Rechtsprechung
OLG Bamberg, 06.03.2002 - 3 U 249/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Werbung; Anzeige; Zeitung; Wettbewerbsverbot; Unlauterer Wettbewerb; Prüfungspflicht; Zeitungsverlag; Irreführung; Schlankheitsmittel; Lebensmittel; Abnehmen
- Wolters Kluwer
Wettbewerbswidrigkeit eines Inserats über die schlankmachende Wirkung eines Mittels; Umfang der Pflicht von Zeitungsredaktionen zur Überprüfung von Inseraten auf ihre Wettbewerbswidrigkeit; Prüfungspflichten des Anzeigenredakteurs bei Erschwerung der unmittelbaren ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
UWG § 1 § 3
Unterlassungsansprüche gegen ein Pressunternehmen wegen der Veröffentlichung einer Werbeanzeige - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aschaffenburg, 02.08.2001 - 1 HKO 138/01
- OLG Bamberg, 06.03.2002 - 3 U 249/01
Papierfundstellen
- afp 2002, 239
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.03.1992 - I ZR 166/90
Ausländischer Inserent - Prüfungspflicht bei Inseraten; …
Auszug aus OLG Bamberg, 06.03.2002 - 3 U 249/01
Hinter diesem Interesse des Verlages, schnell entscheiden zu können, tritt sogar das besondere Interesse der Allgemeinheit daran zurück, daß zum Schutze der Volksgesundheit gerade die gesundheitsbezogene Werbung nicht irreführend sein sollte (vgl. BGH GRUR 1994, 454) und ebenso das Interesse daran, daß im Ausland ansässigen Inserenten wegen der Erschwernis ihrer direkten gerichtlichen und außergerichtlichen Belangung irreführende Werbung im Inland möglichst von vornherein versagt bleiben sollte, nämlich dadurch, daß der Anzeigenredakteur des inländischen Anzeigenblattes das Inserat ablehnt (vgl. BGH NJW 1992, 3093).Die Erschwerung der unmittelbaren Inanspruchnahme des Inserenten erhöht nämlich nach der oben genannten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1992, 3093) die Prüfungspflichten des Anzeigenredakteurs nicht.
Zu einem solchen Rückschluß hätte die Beklagte hier insbesondere auch deshalb keinen hinreichenden Anlaß, weil im Anzeigenauftrag (Bl. 74 d.A.) außer der Postfachnummer für Deutschland als Firmensitz immerhin auch eine vollständige Adresse in Österreich angegeben war, also (ebenso wie im Falle BGH NJW 1992, 3093) tatsächlich (auch) ein Sitz im Ausland vorlag.
- BGH, 10.02.1994 - I ZR 316/91
Schlankheitswerbung - Irreführung/Beschaffenheit; Prüfungspflicht bei Inseraten
Auszug aus OLG Bamberg, 06.03.2002 - 3 U 249/01
Hinter diesem Interesse des Verlages, schnell entscheiden zu können, tritt sogar das besondere Interesse der Allgemeinheit daran zurück, daß zum Schutze der Volksgesundheit gerade die gesundheitsbezogene Werbung nicht irreführend sein sollte (vgl. BGH GRUR 1994, 454) und ebenso das Interesse daran, daß im Ausland ansässigen Inserenten wegen der Erschwernis ihrer direkten gerichtlichen und außergerichtlichen Belangung irreführende Werbung im Inland möglichst von vornherein versagt bleiben sollte, nämlich dadurch, daß der Anzeigenredakteur des inländischen Anzeigenblattes das Inserat ablehnt (vgl. BGH NJW 1992, 3093).Aus der genannten Entscheidung BGH GRUR 1994, 454 kann hier auch ansonsten keine Pflichtverletzung der Verfügungsbeklagten hergeleitet werden.
- BGH, 10.11.1994 - I ZR 147/92
Schlußverkaufswerbung II - Prüfungspflicht bei Inseraten
Auszug aus OLG Bamberg, 06.03.2002 - 3 U 249/01
Nach Auffassung des Senats wäre es eine Überforderung des Anzeigenredakteurs, all diese speziellen Vorschriften zu kennen und in ihrer Anwendung geübt zu sein (vgl. BGH NJW 1995, 870, 871).
- OLG Dresden, 08.06.2004 - 14 U 363/04
Inanspruchnahme eines Presseunternehmens als Störer wegen einer von einem Dritten …
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