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   OLG Bamberg, 06.11.2015 - 4 W 105/15   

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https://dejure.org/2015,33646
OLG Bamberg, 06.11.2015 - 4 W 105/15 (https://dejure.org/2015,33646)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 06.11.2015 - 4 W 105/15 (https://dejure.org/2015,33646)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 06. November 2015 - 4 W 105/15 (https://dejure.org/2015,33646)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindungswirkung eines Berliner Testaments; Anforderungen an die Feststellung eines entgegenstehenden Willens des vorverstorbenen Ehegatten

  • rewis.io

    Auslegung einer wechselbezüglichen Schlusserbeneinsetzung in Berliner Testament

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133; BGB § 2270 Abs 2
    Bindungswirkung eines Berliner Testaments

  • rechtsportal.de

    BGB § 133 ; BGB § 2270 Abs 2
    Bindungswirkung eines Berliner Testaments

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments von Ehegatten

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Gemeinsames Ehegattentestament bindet den überlebenden Ehepartner in aller Regel

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments von Ehegatten

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Darf der Überlebende das Ehegattentestament ändern?

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine Freistellungsklausel beim sog. Berliner Testament

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auslegung und Anfechtung einer wechselbezüglichen Schlusserbeinsetzung in Berliner Testament

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Bindungswirkung eines Berliner Testaments

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Berliner Testament - Wechselbezüglichkeit der beiderseitigen Schlusserbeneinsetzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 589
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Bamberg, 06.11.2015 - 4 W 105/15
    Bei der Auslegung nachfolgender Willensbekundungen des überlebenden Ehegatten hat - gegebenenfalls - entsprechend § 157 BGB zugleich eine Beurteilung aus der objektiven Sicht (Empfängerhorizont) des anderen Ehegatten stattzufinden (BGH NJW 1993, 256, Rn. 12).

    Hierbei hat entsprechend § 157 BGB eine Beurteilung aus der objektiven Sicht (Empfängerhorizont) des anderen Ehegatten stattzufinden: Dieser muss die Möglichkeit haben, sich bei seinen Verfügungen auf diejenigen des anderen Teiles einzustellen und umgekehrt (BGH NJW 1993, 256, Rn. 12).

    Erst recht nicht sind die in der Sache substanzlosen Erklärungen geeignet, über die aktuelle Sichtweise des Erblassers hinaus konkrete Umstände aufzuzeigen, die dafür sprechen könnten, dass die Vorstellungen der Ehefrau - soweit dem maßgebenden Verständnishorizont des Erblassers zurechenbar (vgl. BGH NJW 1993, 256, Rn. 12) - entgegen aller Lebenserfahrung nicht von dem Wunsch bestimmt gewesen sein könnten, das gemeinsame Vermögen allen vier Kindern zu (im wesentlichen) gleichen Teilen zukommen zu lassen.

  • OLG München, 28.03.2011 - 31 Wx 93/10

    Ehegattentestament: Entfallende Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeneinsetzung

    Auszug aus OLG Bamberg, 06.11.2015 - 4 W 105/15
    Ein (Rechtsfolgen-)Irrtum der testierenden Ehegatten über die mit dem Tod des vorversterbenden Teiles eintretende Bindungswirkung bei wechselbezüglichen Verfügungen stellt grundsätzlich keinen zur Anfechtung berechtigenden Inhaltsirrtum und somit auch keinen in der Frage der Wechselbezüglichkeit beurteilungserheblichen Umstand dar (Anschluss an OLG München NJW-RR 2011, 1020, Rn. 29ff.).

    Eine allgemein anerkannte, weil besonders zuverlässige Erfahrungsregel im Sinne der gesetzlichen Vermutung knüpft sich an die hier vorliegende Fallgestaltung eines sog. Berliner Testaments: Eheleute, die ihr gemeinsames Vermögen "letztlich" an ihre eigenen - gemeinsamen - Kinder weitergeben möchten, jedoch mit Rücksicht auf die Altersversorgung des anderen Ehegatten ihre Abkömmlinge für den Fall ihres eigenen Vorversterbens enterben, tun das jeweils in der offenkundigen Erwartung, dass aufgrund der gleichzeitigen Schlusserbeneinsetzung des anderen Teiles das gemeinsame Vermögen mit dem Tode des Ehegatten auf ihre Kinder übergehen wird (so zu Recht OLG München NJW-RR 2011, 227, Rn.11 und 2011, 1020 = FamRZ 2011, 1817, dort Rn. 19).

    Ein rechtsgeschäftlicher Bindungswille der Eheleute wird nicht vorausgesetzt; vielmehr ist die Bindungswirkung allein an die von den Ehegatten übereinstimmend gewollte gegenseitige Abhängigkeit der beiderseitigen Verfügungen geknüpft (OLG München NJW-RR 2011, 1020, Rn. 31).

  • OLG München, 13.09.2010 - 31 Wx 119/10

    Ehegattentestament: Wechselbezüglichkeit einer Schlusserbeneinsetzung

    Auszug aus OLG Bamberg, 06.11.2015 - 4 W 105/15
    Bei einem Berliner Testament in der typischen Konstellation, dass die Ehegatten als Schlusserben jeweils ihre gemeinsamen Kinder und zu gleichen Teilen berufen haben, ist in der Frage der Wechselbezüglichkeit der Schlusserbenbestimmungen die Vermutung des § 2270 Abs. 2 BGB zugleich Ausdruck des Erfahrungssatzes, wonach jeder Ehegatte die gemeinsamen Kinder für den Fall seines eigenen Vorversterbens ausschließlich deshalb enterbt, weil er darauf vertraut, dass infolge der Schlusserbeneinsetzung des anderen Teils das gemeinsame Vermögen eines Tages auf die Kinder übergehen wird (Anschluss an OLG München NJW-RR 2011, 227 und 1020; Abgrenzung zu BayObLG …

    Eine allgemein anerkannte, weil besonders zuverlässige Erfahrungsregel im Sinne der gesetzlichen Vermutung knüpft sich an die hier vorliegende Fallgestaltung eines sog. Berliner Testaments: Eheleute, die ihr gemeinsames Vermögen "letztlich" an ihre eigenen - gemeinsamen - Kinder weitergeben möchten, jedoch mit Rücksicht auf die Altersversorgung des anderen Ehegatten ihre Abkömmlinge für den Fall ihres eigenen Vorversterbens enterben, tun das jeweils in der offenkundigen Erwartung, dass aufgrund der gleichzeitigen Schlusserbeneinsetzung des anderen Teiles das gemeinsame Vermögen mit dem Tode des Ehegatten auf ihre Kinder übergehen wird (so zu Recht OLG München NJW-RR 2011, 227, Rn.11 und 2011, 1020 = FamRZ 2011, 1817, dort Rn. 19).

  • OLG Düsseldorf, 11.09.2014 - 3 Wx 128/13

    Auslegung eines Ehegattentestaments hinsichtlich der Wechselbezüglichkeit einer

    Auszug aus OLG Bamberg, 06.11.2015 - 4 W 105/15
    Die Bestimmung im Ausgangstestament, wonach der überlebende Ehegatte "die Verfügungsgewalt über das gemeinsame Vermögen" haben sollte, hat, wie das Erstgericht zutreffend darlegt, schon nach dem Wortlaut der betreffenden Anordnung lediglich die Bedeutung und Funktion eines klarstellenden Zusatzes, wonach der überlebende Ehegatte tatsächlich Vollerbe werden sollte (vgl. auch OLG Düsseldorf FamRZ 2015, 879, Rn. 65, 66).
  • BGH, 24.03.1983 - IX ZR 62/82

    Widerruf einer Schenkung unter Ehegatten

    Auszug aus OLG Bamberg, 06.11.2015 - 4 W 105/15
    Im Hinblick auf die Formbedürftigkeit letztwilliger Verfügungen muss ein auf Umstände außerhalb der Urkunde gestütztes Auslegungsergebnis im Text der Verfügung einen zumindest unvollkommenen Ausdruck gefunden haben (sog. Andeutungstheorie - vgl. etwa BGH NJW 1966, 201 f.; FamRZ 1972, 201 f.; FamRZ 1972, 561 ff.).
  • BGH, 26.09.1990 - IV ZR 131/89

    Verkündung einer Verfügung von Todes wegen

    Auszug aus OLG Bamberg, 06.11.2015 - 4 W 105/15
    b) Dementsprechend ist auch in der Frage, ob und in welchem Umfang in einem gemeinschaftlichen Testament getroffene Anordnungen wechselbezüglich i.S.d. § 2270 I BGB sind, ausschließlich auf den übereinstimmenden Willen der Ehegatten zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung abzustellen (BGHZ 112, 229, 233).
  • BGH, 25.10.1965 - III ZR 47/64

    Auslegung und Ergänzung eines Testaments durch Verwertung von außerhalb der

    Auszug aus OLG Bamberg, 06.11.2015 - 4 W 105/15
    Im Hinblick auf die Formbedürftigkeit letztwilliger Verfügungen muss ein auf Umstände außerhalb der Urkunde gestütztes Auslegungsergebnis im Text der Verfügung einen zumindest unvollkommenen Ausdruck gefunden haben (sog. Andeutungstheorie - vgl. etwa BGH NJW 1966, 201 f.; FamRZ 1972, 201 f.; FamRZ 1972, 561 ff.).
  • BayObLG, 23.05.1995 - 1Z BR 128/94

    Auswirkungen einer Ehescheidung auf die Wirksamkeit eines gemeinschaftlichen

    Auszug aus OLG Bamberg, 06.11.2015 - 4 W 105/15
    Danach eingetretene Umstände wie etwa spätere Willensäußerungen sind daher nur beurteilungserheblich, soweit sich daraus Rückschlüsse auf die Einstellung des Testators zur Zeit der Testamentserrichtung ziehen lassen (BayObLG NJW 1996, 133).
  • BGH, 16.06.1987 - IVa ZR 74/86

    Voraussetzungen der Zulässigkeit eines gemeinschaftlichen Testaments -

    Auszug aus OLG Bamberg, 06.11.2015 - 4 W 105/15
    Sofern ein solches Testament keine klaren und eindeutigen Aussagen zur Wechselbezüglichkeit enthält, muss diese Frage nach den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen und für jede Anordnung gesondert ermittelt werden (BGH NJW-RR 1987, 1410).
  • BGH, 22.03.1972 - IV ZR 134/70

    Abgrenzung von Vermächtnisanordnung und testamentarischer Erbeinsetzung -

    Auszug aus OLG Bamberg, 06.11.2015 - 4 W 105/15
    Im Hinblick auf die Formbedürftigkeit letztwilliger Verfügungen muss ein auf Umstände außerhalb der Urkunde gestütztes Auslegungsergebnis im Text der Verfügung einen zumindest unvollkommenen Ausdruck gefunden haben (sog. Andeutungstheorie - vgl. etwa BGH NJW 1966, 201 f.; FamRZ 1972, 201 f.; FamRZ 1972, 561 ff.).
  • BayObLG, 29.08.1985 - BReg. 1 Z 47/85

    Auslegung eines Testamentes; Abänderung eines Testaments; Wechselbezüglichkeit

  • OLG Karlsruhe, 04.01.2023 - 14 W 89/22

    Gemeinschaftliches Ehegattentestament

    Vielmehr hat es bei der Prüfung der auslegungserheblichen Umstände entscheidend darauf anzukommen, ob sich darin - innerhalb oder außerhalb des Testaments - eine Willensbekundung objektiviert hat, die trotz dieses zuverlässigen Erfahrungshintergrunds mit der Auslegungsregel des § 2270 Abs. 2 BGB nicht in Einklang steht (OLG Bamberg, Beschluss vom 6. November 2015 - 4 W 105/15 -, Rn. 18 - 19, juris).
  • OLG Brandenburg, 21.03.2023 - 3 U 34/22

    Abgrenzung einer Schenkung unter Lebenden und erbrechtlichen Ansprüchen;

    Ein rechtsgeschäftlicher Bindungswille der Ehegatten ist hierfür nicht Voraussetzung; vielmehr knüpft das Gesetz die Bindungswirkung allein an die von den Eheleuten gewollte gegenseitige Abhängigkeit der einen Verfügung von der anderen (OLG München, Beschluss vom 13.09.2010 - 31 Wx 119/10, BeckRS 2010, 22743; OLG Bamberg, Beschluss vom 06.11.2015 - 4 W 105/15, ZEV 2016, 397 Rn. 15).
  • AG Kiel, 16.09.2019 - 1 VI 1211/19

    Auslegung emeinschaftliches Testaments nichteheliches vor 01.07.1949 geborenes

    Da es sich hier um ein gemeinschaftliches Testament handelt, ist entsprechend der übereinstimmende Wille der Erblasser zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung zu ermitteln, d.h. "welche Vorstellungen die Ehegatten im Zeitpunkt der Testamentserrichtung mit der von ihnen gewählten Formulierung hatten" (OLG Bamberg, ZEV 2016, 397 ff).
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