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   OLG Zweibrücken, 31.05.2021 - 1 Ws 132/21   

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https://dejure.org/2021,16441
OLG Zweibrücken, 31.05.2021 - 1 Ws 132/21 (https://dejure.org/2021,16441)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 31.05.2021 - 1 Ws 132/21 (https://dejure.org/2021,16441)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 31. Mai 2021 - 1 Ws 132/21 (https://dejure.org/2021,16441)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, Entpflichtung, Terminschwierigkeiten, Auswahl des Verteidigers

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 142 Abs 5 S 1 StPO, § 142 Abs 6 StPO, § 143a Abs 2 S 1 Nr 3 StPO, § 244 Abs 2 StPO
    Entpflichtung eines Pflichtverteidigers wegen fehlender freier Termine für die Durchführung der Hauptverhandlungstermine in einer Haftsache; Beiordnung eines Pflichtverteidigers gegen den Willen des Beschuldigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßige Entpflichtung des Pflichtverteidigers wegen häufiger Terminskollisionen; Gefährdung der Verfahrensbeschleunigung durch Terminsverhinderungen; Teilnahme des Sachverständigen an Hauptverhandlungsterminen

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßige Entpflichtung des Pflichtverteidigers wegen häufiger Terminskollisionen; Gefährdung der Verfahrensbeschleunigung durch Terminsverhinderungen; Teilnahme des Sachverständigen an Hauptverhandlungsterminen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvQ 10/06

    Keine Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren wegen Ablehnung der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.05.2021 - 1 Ws 132/21
    Befindet sich der Angeklagte in Untersuchungshaft, hat der Vorsitzende sicherzustellen, dass die Freiheitsentziehung durch die Durchführung des Verfahrens nicht unverhältnismäßig in die Länge gezogen wird (vgl. BVerfG, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 02. März 2006 - 2 BvQ 10/06, juris Rn. 4).

    Ein wichtiger Grund soll nach der obergerichtlichen Rechtsprechung auch dann vorliegen, wenn dem Verteidiger die Teilnahme an einem beträchtlichen Teil der Hauptverhandlung nicht möglich ist, da der Inbegriff der Hauptverhandlung angesichts des Unmittelbarkeitsgrundsatzes die Grundlage der Urteilsfindung darstellt und daher auch für die Tätigkeit des Verteidigers von überragender Bedeutung ist (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 14. Dezember 2015 - 2 Ws 203/15, juris Rn. 15; unter Hinweis auf BVerfG, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 02. März 2006 - 2 BvQ 10/06, juris Rn. 3 für den Fall der Ablehnung einer Pflichtverteidigerbestellung).

  • BVerfG, 24.07.2008 - 2 BvR 1146/08

    Entpflichtung eines Pflichtverteidigers (Terminschwierigkeiten; Beschleunigung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.05.2021 - 1 Ws 132/21
    Ebenso wenig, wie der Beschuldigte einen Anspruch auf Beiordnung des von ihm vorgeschlagenen Rechtsanwalts hat (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24. Juli 2008 - 2 BvR 1146/08, juris), vermag er der Abberufung seines Pflichtverteidigers entgegenzutreten, wenn diese aus triftigem Grunde, etwa bei einem Fehlverhalten des Verteidigers von besonderem Gewicht, geboten und für die Verteidigung in anderer Weise Sorge getragen ist.

    Ein triftiger Grund kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch der Beschleunigungsgrundsatz in Haftsachen darstellen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24. Juli 2008 - 2 BvR 1146/08, juris Rn. 12).

  • BGH, 10.03.2005 - 4 StR 506/04

    Urteil wegen der Tötung einer Erzieherin des Jugendheims in Rodalben

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.05.2021 - 1 Ws 132/21
    Erforderlich wäre, dass konkrete Umstände substantiiert dargelegt werden, die vom Standpunkt eines vernünftigen und verständigen Beschuldigten aus die Sorge rechtfertigen, dass die Verteidigung objektiv nicht mehr sachgerecht geführt werden kann (vgl. schon BGH, Beschluss vom 10. März 2005 - 4 StR 506/04, juris; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O. § 143a Rn. 19 m. w. N.).
  • BGH, 15.01.2003 - 5 StR 251/02

    Ablehnung der Bestellung eines vom Beschuldigten bezeichneten Rechtsanwalts zum

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.05.2021 - 1 Ws 132/21
    Auch wenn zu berücksichtigen ist, dass die Grenze für die Begründetheit vorgebrachter Einwände gegen den vom Gericht beigeordneten Verteidiger in der Situation einer Entpflichtung enger gezogen wird als bei einer Bestellung, war nach Gesamtwürdigung der vorliegenden Konstellation unter Beachtung des dem Vorsitzenden des zuständigen Spruchkörpers insoweit zukommenden Beurteilungsspielraums (BGH, Urteil vom 24. Februar 2016 - 2 StR 319/15, juris, Rn. 19 f.; BGH, Beschluss vom 15. Januar 2003 - 5 StR 251/02, juris, Rn. 18) eine Entpflichtung von Rechtsanwältin M. geboten.
  • BVerfG, 18.10.1983 - 2 BvR 462/82

    Anforderungen an den Grundsatz des fairen Verfahrens bei der Revision in

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.05.2021 - 1 Ws 132/21
    Mit dem Institut der notwendigen Verteidigung und mit der Bestellung eines Verteidigers sichert der Gesetzgeber das Interesse, das der Rechtsstaat an einem prozessordnungsgemäßen Strafverfahren hat (BVerfG, Beschluss vom 18. Oktober 1983 - 2 BvR 462/82 -, BVerfGE 65, 171-179, juris Rn. 15; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 140 Rn. 1).
  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.05.2021 - 1 Ws 132/21
    Danach ist die Rücknahme der Bestellung eines Pflichtverteidigers aus wichtigem Grund zulässig, wenn Umstände vorliegen, die befürchten lassen, dass der Zweck der Pflichtverteidigung, dem Angeklagten einen geeigneten Beistand zu sichern und einen ordnungsgemäßen Verfahrensablauf zu gewährleisten, ernsthaft gefährdet ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08. April 1975 - 2 BvR 207/75 -, BVerfGE 39, 238-247, juris Rn. 15; Beschluss vom 11. März 1975 - 2 BvR 135/75 -, BVerfGE 39, 156-169, juris Rn. 24; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, 63. Aufl., StPO § 143a, Rn. 26 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 04.04.2012 - 1 Ws 66/12

    Anspruch auf ein faires Verfahren im Fall der Beiordnung eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.05.2021 - 1 Ws 132/21
    So wurden etwa in der obergerichtlichen Rechtsprechung solche Fälle anerkannt, dass der Beschuldigte seine ursprüngliche Auswahl unter hohem Zeitdruck, mitunter unverzüglich treffen musste (vgl. etwa OLG Dresden, Beschluss vom 04. April 2012 - 1 Ws 66/12, juris; KG Berlin, Beschluss vom 30. April 2012 - 4 Ws 40/12, juris).
  • BGH, 26.08.1993 - 4 StR 364/93

    Gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Angeklagtem und Pflichtverteidiger

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.05.2021 - 1 Ws 132/21
    Unabhängig von dieser in der Gesetzesbegründung genannten Ausnahme, soll die Bestellung etwa des bisherigen Wahlverteidigers zulässig sein, auch wenn der Beschuldigte ihm aus unzutreffenden Gründen das Mandat entzogen hat (vgl. Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl. Rn. 57 unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 26. August 1993 - 4 StR 364/93, juris).
  • BVerfG, 11.03.1975 - 2 BvR 135/75

    Strafverfahren - Beschränkung der Zahl der Wahlverteidiger - Verbot der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.05.2021 - 1 Ws 132/21
    Danach ist die Rücknahme der Bestellung eines Pflichtverteidigers aus wichtigem Grund zulässig, wenn Umstände vorliegen, die befürchten lassen, dass der Zweck der Pflichtverteidigung, dem Angeklagten einen geeigneten Beistand zu sichern und einen ordnungsgemäßen Verfahrensablauf zu gewährleisten, ernsthaft gefährdet ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08. April 1975 - 2 BvR 207/75 -, BVerfGE 39, 238-247, juris Rn. 15; Beschluss vom 11. März 1975 - 2 BvR 135/75 -, BVerfGE 39, 156-169, juris Rn. 24; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, 63. Aufl., StPO § 143a, Rn. 26 m.w.N.).
  • KG, 30.04.2012 - 4 Ws 40/12

    Pflichtverteidigung: Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung bei nicht

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.05.2021 - 1 Ws 132/21
    So wurden etwa in der obergerichtlichen Rechtsprechung solche Fälle anerkannt, dass der Beschuldigte seine ursprüngliche Auswahl unter hohem Zeitdruck, mitunter unverzüglich treffen musste (vgl. etwa OLG Dresden, Beschluss vom 04. April 2012 - 1 Ws 66/12, juris; KG Berlin, Beschluss vom 30. April 2012 - 4 Ws 40/12, juris).
  • BGH, 24.02.2016 - 2 StR 319/15

    Recht auf einen konkreten und wirksamen Verteidigerbeistand (Recht auf ein faires

  • BGH, 22.07.1964 - 2 StR 247/64
  • OLG Stuttgart, 14.12.2015 - 2 Ws 203/15

    Notwendige Verteidigung: Anwesenheitspflicht sämtlicher Pflichtverteidiger;

  • OLG Hamburg, 29.02.2016 - 2 Ws 28/16

    Notwendige Verteidigung: Beiordnung eines weiteren Pflichtverteidigers lediglich

  • BGH, 25.08.2022 - StB 35/22

    Verteidigerwechsel (terminliche Verhinderung eines Verteidigers;

    Auch wenn der Angeklagte in bestimmten Grenzen auf eine Verfahrensbeschleunigung verzichten können mag, darf der Fortgang einer Haftsache jedenfalls nicht erheblich verzögert werden (vgl. HansOLG Hamburg, Beschluss vom 29. April 2021 - 2 Ws 36/21, juris Rn. 25; OLG Hamm, Beschluss vom 2. März 2006 - 2 Ws 56/06, juris Rn. 10; OLG Koblenz, Beschluss vom 25. November 2014 - 2 Ws 614/14, juris Rn. 2 ff.; PfOLG Zweibrücken, Beschluss vom 31. Mai 2021 - 1 Ws 132/21, juris Rn. 16 ff.).
  • BGH, 24.10.2022 - StB 44/22

    Verteidigerwechsel (terminliche Verhinderung eines Verteidigers;

    Selbst wenn die Angeklagte in bestimmten Grenzen über das Gebot der Verfahrensbeschleunigung disponieren könnte, wäre der Vorsitzende jedenfalls nicht verpflichtet, den Fortgang der Haftsache auf ihren Wunsch derart erheblich zu verzögern; ob er es dürfte und welche Konsequenzen sich hieraus für die Haftfrage ergäben, bedarf hier keiner Entscheidung (vgl. zum Ganzen OLG Koblenz, Beschluss vom 25. November 2014 - 2 Ws 614/14, juris Rn. 5; HansOLG Hamburg, Beschluss vom 29. April 2021 - 2 Ws 36/21, StraFo 2021, 379, 380; PfOLG Zweibrücken, Beschluss vom 31. Mai 2021 - 1 Ws 132/21, juris Rn. 17; BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2008 - 2 BvR 1146/08, juris Rn. 10 ff.).
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