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   OLG Bamberg, 06.07.2018 - 2 WF 157/18   

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https://dejure.org/2018,30110
OLG Bamberg, 06.07.2018 - 2 WF 157/18 (https://dejure.org/2018,30110)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 06.07.2018 - 2 WF 157/18 (https://dejure.org/2018,30110)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 06. Juli 2018 - 2 WF 157/18 (https://dejure.org/2018,30110)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io

    Höhe der Einigungsgebühr bei Mehrvergleich

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwaltsgebühren bei Mitwirkung des Gerichts an einer Einigung im Rückführungsverfahren nach dem HKÜ

  • rechtsportal.de

    Beschwerde; Einigungsgebühr; Erinnerung; Mehrvergleich; Prozesskostenhilfe; Umsatzsteuer; Vereinbarung; Verfahrensdifferenzgebühr; Verfahrensgebühr; Verfahrenskostenhilfe; Vergleich; Wert; Höhe; Einigung; Mitwirkung; Rückführungsverfahren; Kindesentführung; Aufenthalt; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Nur reduzierte Einigungsgebühr bei Verfahrenskostenhilfe für Mehrvergleich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2019, 473
  • Rpfleger 2019, 42
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.01.2018 - XII ZB 248/16

    Verfahrenskostenhilfe in einer Familiensache: Vergütungsanspruch des

    Auszug aus OLG Bamberg, 06.07.2018 - 2 WF 157/18
    Dem steht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus der Entscheidung vom 17.1.2018, Az. XII ZB 248/16 entgegen, weil dieser sich mit der Höhe der Einigungsgebühr nicht auseinandergesetzt hat.

    Gegen diesen, der Beschwerdeführerin formlos übermittelten Beschluss, legte diese mit Schriftsatz vom 03.04.2018, eingegangen am 04.04.2018 Erinnerung ein und verwies zur Begründung auf den Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 17.01.2018, Az. XII ZB 248/16.

    Gegen diesen, der Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin am 12.06.2018 zugestellten Beschluss, legte diese mit Schriftsatz vom 25.06.2018 Beschwerde ein und verwies insoweit auf die Ausführungen des Bundesgerichtshofs vom 17.01.2018, Az., XII ZB 248/16.

    In der Rechtsprechung wird zum Teil ohne näheres Eingehen auf die Problematik bei einem Mehrvergleich eine Einigungsgebühr von 1, 5 angesetzt (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2017, 1959; BGH vom 17.1.2018, Az. XII ZB 248/16).

    Dem steht auch nicht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus der Entscheidung vom 17.1.2018, Az. XII ZB 248/16 entgegen.

  • OLG Karlsruhe, 20.02.2017 - 2 WF 214/16

    Verfahrenskostenhilfebewilligung in Familiensachen: Vergütungsanspruch des

    Auszug aus OLG Bamberg, 06.07.2018 - 2 WF 157/18
    In der Rechtsprechung wird zum Teil ohne näheres Eingehen auf die Problematik bei einem Mehrvergleich eine Einigungsgebühr von 1, 5 angesetzt (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2017, 1959; BGH vom 17.1.2018, Az. XII ZB 248/16).
  • OLG Bamberg, 23.09.2022 - 2 WF 111/22

    Höhe der Einigungsgebühr des beigeordneten Rechtsanwalts bei Erweiterung der

    Danach sei die entgegenstehende Rechtsprechung des Senats (Beschluss v. 06.07.2018, Az. 2 WF 157/18) durch die Änderung der einschlägigen vergütungsrechtlichen Vorschriften in Übereinstimmung mit neuerer obergerichtlicher Rechtsprechung überholt.

    Soweit der Senat auf Grundlage der vor dem 01.01.2021 geltenden Fassung von Nr. 1003 Abs. 1 VV-RVG sowie § 48 Abs. 1 RVG die gegenteilige Auffassung vertreten hat (Beschluss v. 06.07.2018, Az. 2 WF 157/18), hält er daran nicht mehr fest.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2020 - 7 Ta 182/19

    Einigungsgebühr - Abschluss eines Mehrvergleichs - Prozesskostenhilfe

    Früher ging die Rechtsprechung überwiegend davon aus, dass die Voraussetzung der Rückausnahme, dass lediglich die Protokollierung des Vergleichs betragt wird, bereits dann nicht vorliegt, wenn das Gericht über die bloße Protokollierung hinaus auf irgendeine Weise an dem Zustandekommen des Vergleichs mitgewirkt hat (vgl. nur LAG München 2. November 2016 - 6 Ta 287/16; LAG Nürnberg 25. September 2019 - 5 Ta 96/19; 25. Juni 2009 - 4 Ta 61/09; OLG Bamberg 6. Juli 2018 - 2 WF 157/18; LAG Rheinland-Pfalz 12. März 2015 - 5 Ta 51/15; 16. Dezember 2010 - 6 Ta 237/10).
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