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   OLG Bamberg, 07.07.2015 - 5 U 19/15   

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https://dejure.org/2015,78667
OLG Bamberg, 07.07.2015 - 5 U 19/15 (https://dejure.org/2015,78667)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 07.07.2015 - 5 U 19/15 (https://dejure.org/2015,78667)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 07. Juli 2015 - 5 U 19/15 (https://dejure.org/2015,78667)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • rewis.io

    Schadensersatz wegen unterlassener Funktionsprüfung bei der Reparatur eines Fahrzeugs

  • kanzlei-kotz.de

    Werkstattbetreiberhaftung - Kausalität von Reparaturarbeiten für einen Motorschaden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mehrere Schadensursachen möglich: Hilft dem Auftraggeber der Anscheinsbeweis?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mehrere Sachverhaltsvarianten möglich: Anscheinsbeweis scheitert! (IBR 2018, 567)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.02.1988 - IVa ZR 277/86

    Verursachung eines tödlichen Sturzes eines Versicherten durch einen Schlaganfall

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.07.2015 - 5 U 19/15
    Nicht anwendbar ist der Anscheinsbeweis allerdings, wenn von mehreren tatsächlichen Möglichkeiten eine lediglich die wahrscheinlichere ist (BGH NJW-RR 1988, 789).
  • BGH, 28.04.1966 - III ZR 197/64

    Ausübung öffentlicher Gewalt durch einen Soldaten bei Führen eines

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.07.2015 - 5 U 19/15
    Dass die letztere Möglichkeit wahrscheinlicher ist als die anderen, genügt noch nicht, um den Anscheinsbeweis anzuwenden (BGH, NJW 1966, 1263 m. w. Nachw.).
  • BGH, 23.09.2003 - XI ZR 380/00

    Beweisvereitelung bei bewußt vielfältiger und variationsreicher Gestaltung der

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.07.2015 - 5 U 19/15
    Der subjektive Tatbestand einer Beweisvereitelung erfordert dabei einen doppelten Schuldvorwurf: Das Verschulden muss sich sowohl auf die Zerstörung bzw. Entziehung des Beweisobjektes als auch auf die Beseitigung seiner Beweisfunktion beziehen, also darauf, die Beweislage des Gegners in einem gegenwärtigen oder künftigen Prozess zu benachteiligen (vgl z. B. BGH NJW 2004, 222 m. w. Nachw., für den Fall, dass jemand bewusst seine Unterschrift so variantenreich gestaltete, dass der Fälschungseinwand mit Hilfe eines Schriftsachverständigen nicht zu widerlegen ist, sich der Unterzeichner vielmehr jederzeit auf eine angebliche Unechtheit berufen kann).
  • BGH, 06.07.1999 - VI ZR 290/98

    Beweiserleichterungen im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.07.2015 - 5 U 19/15
    Soweit der Bundesgerichtshof Beweiserleichterung in Fällen gebotener Erhebung und Sicherung von Befunden gewährt hat (vgl. z. B. BGH NJW 1999, 3408) handelt es sich durchweg um Haftungsfälle wegen des Verstoßes gegen eine entsprechende ärztliche Pflicht.
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