Rechtsprechung
OLG Bamberg, 08.08.2018 - 8 Sa 27/18 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
ZPO § 17, § 32, § 35, § 36 Abs. 1 Nr. 3, 6 u. Abs. 2, § 261 Abs. 3 Nr. 2, § 690 Abs. 1 Nr. 5, § 692 Abs. 1 Nr. 1, § 696 Abs. 1, § 700 Abs. 3
Wahlrecht von Käger im Falle subjektiver Klageerweiterung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Wahlrecht von Käger im Falle subjektiver Klageerweiterung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 35 ; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3
Wahlrecht des Klägers nach § 35 ZPO im Falle subjektiver Klageerweiterung - rechtsportal.de
ZPO § 35 ; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3
Zulässigkeit mehrfacher Ausübung des Wahlrechts gem. § 35 ZPO - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Lemgo - 19 C 219/18
- AG Coburg, 27.06.2018 - 15 C 28/18
- OLG Bamberg, 08.08.2018 - 8 Sa 27/18
- OLG Bamberg, 08.08.2018 - 8 SA 27/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 10.09.2002 - X ARZ 217/02
Bindungswirkung einer ungesetzlichen Verweisung nach Übergang in das streitige …
Auszug aus OLG Bamberg, 08.08.2018 - 8 Sa 27/18
Da die nach früherer Rechtslage gegebene "Abgabeautomatik" an den Gerichtsstand des Beklagten nicht mehr besteht, muss ein Kläger von dem ihm nach § 35 ZPO zustehenden Wahlrecht bereits im Mahnbescheidsantrag Gebrauch machen, §§ 690 Abs. 1 Nr. 5, 692 Abs. 1 Nr. 1, 696 Abs. 1, 700 Abs. 3 ZPO (vgl. BGH MDR 2002, 1446). - OLG München, 23.11.2006 - 31 AR 138/06
Bezeichnung des streitigen Gerichts bei Wohnsitzverlegung des Beklagten während …
Auszug aus OLG Bamberg, 08.08.2018 - 8 Sa 27/18
Etwas anderes gilt lediglich in den Fällen, in denen im Laufe des Mahnverfahrens erstmals ein Wahlrecht entsteht, etwa weil eine Wahlmöglichkeit zum Zeitpunkt des Mahnbescheidsantrags noch gar nicht bestand (vgl. hierzu etwa OLG Köln, NJW-RR 2014, 319; KG, NJW-RR 2001, 62; OLG München, MDR 2007, 1278) oder der Antragsteller trotz ordnungsgemäßer Prozessvorbereitung erst später Kenntnis erlangt von einem möglichen anderen Gerichtsstand (vgl. hierzu etwa OLG München, MDR 2007, 1154). - OLG München, 09.07.2007 - 31 AR 146/07
Rechtliche Ausgestaltung der Bindungswirkung einer Verweisung an das Gericht des …
Auszug aus OLG Bamberg, 08.08.2018 - 8 Sa 27/18
Etwas anderes gilt lediglich in den Fällen, in denen im Laufe des Mahnverfahrens erstmals ein Wahlrecht entsteht, etwa weil eine Wahlmöglichkeit zum Zeitpunkt des Mahnbescheidsantrags noch gar nicht bestand (vgl. hierzu etwa OLG Köln, NJW-RR 2014, 319; KG, NJW-RR 2001, 62; OLG München, MDR 2007, 1278) oder der Antragsteller trotz ordnungsgemäßer Prozessvorbereitung erst später Kenntnis erlangt von einem möglichen anderen Gerichtsstand (vgl. hierzu etwa OLG München, MDR 2007, 1154).
- KG, 02.09.1999 - 28 AR 90/99
Auszug aus OLG Bamberg, 08.08.2018 - 8 Sa 27/18
Etwas anderes gilt lediglich in den Fällen, in denen im Laufe des Mahnverfahrens erstmals ein Wahlrecht entsteht, etwa weil eine Wahlmöglichkeit zum Zeitpunkt des Mahnbescheidsantrags noch gar nicht bestand (vgl. hierzu etwa OLG Köln, NJW-RR 2014, 319; KG, NJW-RR 2001, 62; OLG München, MDR 2007, 1278) oder der Antragsteller trotz ordnungsgemäßer Prozessvorbereitung erst später Kenntnis erlangt von einem möglichen anderen Gerichtsstand (vgl. hierzu etwa OLG München, MDR 2007, 1154). - OLG Köln, 31.07.2013 - 8 AR 61/13
Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts nach Ausübung einer …
Auszug aus OLG Bamberg, 08.08.2018 - 8 Sa 27/18
Etwas anderes gilt lediglich in den Fällen, in denen im Laufe des Mahnverfahrens erstmals ein Wahlrecht entsteht, etwa weil eine Wahlmöglichkeit zum Zeitpunkt des Mahnbescheidsantrags noch gar nicht bestand (vgl. hierzu etwa OLG Köln, NJW-RR 2014, 319; KG, NJW-RR 2001, 62; OLG München, MDR 2007, 1278) oder der Antragsteller trotz ordnungsgemäßer Prozessvorbereitung erst später Kenntnis erlangt von einem möglichen anderen Gerichtsstand (vgl. hierzu etwa OLG München, MDR 2007, 1154). - BGH, 17.09.2013 - X ARZ 423/13
Bestimmung des zuständigen Prozessgerichts nach vorausgegangenem Mahnverfahren …
Auszug aus OLG Bamberg, 08.08.2018 - 8 Sa 27/18
In diesem Falle kann das zuständige Gericht, wenn mehrere Antragsgegner Widerspruch oder Einspruch eingelegt haben, noch nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO bestimmt werden, wenn der Antragsteller einen entsprechenden Antrag mit der Anspruchsbegründung stellt (vgl. BGH MDR 2013, 1422).
- BayObLG, 10.02.2021 - 101 AR 163/20
Keine Bindung an Wahl des Gerichtsstands bei Parteiwechsel auf Beklagtenseite
Für den Fall einer subjektiven Klageerweiterung hat das Oberlandesgericht Bamberg (Beschluss vom 8. August 2018, 8 SA 27/18, juris Rn. 21 f.) zwar entschieden, das einer Klagepartei gemäß § 35 ZPO zustehende Wahlrecht bestehe stets nur zu Beginn eines Rechtsstreits; es entstehe nicht jedes Mal neu mit jedem Hinzutreten einer weiteren Beklagtenpartei.