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   OLG Bamberg, 08.11.2004 - 4 U 106/04   

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https://dejure.org/2004,9652
OLG Bamberg, 08.11.2004 - 4 U 106/04 (https://dejure.org/2004,9652)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 08.11.2004 - 4 U 106/04 (https://dejure.org/2004,9652)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 08. November 2004 - 4 U 106/04 (https://dejure.org/2004,9652)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorkehrungen gegen den Verlust von Transportgegenständen durch ein Beförderungsunternehmen; Haftung auf Schadensersatz wegen des Verlusts von Paketen; Annahme eines qualifizierten Verschuldens eines Beförderungsunternehmens wegen Nichtdurchführung von Kontrollen an ...

  • Judicialis

    HGB § 407 ff.; ; HGB § ... 425 ff.; ; HGB § 425 Abs. 1; ; HGB § 425 II; ; HGB § 426; ; HGB § 431 Abs. 1; ; HGB § 431 Abs. 2; ; HGB § 431 Abs. 4; ; HGB § 435; ; HGB § 439 Abs. 1 S. 2; ; HGB § 449; ; HGB § 449 Abs. 2 S. 1; ; BGB § 305 c II; ; BGB §§ 307 ff.; ; BGB § 307 I; ; BGB § 307 II; ; RBerG § 5; ; CMR Art. 23 Abs. 3; ; CMR Art. 29; ; AGBG § 5; ; AGBG § 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mögliche Schadensersatzansprüche des Transportversicherers wegen des Verlustes von Transportgut

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.11.2001 - I ZR 158/99

    Rechtsfolgen eines grob fahrlässigen Organisationsverschuldens des Spediteurs im

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.11.2004 - 4 U 106/04
    Bemüht sich der Frachtführer nicht, diese Aufklärungspflicht angemessen zu erfüllen, so spricht eine von ihm zu widerlegende Vermutung für sein qualifiziertes Verschulden (vgl. BGHZ 127, 275, 284; 149, 337 ff.; Koller, Transportrecht, 5. Auflage, Rdnr. 21 zu § 435 HGB m.w.N.).

    Diese Grundsätze zum qualifizierten Organisationsverschulden finden grundsätzlich auch auf Paketdienstleistungsunternehmen Anwendung, bei denen es - wie bei der Beklagten - auf Massenumschlag, Massenlagerung und Massenbeförderung ankommt und deren Kunden eine kostengünstige Leistung und eine kurze Beförderungsdauer erwarten (BGHZ 149, 337, 349 ff.; BGH TranspR 2003, 255, 257).

    Mit der privilegierten Beförderung von Briefen und briefähnlichen Sendungen ist die Inanspruchnahme von Schnellpaketdiensten nicht vergleichbar (BGHZ 149, 337, 349 ff.).

  • BGH, 03.11.1994 - I ZR 100/92

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen eines Speditionsvertrages

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.11.2004 - 4 U 106/04
    Bemüht sich der Frachtführer nicht, diese Aufklärungspflicht angemessen zu erfüllen, so spricht eine von ihm zu widerlegende Vermutung für sein qualifiziertes Verschulden (vgl. BGHZ 127, 275, 284; 149, 337 ff.; Koller, Transportrecht, 5. Auflage, Rdnr. 21 zu § 435 HGB m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 29.07.2003 - 5 U 119/03

    Schadensersatz aus einem Frachtgeschäft wegen des Verlustes von Transportgut

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.11.2004 - 4 U 106/04
    Sie umfassen z.B. auch organisatorische Vorkehrungen" gegen den Zugriff Dritter auf das Transportgut während des Transports und an den Umschlagstellen, gegen Fehlverladungen, gegen rechtswidriges Handeln der eigenen Beschäftigten etc. (vgl. OLG Bamberg 5 U 119/03).
  • OLG Oldenburg, 11.10.2001 - 8 U 112/01

    Anspruch eines Transportversicherers auf Schadensersatz wegen des Verlustes von

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.11.2004 - 4 U 106/04
    Auch soweit die Klägerin den Selbstbehaltung des Versicherungsnehmers geltend macht, liegt kein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz gemäß Art. 1 § 5 RBerG vor, da die gerichtliche Geltendmachung derartiger abgetretener Ansprüche eine bloße untergeordnete Hilfstätigkeit im Sinne des Art. 1 § 5 RBerG darstellt, um eine sachgerechte und beschleunigte Abwicklung des Versicherungsgeschäftes und die Regulierung eingetretener Schäden zu ermöglichen (OLG Düsseldorf, 18 U 143/03; OLG Oldenburg, TranspR 2003, 76, 77; OLG Köln, TranspR 2003, 116, 117).
  • BGH, 13.02.2003 - I ZR 128/00

    Anforderungen an die Kontrolle des Ein- und Ausgangs von Transportgut durch den

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.11.2004 - 4 U 106/04
    Diese Grundsätze zum qualifizierten Organisationsverschulden finden grundsätzlich auch auf Paketdienstleistungsunternehmen Anwendung, bei denen es - wie bei der Beklagten - auf Massenumschlag, Massenlagerung und Massenbeförderung ankommt und deren Kunden eine kostengünstige Leistung und eine kurze Beförderungsdauer erwarten (BGHZ 149, 337, 349 ff.; BGH TranspR 2003, 255, 257).
  • OLG Köln, 30.07.2002 - 3 U 14/02

    Aktivlegitimation des Transportversicherers nach Abtretung von

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.11.2004 - 4 U 106/04
    Auch soweit die Klägerin den Selbstbehaltung des Versicherungsnehmers geltend macht, liegt kein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz gemäß Art. 1 § 5 RBerG vor, da die gerichtliche Geltendmachung derartiger abgetretener Ansprüche eine bloße untergeordnete Hilfstätigkeit im Sinne des Art. 1 § 5 RBerG darstellt, um eine sachgerechte und beschleunigte Abwicklung des Versicherungsgeschäftes und die Regulierung eingetretener Schäden zu ermöglichen (OLG Düsseldorf, 18 U 143/03; OLG Oldenburg, TranspR 2003, 76, 77; OLG Köln, TranspR 2003, 116, 117).
  • OLG Hamburg, 13.02.2020 - 6 U 182/17

    Frachtvertragsrecht: Verlust des Frachtgutes als Schadensfall; Anforderungen an

    Wenn der Verlust völlig "im Dunkeln" bleibt, ist der sekundären Darlegungslast nicht genügt, so dass dann von qualifiziertem Verschulden auszugehen ist (vgl. BGH NJW 2003, 3626, juris-Tz. 32; OLG Düsseldorf TranspR 2015, 285, juris-Tz. 27; OLG Stuttgart TranspR 2003, 308, juris-Tz. 35, OLG Bamberg TranspR 2005, 358, juris-Tz. 28).
  • OLG Stuttgart, 10.12.2008 - 3 U 173/08

    Schadensersatzanspruch eines Apothekers wegen eines angeblichen Verlustes von

    Ist das Verhalten des Frachtführers etc. in dem Zeitraum, in dem die Verursachung des Schadens zu vermuten ist, dem Einblick des Absenders entzogen, trifft den Frachtführer bei Verlusten eine prozessuale Aufklärungspflicht bzw. Einlassungsobliegenheit (sekundäre Darlegungslast), soweit der Schadenshergang für den Ersatzberechtigten völlig im Dunkeln liegt (OLG Stuttgart TranspR 2002, 200; OLG Bamberg TranspR 2005, 358; OLG Köln TranspR 2003, 116; Koller, a.a.O., § 435 HGB Rn. 21 a).
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