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   OLG Bamberg, 05.02.2015 - 2 U 2/14   

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https://dejure.org/2015,7709
OLG Bamberg, 05.02.2015 - 2 U 2/14 (https://dejure.org/2015,7709)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 05.02.2015 - 2 U 2/14 (https://dejure.org/2015,7709)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 05. Februar 2015 - 2 U 2/14 (https://dejure.org/2015,7709)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rewis.io

    Hinweispflicht des Rechtsanwalts gegenüber Mandanten betreffend anfallender Gebühren

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Anrechnung bei PKH-Antrag für ein anderes Verfahren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.12.2005 - IX ZR 210/03

    Verpflichtung des Rechtsanwalts zur Aufklärung des Mandanten über die Höhe des

    Auszug aus OLG Bamberg, 05.02.2015 - 2 U 2/14
    Letztlich hängt eine anwaltliche Pflicht, den Auftraggeber vor Vertragsschluss über die voraussichtliche Höhe der Vergütung aufzuklären, entscheidend davon ab, ob der Rechtsanwalt nach den Umständen des Einzelfalles ein entsprechendes Aufklärungsbedürfnis erkennen konnte und musste (BGH, Beschluss vom 14.12.2005 - IX ZR 210/03 - FamRZ 2006, 478; BGH, Beschluss vom 3.11.2011 - IX ZR 49/09 - BRAK-Mitt 2012, 26, zitiert nach Juris).

    Diese Frage ist jedoch, wie oben unter Ziffer 5b) ausgeführt, in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bereits geklärt (BGH, Beschluss vom 14.12.2005 - IX ZR 210/03- FamRZ 2006, 478 und BGH, Urteil vom 3.11.2011 - IX ZR 49/09 - BRAK-Mitt 2012, 26).

  • BGH, 03.11.2011 - IX ZR 49/09

    Haftung des Rechtsanwalts: Pflicht zur vorvertraglichen Aufklärung über die

    Auszug aus OLG Bamberg, 05.02.2015 - 2 U 2/14
    Letztlich hängt eine anwaltliche Pflicht, den Auftraggeber vor Vertragsschluss über die voraussichtliche Höhe der Vergütung aufzuklären, entscheidend davon ab, ob der Rechtsanwalt nach den Umständen des Einzelfalles ein entsprechendes Aufklärungsbedürfnis erkennen konnte und musste (BGH, Beschluss vom 14.12.2005 - IX ZR 210/03 - FamRZ 2006, 478; BGH, Beschluss vom 3.11.2011 - IX ZR 49/09 - BRAK-Mitt 2012, 26, zitiert nach Juris).

    Diese Frage ist jedoch, wie oben unter Ziffer 5b) ausgeführt, in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bereits geklärt (BGH, Beschluss vom 14.12.2005 - IX ZR 210/03- FamRZ 2006, 478 und BGH, Urteil vom 3.11.2011 - IX ZR 49/09 - BRAK-Mitt 2012, 26).

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