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   OLG Bamberg, 02.05.2022 - 2 UF 16/22   

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OLG Bamberg, 02.05.2022 - 2 UF 16/22 (https://dejure.org/2022,11853)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 02.05.2022 - 2 UF 16/22 (https://dejure.org/2022,11853)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 02. Mai 2022 - 2 UF 16/22 (https://dejure.org/2022,11853)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JurPC

    Elektronische Einlegung der Beschwerde beim unzuständigen Gericht

  • rewis.io

    Elektronische Einlegung der Beschwerde beim unzuständigen Gericht, Weiterleitung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 236 Abs. 2 S. 2; ZPO § 234 Abs. 1 S. 1
    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in eine versäumte Beschwerdeeinlegungsfrist; Antragstellung bei einem unzuständigen Gericht; Weiterleitung einer elektronisch eingereichten Beschwerdeschrift über die EGVP-Postfächer vom unzuständigen an das zuständige ...

Kurzfassungen/Presse

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Elektronische Weiterleitung von Schriftsätzen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 3451
  • MDR 2022, 1048
  • MDR 2022, 1078
  • FamRZ 2022, 1382
  • MMR 2022, 702
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus OLG Bamberg, 02.05.2022 - 2 UF 16/22
    Hiergegen spricht indes bereits die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, soweit dieses ausdrücklich eine Verpflichtung zur Weiterleitung in Fällen offenkundiger Unzuständigkeit annimmt (BVerfG, Beschluss v. 20.06.1995, Az. 1 BvR 166/93; Beschluss v. 21.10.2021, Az. 1 BvR 838/19).

    Geschieht dies tatsächlich nicht, so ist dem Beteiligten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unabhängig davon zu gewähren, auf welchen Gründen die fehlerhafte Einreichung beruht (std. Rspr. seit BVerfG, Beschluss v. 20.06.1995, Az. 1 BvR 166/93; vgl. nur BGH, Beschluss v. 27.07.2016, Az. XII ZB 203/15; Beschluss v. 28.06.2007, Az. V ZB 187/06).

    Mit dem Übergang des Schriftsatzes in die Verantwortungssphäre des zur Weiterleitung verpflichteten Gerichts wirkt sich ein etwaiges Verschulden des Beteiligten oder seines Verfahrensbevollmächtigten dann nicht mehr aus (std. Rspr., vgl. BVerfG, Beschluss v. 20.06.1995, Az. 1 BvR 166/93; BGH, Beschluss v. 19.09.2017, Az. VI ZB 37/16 m.w.N.).

    Die Abgrenzung dessen, was im Rahmen einer fairen Verfahrensgestaltung an richterlicher Fürsorge von Verfassungs wegen geboten ist, kann sich nicht nur am Interesse des Rechtssuchenden an einer möglichst weit gehenden Verfahrenserleichterung orientieren, sondern muss auch berücksichtigen, dass die Justiz im Interesse ihrer Funktionsfähigkeit vor zusätzlicher Belastung geschützt werden muss (vgl. BVerfG, Beschluss v. 03.01.2001, Az. 1 BvR 2147/00; Beschluss v. 20.06.1995, Az. 1 BvR 166/93).

  • BGH, 19.09.2017 - VI ZB 37/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflichten des unzuständigen Gerichts bei

    Auszug aus OLG Bamberg, 02.05.2022 - 2 UF 16/22
    Mit dem Übergang des Schriftsatzes in die Verantwortungssphäre des zur Weiterleitung verpflichteten Gerichts wirkt sich ein etwaiges Verschulden des Beteiligten oder seines Verfahrensbevollmächtigten dann nicht mehr aus (std. Rspr., vgl. BVerfG, Beschluss v. 20.06.1995, Az. 1 BvR 166/93; BGH, Beschluss v. 19.09.2017, Az. VI ZB 37/16 m.w.N.).

    Damit würden die Anforderungen an die richterliche Fürsorgepflicht überspannt (BGH, Beschluss v. 19.09.2017, Az. VI ZB 37/16).

  • BGH, 28.06.2007 - V ZB 187/06

    Einreichung eines für das Rechtsmittelgericht bestimmten fristgebundenen

    Auszug aus OLG Bamberg, 02.05.2022 - 2 UF 16/22
    Zudem ist es auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die Verpflichtung des unzuständig angerufenen Gerichts zur Weiterleitung ohne Bedeutung, ob der Beteiligte oder sein Verfahrensbevollmächtigter die falsche Adressierung der Rechtsmittelschrift noch rechtzeitig bemerkt hat und daher selbst in der Lage war, durch Einreichung einer neuen fehlerfreien Berufungsschrift die Frist auch auf anderem Weg zu wahren (vgl. BGH, Beschluss vom 01.12.1997, Az. II ZR 85/97; Beschluss v. 28.06.2007, Az. V ZB 187/06).

    Geschieht dies tatsächlich nicht, so ist dem Beteiligten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unabhängig davon zu gewähren, auf welchen Gründen die fehlerhafte Einreichung beruht (std. Rspr. seit BVerfG, Beschluss v. 20.06.1995, Az. 1 BvR 166/93; vgl. nur BGH, Beschluss v. 27.07.2016, Az. XII ZB 203/15; Beschluss v. 28.06.2007, Az. V ZB 187/06).

  • BGH, 27.07.2016 - XII ZB 203/15

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung einer Beschwerdebegründungsfrist in einer

    Auszug aus OLG Bamberg, 02.05.2022 - 2 UF 16/22
    Geschieht dies tatsächlich nicht, so ist dem Beteiligten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unabhängig davon zu gewähren, auf welchen Gründen die fehlerhafte Einreichung beruht (std. Rspr. seit BVerfG, Beschluss v. 20.06.1995, Az. 1 BvR 166/93; vgl. nur BGH, Beschluss v. 27.07.2016, Az. XII ZB 203/15; Beschluss v. 28.06.2007, Az. V ZB 187/06).

    Daher ist auch ein mit der Sache im vorausgegangenen Rechtszug befasst gewesenes Gericht nicht verpflichtet, die Partei oder ihre Prozessbevollmächtigten innerhalb der Berufungsfrist durch Telefonat oder Telefax von der Einreichung der Berufung beim unzuständigen Gericht zu unterrichten (vgl. BGH, Beschluss v. 22.11.2005, Az. VI ZB 15/05; Beschluss v. 27.07.2016, Az. XII ZB 203/15; Beschluss v. 13.09.2012, Az. IX ZB 251/11).

  • BVerfG, 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00

    Keine Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch

    Auszug aus OLG Bamberg, 02.05.2022 - 2 UF 16/22
    Die Abgrenzung dessen, was im Rahmen einer fairen Verfahrensgestaltung an richterlicher Fürsorge von Verfassungs wegen geboten ist, kann sich nicht nur am Interesse des Rechtssuchenden an einer möglichst weit gehenden Verfahrenserleichterung orientieren, sondern muss auch berücksichtigen, dass die Justiz im Interesse ihrer Funktionsfähigkeit vor zusätzlicher Belastung geschützt werden muss (vgl. BVerfG, Beschluss v. 03.01.2001, Az. 1 BvR 2147/00; Beschluss v. 20.06.1995, Az. 1 BvR 166/93).
  • BVerfG, 21.10.2021 - 1 BvR 838/19

    Nichtannahme einer mangels Fristwahrung unzulässigen Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus OLG Bamberg, 02.05.2022 - 2 UF 16/22
    Hiergegen spricht indes bereits die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, soweit dieses ausdrücklich eine Verpflichtung zur Weiterleitung in Fällen offenkundiger Unzuständigkeit annimmt (BVerfG, Beschluss v. 20.06.1995, Az. 1 BvR 166/93; Beschluss v. 21.10.2021, Az. 1 BvR 838/19).
  • OLG Bamberg, 17.02.2022 - 2 UF 8/22

    Anforderungen an die elektronische Einreichung einer Beschwerdeschrift

    Auszug aus OLG Bamberg, 02.05.2022 - 2 UF 16/22
    Die als elektronisches Dokument einzulegende Beschwerde muss von der verantwortlichen Person entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß Art. 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (elDAS-VO) versehen werden oder von der verantwortenden Person einfach signiert (Art. 3 Nr. 10 elDAS-VO) und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden, § 113 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 130a Abs. 3 ZPO (vgl. auch Senat, Beschluss v. 17.02.2022, Az. 2 UF 8/22).
  • BGH, 22.11.2005 - VI ZB 15/05

    Pflichten des erstinstanzlichen Gerichts bei Einreichung von Schriftsätzen für

    Auszug aus OLG Bamberg, 02.05.2022 - 2 UF 16/22
    Daher ist auch ein mit der Sache im vorausgegangenen Rechtszug befasst gewesenes Gericht nicht verpflichtet, die Partei oder ihre Prozessbevollmächtigten innerhalb der Berufungsfrist durch Telefonat oder Telefax von der Einreichung der Berufung beim unzuständigen Gericht zu unterrichten (vgl. BGH, Beschluss v. 22.11.2005, Az. VI ZB 15/05; Beschluss v. 27.07.2016, Az. XII ZB 203/15; Beschluss v. 13.09.2012, Az. IX ZB 251/11).
  • BGH, 26.11.1997 - VIII ZR 22/97

    Zeitpunkt des Zugangs einer per Einschreiben abgesandten, auf dem Postamt

    Auszug aus OLG Bamberg, 02.05.2022 - 2 UF 16/22
    Bereits nach allgemeinen Grundsätzen bedarf es für den Zugang von empfangsbedürftigen Erklärungen entsprechend § 130 ZPO neben dem Gelangen in den Machtbereich des Empfängers auch der Möglichkeit der Kenntnisnahme unter normalen Umständen (std. Rspr., vgl. BGH, Urteil v. 26.11.1997, Az. VIII ZR 22/97; MüKoBGB/Einsele, 9. Aufl. 2021, § 130 BGB Rn. 16 m.w.N.).
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZB 37/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mangels Hinweises des Berufungsgerichts auf

    Auszug aus OLG Bamberg, 02.05.2022 - 2 UF 16/22
    Die aus dem Gebot eines fairen Verfahrens (Art. 6 Abs. 1 EMRK, Art. 19 Abs. IV, 20 Abs. 111 GG) folgende gerichtliche Fürsorgepflicht gebietet es auch, eine Prozesspartei auf einen - leicht erkennbaren - Formmangel in ihrem Schriftsatz hinzuweisen und ihr gegebenenfalls Gelegenheit zu geben, den Fehler fristgerecht zu beheben (vgl. BGH, Beschluss v. 14.10.2008, Az. VI ZB 37/08).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2022 - 19 E 147/22

    Anforderungen an die Übermittlung der Beschwerdeschrift als elektronisches

  • BGH, 09.12.2021 - V ZB 12/21

    Wird die Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts nicht bei dem in der

  • VGH Bayern, 24.02.2022 - 15 ZB 22.30186

    Prozessual unwirksamer Berufungszulassungsantrag

  • BGH, 02.03.2010 - IV ZB 15/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Wahrung der Berufungsfrist bei Eingang der

  • BGH, 26.06.2013 - XII ZB 83/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Familienstreitsache: Pflicht des

  • BGH, 11.05.2021 - VIII ZB 9/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Übermittlung eines fristwahrenden

  • BGH, 20.04.2011 - VII ZB 78/09

    Wiedereinsetzung bei Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren:

  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 2558/05

    Keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren durch Verweigerung der

  • BGH, 13.09.2012 - IX ZB 251/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungseinlegungsfrist

  • BGH, 26.05.1986 - VIII ZB 18/86

    Pflichten des Rechtsanwalts bei schriftlicher Erteilung des Auftrags zur

  • BGH, 01.12.1997 - II ZR 85/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen verzögerter Weiterleitung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 06.09.2022 - 12 S 1365/22

    Postalische Beschwerdeantragstellung seit dem Jahr 2022; elektronische

    Auf die Einhaltung der elektronischen Form kann nicht verzichtet werden (vgl. zu alledem auch OLG Bamberg, Beschluss vom 02.05.2022 - 2 UF 16/22 -, juris Rn. 20 ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2022 - 2 LA 45/22

    Weiterleitung eines falsch adressierten Rechtsmittelschriftsatzes durch das

    Dabei kann offenbleiben, ob allein der Umstand, dass der Schriftsatz nicht an das Oberverwaltungsgericht, sondern an das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht übersandt und von diesem in Papierform an das Oberverwaltungsgericht weitergleitet wurde, wo er am 18. Juli 2022 eingegangen ist, zur Unzulässigkeit führte, weil damit die elektronische Form nicht gewahrt bzw. der sichere Übermittlungsweg unterbrochen wurde (vgl. dazu OLG Bamberg, Beschluss vom 2. Mai 2022 - 2 UF 16/22 -, juris Rn. 13 ff.; VG Halle, Urteil vom 15. November 2021 - 5 A 235/21 -, juris Rn. 27).
  • FG Niedersachsen, 25.04.2023 - 3 K 22/23

    Besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach; beSt;

    In der Rechtsprechung werde insoweit generell angenommen, dass bereits nach Ablauf einer Zeitspanne von mehr als einer Woche ohne Vorliegen besonderer Umstände grundsätzlich keine Unverzüglichkeit mehr gegeben sei (Verweis auf: BayVGH, Beschluss vom 2. Mai 2022 2 UF 16/22 , NJW 2022, 3451; LAG Kiel, Urteil vom 13. Oktober 2021, NZA-RR 2022, 148 [LAG Schleswig-Holstein 13.10.2021 - 6 Sa 337/20] ; Siegmund, NJW 2021, 3617; und auch OVG Münster, Beschluss vom 9. Mai 2022 16 B 69/22 , NWVBl 2022, 442).
  • FG Nürnberg, 10.07.2023 - 6 K 129/23

    Unzulässigkeit einer Klage wegen Einreichung der Klageschrift per Telefax

    In der Rechtsprechung werde insoweit generell angenommen, dass bereits nach Ablauf einer Zeitspanne von mehr als einer Woche ohne Vorliegen besonderer Umstände grundsätzlich keine Unverzüglichkeit mehr gegeben sei (Verweis auf BayVGH, Beschluss vom 2.05.2022 2 UF 16/22, NJW 2022, 3451; LAG Kiel, Urteil vom 13.10.2021, NZA-RR 2022, 148; Siegmund, NJW 2021, 3617; und auch OVG Münster, Beschluss vom 9. Mai 202216 B 69/22, NWVBl 2022, 442; vgl. (Niedersächsisches Finanzgericht, Gerichtsbescheid vom 25.04.2023 3 K 22/23, juris, m.w.N.)).
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