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   OLG Bamberg, 09.10.2013 - 3 U 48/13   

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https://dejure.org/2013,28161
OLG Bamberg, 09.10.2013 - 3 U 48/13 (https://dejure.org/2013,28161)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 09.10.2013 - 3 U 48/13 (https://dejure.org/2013,28161)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 09. Oktober 2013 - 3 U 48/13 (https://dejure.org/2013,28161)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • webshoprecht.de

    Zur Kunden-werben-Kunden-Aktion einer Apotheke

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Ausgabe von Einkaufsgutscheinen durch eine Apotheke für die Werbung von Neukunden ist zulässige Imagewerbung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Wettbewerbswidrigkeit einer Gewährung von Einkaufsgutscheinen für die Werbung von Neukunden durch andere Kunden eines Apothekers

  • kanzlei.biz

    Unternehmensbezogene Imagewerbung mit Einkaufsgutscheinen

  • rabüro.de

    Zur Kunden-werben-Kunden-Aktion einer Apotheke

  • diekmann-rechtsanwaelte.de

    Kunden werben Kunden Aktion einer Apotheke mit Auslobung eines Einkaufsgutscheins nicht zu beanstanden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HWG § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 2a; UWG § 4 Nr. 1
    Wettbewerbswidrigkeit der Gewährung von Einkaufsgutscheinen für die Werbung von Neukunden durch einen Apotheker

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Imagewerbung von Apotheken mit Einkaufsgutscheinen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kunden-werben-Kunden-Aktion mit Einkaufsgutschein für Apotheke ist nicht unlauter

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kunden-werben-Kunden-Aktion einer Apotheke zulässig

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressebericht)

    5-Euro-Gutscheine als Lockmittel erlaubt

  • staufer.de (Leitsatz)

    Apothekenrecht: Einkaufsgutscheine

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit einer Kunden-werben-Kunden-Aktion von Apotheke

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit einer Kunden-werben-Kunden-Aktion von Apotheke

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Kunden-werben-Kunden-Aktion mit Einkaufsgutschein für Apotheke ist nicht unlauter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 89
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 193/07

    UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE

    Auszug aus OLG Bamberg, 09.10.2013 - 3 U 48/13
    Verspricht ein Apotheker seinen Kunden für die Werbung eines Neukunden einen Einkaufsgutschein mit einem Einkaufswert von 5 EUR, der nur für den Erwerb rezeptfreier Produkte und erst ab einem Einkaufswert von 20 EUR einlösbar ist, so handelt es sich nicht um eine produktbezogene Absatzwerbung, sondern um eine unternehmensbezogene Imagewerbung des Apothekers (Anschluss an BGH GRUR 2010, 1136 Rn. 24 - "Unser Dankeschön für Sie!" und entgegen BGH GRUR 2009, 1082 - DeguSmiles & more), die nicht dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) unterfällt.

    32 b) In der zeitlich nachfolgenden Entscheidung vom 09.09.2010, Az. I ZR 193/07, GRUR 2010, 1136 Tz. 24 - Unser Dankeschön für Sie, hatte der Bundesgerichtshof den hier vergleichbaren Fall der Gewährung eines Einkaufsgutscheins im Wert von 5 EUR für das Einlösen eines Rezeptes, der seinerseits nur für rezeptfreie Produkte einlösbar war, in lauterkeitsrechtlicher Hinsicht zu prüfen.

    b) Der Senat übersieht allerdings nicht, dass der Bundesgerichtshof in der bereits zitierten Entscheidung vom 09.09.2010, Az. I ZR 193/07, GRUR 2010, 1136 - Unser Dankeschön für Sie, den dort streitgegenständlichen Einkaufsgutschein in Höhe von 5 EUR nicht als Barrabatt, sondern als Zuwendung im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 2. Fall HWG behandelt, allerdings wegen deutlicher Überschreitung der Wertgrenze gerade nicht als geringwertige Kleinigkeit erachtet hat.

    Angesichts der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 09.09.2010, Az. I ZR 193/07, GRUR 2010, 1136 - Unser Dankeschön für Sie, stellt sich die Frage der Abgrenzung von unternehmensbezogener Imagewerbung zur produktbezogenen Absatzwerbung erneut, und ist dann von Relevanz, wenn man den hier streitgegenständlichen Einkaufsgutschein - wiederum im Sinne der zitierten Entscheidung - nicht als Barrabatt, sondern als Wertzugabe im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HWG betrachtet.

  • BGH, 26.03.2009 - I ZR 99/07

    DeguSmiles & more

    Auszug aus OLG Bamberg, 09.10.2013 - 3 U 48/13
    Verspricht ein Apotheker seinen Kunden für die Werbung eines Neukunden einen Einkaufsgutschein mit einem Einkaufswert von 5 EUR, der nur für den Erwerb rezeptfreier Produkte und erst ab einem Einkaufswert von 20 EUR einlösbar ist, so handelt es sich nicht um eine produktbezogene Absatzwerbung, sondern um eine unternehmensbezogene Imagewerbung des Apothekers (Anschluss an BGH GRUR 2010, 1136 Rn. 24 - "Unser Dankeschön für Sie!" und entgegen BGH GRUR 2009, 1082 - DeguSmiles & more), die nicht dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) unterfällt.

    Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 26.03.2009, Az. I ZR 99/07 - D.

    Die Bestimmung des § 7 HWG ist daher nur dann anwendbar, wenn gewährte Werbegaben sich aus der Sicht des angesprochenen Verkehrs als Werbung für konkrete Heilmittel darstellen (BGH Urteil vom 26.03.2009, Az. I ZR 99/07, GRUR 2009, 1082 Tz. 15 - D.).

  • BGH, 22.05.2003 - I ZR 8/01

    Einkaufsgutschein

    Auszug aus OLG Bamberg, 09.10.2013 - 3 U 48/13
    In der Auslobung eines Einkaufgutscheines ist allerdings die Ankündigung eines Preisnachlasses (Barrabatts) enthalten (Anschluss an BGH GRUR 2003, 1057).

    36 a) Da der Verkehr in der Werbung mit Einkaufsgutscheinen die Ankündigung eines Preisnachlasses, das heißt einen Barrabatt, erkennt (BGH, Urteil vom 22.05.2003, Az. I ZR 8/01, GRUR 2003, 1057), kommt - entsprechend der Auffassung des Landgerichts - durchaus der Ausnahmetatbestand des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 a HWG in Betracht.

  • BGH, 06.07.2006 - I ZR 145/03

    Kunden werben Kunden

    Auszug aus OLG Bamberg, 09.10.2013 - 3 U 48/13
    Nach der grundlegenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2006, Az. I ZR 145/03, GRUR 2006, 949 - Kunden werben Kunden, folgt die Wettbewerbswidrigkeit des Einsatzes von Laien zur Werbung von Kunden aufgrund des gewandelten Verbraucherleitbilds, insbesondere nach Aufhebung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung, nicht schon aus der Gewährung nicht unerheblicher Werbeprämien, sondern setzt das Vorliegen sonstiger die Unlauterkeit begründender Umstände voraus.

    In diesem Falle erhebt sich die Frage, ob § 7 HWG im Bereich der Öffentlichkeitswerbung für nicht preisgebundene Heilmittel gemeinschaftskonform ist (vgl. Prütting/Mand, Fachanwaltskommentar für Medizinrecht, 2010, § 7 HWG Rn. 13 - 19; Bülow, GRUR 2006, 952, Anm. zu BGH GRUR 2006, 949 - Kunden werben Kunden).

  • OLG München, 13.09.2012 - 7 U 2764/12

    Heilmittelwerbung: Zahlung einer Umsatzgarantie und sowie von Zuschüssen für das

    Auszug aus OLG Bamberg, 09.10.2013 - 3 U 48/13
    Auch der klägerseits in Bezug genommene Hinweisbeschluss des OLG München vom 13.09.2012, Az. 7 U 2764/12, (BeckRS 2012, 24220) versteht unter den Zuwendungen im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 a HWG vor allem "Geldrabatte".
  • BGH, 15.12.1994 - I ZR 154/92

    Pharma-Hörfunkwerbung - HWG - Pflichtangaben

    Auszug aus OLG Bamberg, 09.10.2013 - 3 U 48/13
    Die Beantwortung der für die Anwendbarkeit des Heilmittelwerbegesetzes entscheidenden Frage, ob es sich bei der zu beurteilenden Werbung um Absatz- oder Firmenwerbung handelt, hängt danach maßgeblich davon ab, ob nach dem Gesamterscheinungsbild der Werbung die Darstellung des Unternehmens oder aber die Anpreisung bestimmter oder zumindest individualisierbarer Produkte im Vordergrund steht (BGH GRUR 1992, 873 - Pharma- Werbespot; GRUR 1995, 223 - Pharma-Hörfunkwerbung; GRUR 2003, 353, 355 f. - Klinik mit Belegärzten).
  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 221/90

    Pharma-Werbespot - HWG - Unternehmens-/Produktwerbung

    Auszug aus OLG Bamberg, 09.10.2013 - 3 U 48/13
    Die Beantwortung der für die Anwendbarkeit des Heilmittelwerbegesetzes entscheidenden Frage, ob es sich bei der zu beurteilenden Werbung um Absatz- oder Firmenwerbung handelt, hängt danach maßgeblich davon ab, ob nach dem Gesamterscheinungsbild der Werbung die Darstellung des Unternehmens oder aber die Anpreisung bestimmter oder zumindest individualisierbarer Produkte im Vordergrund steht (BGH GRUR 1992, 873 - Pharma- Werbespot; GRUR 1995, 223 - Pharma-Hörfunkwerbung; GRUR 2003, 353, 355 f. - Klinik mit Belegärzten).
  • BGH, 31.10.2002 - I ZR 60/00

    Klinik mit Belegärzten

    Auszug aus OLG Bamberg, 09.10.2013 - 3 U 48/13
    Die Beantwortung der für die Anwendbarkeit des Heilmittelwerbegesetzes entscheidenden Frage, ob es sich bei der zu beurteilenden Werbung um Absatz- oder Firmenwerbung handelt, hängt danach maßgeblich davon ab, ob nach dem Gesamterscheinungsbild der Werbung die Darstellung des Unternehmens oder aber die Anpreisung bestimmter oder zumindest individualisierbarer Produkte im Vordergrund steht (BGH GRUR 1992, 873 - Pharma- Werbespot; GRUR 1995, 223 - Pharma-Hörfunkwerbung; GRUR 2003, 353, 355 f. - Klinik mit Belegärzten).
  • BGH, 13.07.2023 - I ZR 182/22

    Werbung für den Bezug verschreibungspflichtiger Arzneimittel aus dem gesamten

    bb) Nach anderer Auffassung sind auch auf einen Geldbetrag lautende Gutscheine für den Erwerb weiterer Produkte vom Anwendungsbereich des § 7 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a HWG umfasst (OLG Bamberg, WRP 2013, 1641; BeckOK.HWG/Doepner/Reese aaO § 7 Rn. 603; Fritzsche in Spickhoff aaO § 7 HWG Rn. 24; Sosnitza in Sosnitza/Meisterernst (vormals Zipfel/Rathke), Lebensmittelrecht, Stand: 184. Ergänzungslieferung [Stand Juli 2022], § 7 HWG Rn. 32).
  • OLG Düsseldorf, 03.03.2022 - 20 U 86/19
    Denn der Verkehr erkennt regelmäßig in der Auslobung eines Einkaufsgutscheins die Ankündigung eines Preisnachlasses, d.h. eines Barrabatts (OLG Bamberg, GRUR-RR 2014, 89).
  • OLG Hamburg, 20.06.2019 - 3 U 137/18

    Jetzt gratis testen, Inkontinenzhöschen - Wettbewerbsverstoß: Werbung mit einem

    Eine Beschränkung des Zuwendungsbetrages der Höhe nach lässt sich dem Gesetzeswortlaut daher nicht entnehmen (so auch OLG Bamberg, Urteil vom 09. Oktober 2013, 3 U 48/13, juris Rn. 36).
  • LG Hamburg, 12.05.2021 - 312 O 306/19

    Zulässigkeit einer PAYBACK-Werbung eines Anbieters von Hörgeräten

    Somit greift die ohnehin zunehmend in Frage gestellte Ratio des § 7 Abs. 1 HWG, dass der Verkehr bei Naturalrabatten - anders als bei unbeschränkt zulässigen Geldrabatten - unsachlich beeinflusst werden kann, weil ihr Wert überschätzt werden kann, nicht (in diesem Sinne auch OLG Bamberg GRUR-RR 2014, 89 bezüglich eines Einkaufsgutscheins als Geldrabatt).
  • LG Köln, 25.05.2021 - 33 O 60/20
    Die Höhe der Erstattung wird von der Norm nicht begrenzt (OLG Bamberg, Urt. v. 09.10.2013 - 3 U 48/13, GRUR-RR 2014, 89 (91)).

    Etwas anderes folgt nicht daraus, dass in der Judikatur im Zusammenhang mit § 7 Abs. 1 Nr. 2 a) HWG von Rabatten oder Preisnachlässen und nicht von Schenkung gesprochen wird (vgl. OLG Bamberg, Urt. v. 09.10.2013 - 3 U 48/13, GRUR-RR 2014, 89 (91); OLG Köln, Urt. v. 01.07.2016 - 6 U 151/15, PharmR 2016, 396 (398)).

  • OLG München, 12.04.2018 - 6 U 1679/17

    Fehlende Passivlegitimation einer Krankenkasse bei wettbewerbswidriger Werbung in

    handele (vgl. OLG Bamberg, WRP 2013, 1641 im Anschluss an BGH GRUR 2010, 1136 Rn. 24 - UNSER DANKE-SCHÖN FÜR SIE! und entgegen BGH GRUR 2009, 1082 - DeguSmiles & more).
  • OLG Hamm, 15.02.2022 - 4 U 142/21

    Bewerbung von Wundversorgungsprodukten gegenüber Fachkreisen; Verbot von

    Ob (Einkaufs-)Gutscheine, die den Gutscheinempfänger zum Erwerb beliebiger Produkte berechtigen, im Ergebnis wie eine Geldzuwendung anzusehen sind (so OLG Bamberg, Urteil vom 09.10.2013 - 3 U 48/13 -, juris, Rdnr. 34 ff.; LG Hamburg, Urteil vom 25.08.2011 - 327 O 141/11 -, juris, Rdnr. 39), bedarf hier keiner Erörterung.
  • LG Darmstadt, 04.02.2014 - 12 O 401/13
    Der Anwendungsberelch des § 1 HWG Ist nicht eröffnet, In den Geltungsbereich des HWG einbezogen Ist allein de produklbezogene Werbung { Produkt- und Absalzwerbung }, nicht dagegen die allgemeine Firmenwerbung { Unternehmens- oder Imagjewerbung ), die ohne Bezugnahme auf bestimmte Produkte für das Ansehen und die Leistungsfählgkelt einos Unternehmens allgemeln wirbt, Elne Produkt- oder Absatzwerbung ist nur dann anzunehmen, wenn nach dem Gesamterschelnungsbild der Werbung die Anprelsung bestimmter oder zumindest Indlviduailslerbarer Produkte Im Vordergrund steht (vgl, zum "Belsplel OLG Bamberg, Urtell vom 9, Oktober 2073 -- 3 U 48/13, m.w.N, }.
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