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   OLG Bamberg, 04.02.1997 - 7 UF 112/96   

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https://dejure.org/1997,7880
OLG Bamberg, 04.02.1997 - 7 UF 112/96 (https://dejure.org/1997,7880)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 04.02.1997 - 7 UF 112/96 (https://dejure.org/1997,7880)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 04. Februar 1997 - 7 UF 112/96 (https://dejure.org/1997,7880)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1573 Abs. 2, 3 § 1578
    Zur Frage der Aufnahme einer möglichen und zumutbaren Erwerbstätigkeit - Ehefrau eines Arztes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 289
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.03.1990 - XII ZR 64/89

    Zeitliche Begrenzung des Aufstockungsunterhalts

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.02.1997 - 7 UF 112/96
    Diese - vom Kläger als Unterhaltsverpflichtetem darzulegenden und zu beweisenden (BGH, NJW 1990, 2810 f., 2812) - Voraussetzungen der §§ 1573 Abs. 5, 1578 Abs. 1 Satz 2 BGB liegen hier jedoch augenscheinlich nicht vor.

    Mit dieser Anrechnungszeit liegt die Beklagte zu 1) in einem Bereich, in welchem nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unter Billigkeitsgesichtspunkten grundsätzlich eine dauerhafte "Garantie" des eheangemessenen Unterhalts für den berechtigten Ehegatten geboten erscheint, soweit und solange sich dieser trotz den Umständen nach hinreichender Bemühungen nicht selbst unterhalten kann, und eine zeitliche Begrenzung des Unterhalts, wenn überhaupt, nur unter außergewöhnlichen Umständen in Betracht gezogen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 10.10.1990, FamRZ 91, 307 f., und Urteil vom 28.3.1990, NJW 1990, 2810 f.; vgl. im Übrigen Wendl/Staudigl, aaO., § 4 Rdn. 592 m.w.N.).

  • BGH, 10.10.1990 - XII ZR 99/89

    Bemessung des Unterhalts nach langjährigem Getrenntleben; Erwerbstätigenbonus

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.02.1997 - 7 UF 112/96
    Mit dieser Anrechnungszeit liegt die Beklagte zu 1) in einem Bereich, in welchem nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unter Billigkeitsgesichtspunkten grundsätzlich eine dauerhafte "Garantie" des eheangemessenen Unterhalts für den berechtigten Ehegatten geboten erscheint, soweit und solange sich dieser trotz den Umständen nach hinreichender Bemühungen nicht selbst unterhalten kann, und eine zeitliche Begrenzung des Unterhalts, wenn überhaupt, nur unter außergewöhnlichen Umständen in Betracht gezogen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 10.10.1990, FamRZ 91, 307 f., und Urteil vom 28.3.1990, NJW 1990, 2810 f.; vgl. im Übrigen Wendl/Staudigl, aaO., § 4 Rdn. 592 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 12.01.1996 - 10 UF 538/94

    Berufung des Unterhaltspflichtigen auf fehlende Leistungsfähigkeit wegen

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.02.1997 - 7 UF 112/96
    Dass die Beklagte zu 1) für die Zeit vor Juni 1996 - seit Erlass des abzuändernden Urteils des Oberlandesgerichts Bamberg vom 25.1.1994 - nur in nicht nachprüfbarer Weise vorgetragen hat, sie habe sich auch damals, praktisch während der gesamten Dauer ihrer vom 1.12.1994 bis 30.11.1996 währenden ABM-Stelle, um einen anderweitigen, dauerhaften Arbeitsplatz bemüht, ist im Hinblick auf ihren nunmehrigen Aufstockungsunterhaltsanspruch ebenfalls unschädlich, weil schon die Erfolglosigkeit der zahlreichen Bemühungen im zweiten Halbjahr 1996 und der Umstand, dass in dieser Zeit und davor die Arbeitsverwaltung lediglich eine ABM-Stelle vermitteln konnte, zu dem Schluss führen, dass weitere Stellenbewerbungen der Beklagten zu 1) auch in diesem Zeitraum ohne Erfolg geblieben wären (vgl. auch OLG Hamm, NJW-RR 1996, 963 ).
  • BGH, 13.12.1989 - IVb ZR 79/89

    Nachehelicher Unterhalt bei Pflege und Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.02.1997 - 7 UF 112/96
    Abgesehen davon, dass schon nach dem eigenen Vortrag des Klägers noch nicht einmal die Ehe der Parteien als solche "kurz" im Sinne dieser Vorschriften war, weil darunter nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs lediglich Ehezeiten im Bereich von bis zu zwei Jahren zu verstehen sind (vgl. BGH, FamRZ 1990, 492 f., 495), verkennt der Kläger insbesondere, dass bei der im Rahmen der Prüfung einer etwaigen zeitlichen Befristung des Nachscheidungsunterhalts vorzunehmenden Billigkeitsabwägung nicht die bloße Ehedauer allein zu berücksichtigen ist; gemäß §§ 1573 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2, 1578 Abs. 1 Satz 3 BGB steht dabei vielmehr die Zeit der Betreuung gemeinschaftlicher Kinder der Ehedauer gleich, wobei hinsichtlich dieser Betreuungszeiten wiederum auf die Vollendung des 18. Lebensjahres der zu versorgenden Kinder abzustellen ist (vgl. Wendl/Staudigl, "Das Unterhaltsrecht in der familiengerichtlichen Praxis", 3. Aufl., § 4 Rdn. 592 m.w.N.).
  • BGH, 27.01.1993 - XII ZR 206/91

    Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs bei Arbeitslosigkeit eines Ehegatten

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.02.1997 - 7 UF 112/96
    Zu Recht verweist der Kläger allerdings darauf, dass weitere Voraussetzung für die Berechtigung des Unterhaltsanspruchs der Beklagten zu 1) deren trotz Einsatzes aller möglichen und zumutbaren Mittel erfolglose Bemühung um eine angemessene eigene Erwerbstätigkeit ist, wofür die Beklagte zu 1) die uneingeschränkte Darlegungs- und Beweislast trägt (BGH, NJW-RR 1993, 898 f.).
  • OLG Karlsruhe, 28.05.2002 - 18 UF 163/01

    Nachehelicher Unterhalt: Erforderliche Erwerbsbemühungen einer geschiedenen

    Vielmehr kann bei ungünstigen Verhältnissen auch eine geringere Anzahl ausreichen (vgl. Kalthoener/ Büttner/ Niepmann, a.a.O Rndr. 620 mit Rechtsprechungsnachweisen, insbesondere etwa OLG Bamberg, FamRZ 1998, 289: ausreichend 40 Bewerbungsschreiben und 2 Inserate in 7 Monaten bei 47jährigen Arztehefrau nach 18 Jahren familiärer Tätigkeit).

    Allerdings wäre die Frage der beruflichen Weiterqualifikation ohnehin Thema eines etwaigen Einstellungsgesprächs geworden, so dass der Senat die - immerhin wahrheitsgemäße - Erwähnung im Bewerbungsanschreiben zwar möglicherweise als ungeschickt, letztlich aber als unschädlich bewertet (vgl. insoweit OLG Bamberg, FamRZ 1998, 289) Soweit die Beklagte keinen konkreten Bezug zu den annoncierten Stellen hergestellt hat, ist zu sehen, dass die Stellen, auf die sich die Beklagte beworben hat, auch wenig dafür hergaben, irgendeinen individuellen, konkreten Bezug herzustellen.

  • KG, 28.01.2002 - 25 WF 88/01

    Höhe des Selbstbehalts bei Minderjährigenunterhalt in sog. "Ost-West-Fällen";

    Von einem Arbeitssuchenden kann dabei grundsätzlich der für eine vollschichtige Erwerbstätigkeit notwendige Zeitaufwand verlangt werden (OLG Koblenz FamRZ 2000, 313 f.: 20-30 Bewerbungsschreiben pro Monat können im Einzelfall zumutbar sein; BGH FamRZ 1986, 885; vgl. OLG Thüringen FamRZ 1999, 1523; unter ungünstigeren Verhältnissen mag eine geringere Anzahl ausreichen: OLG Bamberg FamRZ 1998, 289; OLG Dresden FamRZ 1997, 836).
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