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   OLG Zweibrücken, 31.08.2017 - 1 Ws 248/17   

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https://dejure.org/2017,42749
OLG Zweibrücken, 31.08.2017 - 1 Ws 248/17 (https://dejure.org/2017,42749)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 31.08.2017 - 1 Ws 248/17 (https://dejure.org/2017,42749)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 31. August 2017 - 1 Ws 248/17 (https://dejure.org/2017,42749)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 454 Abs 2 S 1 StPO, § 57 Abs 1 S 1 StGB
    Strafrestaussetzung zur Bewährung: Aussetzungsentscheidung bei fehlerhaftem Prognosegutachten; positive Sozialprognose bei Tatleugnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Strafaussetzung kann auch bei Tatleugnung möglich sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 605
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 11.01.2016 - 2 BvR 2961/12

    Aussetzung einer Restfreiheitsstrafe zur Bewährung (Freiheitsgrundrecht;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.08.2017 - 1 Ws 248/17
    Es besteht kein Erfahrungssatz des Inhalts, dass aus dem Leugnen der Tat stets auch auf die fortbestehende Gefährlichkeit des Verurteilten geschlossen werden könne; es handelt sich lediglich um ein - nicht notwendigerweise negatives - Indiz (BVerfG, NJW 1998, 2202 [2204]; BVerfG, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 2 BvR 2961/12, BeckRS 2016, 41106, Rn. 29; OLG Hamm, Beschluss vom 22. September 2009 - 3 Ws 279/09, BeckRS 2009, 26828 m. w. N.).

    Indes kann in Fällen, in denen aufgrund des Leugnens der Tat eine Aufarbeitung des Motivationsgefüges der Tat nicht ermöglicht und damit auch die Erstellung einer positiven Sozialprognose wesentlich erschwert wird, dies Auswirkungen auf die Entscheidung über die Aussetzung der Freiheitsstrafe haben (vgl. BVerfGE 117, 71 [106] = BVerfG, NJW 2007, 1933 [1939]; BVerfG, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 2 BvR 2961/12, BeckRS 2016, 41106, Rn. 29).

    Das Gebot einer zureichenden richterlichen Sachaufklärung verlangt, dass sich der Richter ein möglichst umfassendes Bild über die zu beurteilende Person verschafft (BVerfG, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 2 BvR 2961/12, BeckRS 2016, 41106, Rn. 30 m. w. N.; Senat, Beschluss vom 27. Juni 2017 - 1 Ws 160/17).

  • BVerfG, 22.03.1998 - 2 BvR 77/97

    Verletzung der Grundrechte aus GG Art 2 Abs 2 S 2, Art 104 iVm Art 2 Abs 1 und

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.08.2017 - 1 Ws 248/17
    Das Leugnen der Tat steht - ebenso wie die Absicht, ein Wiederaufnahmeverfahren anzustreben - einer positiven Prognose nach § 57 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB nicht ausnahmslos entgegen (BVerfG, NJW 1998, 2202 [2204]; OLG Schleswig, Beschluss vom 13. Juli 2007 - 2 Ws 267/07 (147/07), BeckRS 2007, 12494; Fischer, StGB, 64. Auflage 2017, § 57, Rn. 12a; 17b m. w. N.; vgl. auch OLG Frankfurt/Main, NStZ-RR 2000, 251 [252] und OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2004, 60 [61] zur Verweigerung von Vollzugslockerungen wegen Tatleugnung).

    Es besteht kein Erfahrungssatz des Inhalts, dass aus dem Leugnen der Tat stets auch auf die fortbestehende Gefährlichkeit des Verurteilten geschlossen werden könne; es handelt sich lediglich um ein - nicht notwendigerweise negatives - Indiz (BVerfG, NJW 1998, 2202 [2204]; BVerfG, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 2 BvR 2961/12, BeckRS 2016, 41106, Rn. 29; OLG Hamm, Beschluss vom 22. September 2009 - 3 Ws 279/09, BeckRS 2009, 26828 m. w. N.).

  • OLG Karlsruhe, 18.07.2013 - 1 Ws 14/13

    Strafaussetzung zu Bewährung: Mindestanforderungen an ein Prognosegutachten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.08.2017 - 1 Ws 248/17
    Es handelt sich hierbei um eine Wahrscheinlichkeitsaussage über das zukünftige Legalverhalten des Verurteilten (OLG Nürnberg, NStZ-RR 2002, 154; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2014, 22 [23]).

    Denn das Gericht ist ohnehin nicht von der kritischen Prüfung des Gutachtens enthoben und zu einer abweichenden Einschätzung befugt (Senat, a. a. O. m. w. N.; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2014, 22 [23]).

  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02

    Gefährliche Täter

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.08.2017 - 1 Ws 248/17
    Indes kann in Fällen, in denen aufgrund des Leugnens der Tat eine Aufarbeitung des Motivationsgefüges der Tat nicht ermöglicht und damit auch die Erstellung einer positiven Sozialprognose wesentlich erschwert wird, dies Auswirkungen auf die Entscheidung über die Aussetzung der Freiheitsstrafe haben (vgl. BVerfGE 117, 71 [106] = BVerfG, NJW 2007, 1933 [1939]; BVerfG, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 2 BvR 2961/12, BeckRS 2016, 41106, Rn. 29).
  • OLG Koblenz, 21.05.2003 - 1 Ws 301/03

    Reststrafaussetzung, Unterbringung, Aussetzung, Prognose, Prognosegutachten,

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.08.2017 - 1 Ws 248/17
    Es ist die Aufgabe des zur Erstellung eines Prognosegutachtens berufenen Sachverständigen, eine eigene qualifizierte Gefährlichkeitsprognose (OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2016, 189 [190]; OLG Koblenz, StV 2003, 686; zu den Mindestanforderungen: Boetticher et al., NStZ 2006, 537) abzugeben.
  • OLG Stuttgart, 12.11.2003 - 4 Ws 216/03

    Strafvollzug: Versagung eines Langzeitbesuchs wegen Verweigerung der Mitarbeit am

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.08.2017 - 1 Ws 248/17
    Das Leugnen der Tat steht - ebenso wie die Absicht, ein Wiederaufnahmeverfahren anzustreben - einer positiven Prognose nach § 57 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB nicht ausnahmslos entgegen (BVerfG, NJW 1998, 2202 [2204]; OLG Schleswig, Beschluss vom 13. Juli 2007 - 2 Ws 267/07 (147/07), BeckRS 2007, 12494; Fischer, StGB, 64. Auflage 2017, § 57, Rn. 12a; 17b m. w. N.; vgl. auch OLG Frankfurt/Main, NStZ-RR 2000, 251 [252] und OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2004, 60 [61] zur Verweigerung von Vollzugslockerungen wegen Tatleugnung).
  • OLG Nürnberg, 22.08.2001 - Ws 942/01

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Gutachten zur Unterbringung; Vollzug

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.08.2017 - 1 Ws 248/17
    Es handelt sich hierbei um eine Wahrscheinlichkeitsaussage über das zukünftige Legalverhalten des Verurteilten (OLG Nürnberg, NStZ-RR 2002, 154; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2014, 22 [23]).
  • OLG Zweibrücken, 20.07.2005 - 1 Ws 205/05

    Strafaussetzung: Entbehrlichkeit eines Sachverständigengutachtens

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.08.2017 - 1 Ws 248/17
    Dieses kann nur dann ausnahmsweise entbehrlich sein, wenn eine Erweiterung der Entscheidungsgrundlage nicht zu erwarten ist (Senat, NJW 2005, 3439 [3440]).
  • OLG Schleswig, 13.07.2007 - 2 Ws 267/07
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.08.2017 - 1 Ws 248/17
    Das Leugnen der Tat steht - ebenso wie die Absicht, ein Wiederaufnahmeverfahren anzustreben - einer positiven Prognose nach § 57 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB nicht ausnahmslos entgegen (BVerfG, NJW 1998, 2202 [2204]; OLG Schleswig, Beschluss vom 13. Juli 2007 - 2 Ws 267/07 (147/07), BeckRS 2007, 12494; Fischer, StGB, 64. Auflage 2017, § 57, Rn. 12a; 17b m. w. N.; vgl. auch OLG Frankfurt/Main, NStZ-RR 2000, 251 [252] und OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2004, 60 [61] zur Verweigerung von Vollzugslockerungen wegen Tatleugnung).
  • OLG Frankfurt, 06.03.2000 - 3 Ws 114/00

    Strafvollzug: Tatleugnung reicht für Missbauchsgefahr nach § 11 II StVollzG

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.08.2017 - 1 Ws 248/17
    Das Leugnen der Tat steht - ebenso wie die Absicht, ein Wiederaufnahmeverfahren anzustreben - einer positiven Prognose nach § 57 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB nicht ausnahmslos entgegen (BVerfG, NJW 1998, 2202 [2204]; OLG Schleswig, Beschluss vom 13. Juli 2007 - 2 Ws 267/07 (147/07), BeckRS 2007, 12494; Fischer, StGB, 64. Auflage 2017, § 57, Rn. 12a; 17b m. w. N.; vgl. auch OLG Frankfurt/Main, NStZ-RR 2000, 251 [252] und OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2004, 60 [61] zur Verweigerung von Vollzugslockerungen wegen Tatleugnung).
  • OLG Hamm, 22.09.2009 - 3 Ws 279/09

    Rückfallprognose; Tatleugnung

  • OLG Karlsruhe, 07.04.2016 - 1 Ws 13/16

    Strafaussetzung einer lebenslangen Freiheitsstrafe: "Erwägen" der Aussetzung und

  • BGH, 25.04.2003 - 1 AR 266/03

    Vollstreckung der beiden Strafreste zur Bewährung (Sicherheitsinteressen der

  • BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 983/04

    Zur Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • OLG Zweibrücken, 31.08.2021 - 1 Ws 171/21

    Reststrafenaussetzung bei ungünstiger Legalprognose wegen Verharmlosung der

    Verbüßt der Verurteilte - wie hier - erstmals eine Freiheitsstrafe und gibt seine Führung während des Vollzugs keinen Anlass zu gewichtigen Beanstandungen, so kann zwar im Regelfall davon ausgegangen werden, dass die Strafe ihre spezialpräventiven Wirkungen entfaltet hat und es verantwortbar ist, den Strafrest zur Bewährung auszusetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 25.04.2003 - StB 4/03, 1 AR 266/03, juris, Rn. 4; Senat, Beschluss vom 31.08.2017 - 1 Ws 248/17 , juris, Rn. 11 m.w.N.).
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