt, unter der aufschiebenden Bedingung, daß der Erblasser abredewidrig verfügt, die Übertragung des Grundbesitzes auf den Erben zu vereinbaren und diesen bedingten Auflassungsanspruch, wie § 883 Abs. 1 S. 2 BGB es ermöglicht, durch eine Vormerkung sichern zu lassen (vgl. Soergel/Hefermehl, 10. Aufl., § 137 BOB. Rd.Nr. 9; Staudinger/Dilcher, 12. Aufl., § 137 BGB , Rd.-Nr. 19; Palandt/Heinrichs, § 137 BGB , Anm.1b; Pikalo, DNotZ 1972, 6214, 651; BayObLG DNotZ 1978, 159, 162 f.; DNotZ 1979, 27 ; OLG Zweibrücken OLGZ 1981, 167 ).
  • OLG Hamm, 06.10.1980 - 18 U 19/80

    Umfang der Beurkundungspflicht bei Grundstückskaufvertrag und Bauwerkvertrag

    Anm. d. Schrift: Vgl. auch BGH DNotZ 1981, 115 2. Allgemeines - Zulässigkeit eines Rücktrittsrechts und einer Rückauflassungsvormerkung (OLG Zweibrücken, Beschluß vom 30.. 12.1980 - 3 W 187/80 - mitgeteilt von Notar Michael Sebastian', Kirchen) BGB f§ 137; 883; 2302 1. Der Veräußerer kann sich in einem Grundstücksübertragungsvertrag ein Rücktrittsrecht für den Fall vorbehalten, daß der Erwerber über den erworbenen Grundbesitz verfügt.
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