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   OLG Bamberg, 10.02.2011 - 2 UF 289/10   

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https://dejure.org/2011,19365
OLG Bamberg, 10.02.2011 - 2 UF 289/10 (https://dejure.org/2011,19365)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 10.02.2011 - 2 UF 289/10 (https://dejure.org/2011,19365)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 10. Februar 2011 - 2 UF 289/10 (https://dejure.org/2011,19365)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Wohnungsüberlassung bei Getrenntleben: Gegenstandswert eines Verfahrens zur Regelung der Nutzungsentschädigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nutzungsentschädigungsansprüche nach § 1361 Abs. 3 BGB unterfallen der Regelung des § 200 Abs. 1 Nr. 1 FamFG; Verfahrenswert für die Geltung von Nutzungsentschädigungsanprüchen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrenswert für die Geltung von Nutzungsentschädigungsanprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1424
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Bremen, 31.03.2010 - 4 WF 32/10

    Entschädigung für die Nutzung des im Alleineigentum des anderen Ehegatten

    Auszug aus OLG Bamberg, 10.02.2011 - 2 UF 289/10
    Nutzt ein Ehegatte nach der Trennung die im Alleineigentum des anderen Ehegatten stehende Immobilie weiter, besteht danach in der Regel ein Nutzungsentschädigungsanspruch, der ab Zustellung des Scheidungsantrags in der Höhe des objektiven Mietwertes zu bestimmen ist (OLG Bremen, NJW-RR 2010, 1227).
  • OLG Frankfurt, 05.07.2010 - 2 UF 90/10

    Anordnung des Verbleibens bei den Pflegeeltern aus Gründen des Kindeswohls

    Auszug aus OLG Bamberg, 10.02.2011 - 2 UF 289/10
    Dieser Auffassung ist der Senat im dem Verfahrenskostenhilfebeschluss vom 14.05.2010 im Verfahren 2 UF 90/10 beigetreten, wobei er das zur Wahrung der Kindesbelange erforderlich Existenzminimum mit einem Mittelwert aus den notwendigen Selbstbehalten in Höhe von 900, 00 Euro bzw. 770, 00 Euro (= 835, 00 Euro) auf Grund der Teilerwerbstätigkeit der Antragsgegnerin bemessen hat.
  • OLG Brandenburg, 19.02.2013 - 3 UF 95/12

    Wohnungsüberlassung an den getrenntlebenden Ehegatten: Berechnung eines

    54 Vor diesem Hintergrund hält es der Senat für gerechtfertigt, einen angemessenen anstelle des vollen Nutzungswerts auch bei Ermittlung der Nutzungsvergütung nicht statisch bis zum Ablauf des Trennungsjahres, sondern einzelfallbezogen bis zu dem Zeitpunkt, in dem mit einer Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht mehr gerechnet werden kann, meist mit Zustellung des Scheidungsantrags, anzunehmen (so auch OLG Bamberg, Beschluss vom 10.2.2011 - 2 UF 289/10, BeckRS 2011, 04743; Klein, in: Gerhardt/von Heintschel-Heinegg/Klein, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 8. Aufl., Kap. 8 Rn. 323; siehe auch Haußleiter/Schulz, a.a.O., Kap. 4 Rn. 67; für einen eingeschränkten Nutzungswert für die gesamte Dauer der Trennung bis zur Scheidung Wunderlin, in: Schulz/Hauß, Familienrecht, Handkommentar, 2. Aufl., § 1361b Rn. 18).

    Denn auch bei dem Verfahren auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung handelt es sich um eine Ehewohnungssache nach § 200 Abs. 1 Nr. 1 FamFG (FamVerf/Schael, § 3 Rn. 67), so dass gemäß § 48 Abs. 1 FamGKG ein Verfahrenswert von 3.000 EUR anzusetzen ist (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 10.2.2011 - 2 UF 289/10, BeckRS 2011, 04743; siehe auch OLG Köln, Beschluss vom 17.3.2010 - 27 UF 28/10, BeckRS 2010, 12723).

  • OLG Hamm, 08.03.2016 - 3 UF 83/15

    Anspruch auf Nutzungsentgelt für eine zum Gesamtgut gehörende, von nur einem

    Die Festsetzung des Verfahrenswertes für das Beschwerdeverfahren und auch für die erste Instanz beruht auf den § 48 FamGKG i.V.m. § 200 Abs. 1 Nr. 2 FamFG (vgl. OLG Celle, FamRZ 2015, 1193 ff; OLG Hamm, FamRZ 2013, 1421 f.; OLG Bamberg, FamRZ 2011, 1424; jeweils auch juris).
  • OLG Frankfurt, 13.08.2015 - 1 WF 64/15

    Keine sofortige Beschwerde gegen Zurückweisung von Protokollberichtigungsantrag

    Denn Verfahren, in denen für die Zeit der Trennung ein Nutzungsentschädigungsanspruch betreffend die Ehewohnung geltend gemacht wird, ist eine Ehewohnungssache i.S.v. 200 Abs. 1 Nr. 1 FamFG, so dass der allgemeine Teil des FamFG- und damit § 28 Abs. 4 FamFG - Anwendung findet (vgl. nur Münch-Komm/Erbarth, § 200 FamFG Rn, 43; Prütting/Helms/Neumann, § 200 Rn. 7; Erman/Kröll-Ludwig, § 1361 b BGB Rn. 15; OLG Bamberg, FamRZ 2011, 1424).
  • OLG Hamm, 09.11.2020 - 5 UF 85/20

    Zuweisung einer Ehewohnung zur alleinigen Nutzung; Vermeidung einer unbilligen

    Dies folgt zum einen aus dem Wortlaut, zum anderen könnte sonst der gesetzgeberische Zweck der Arbeitserleichterung nicht erreicht werden (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.02.2016, 2 WF 301/15, FamRZ 2017, 57, 59; OLG Celle, Beschluss vom 06.11.2014, 18 UF 16/14, FamRZ 2015, 1193, 1196; OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.02.2013, 3 UF 95/12, AGS 2014, 31, 32; OLG Bamberg, Beschluss vom 10.02.2011, 2 UF 289/10, FamRZ 2011, 1424; Schneider/Volpert/Fölsch-Türck-Brocker, 3. Auflage 2019, § 48 FamGKG, Rn. 23; Beck-OK/Neumann, Stand 01.09.2020, § 48 FamGKG, Rn. 13).
  • OLG Bamberg, 16.11.2015 - 2 WF 243/15

    Gegenstandswert des Versorgungsausgleichs - Anzahl der Anrechte

    Es hat dabei für die beiden Kinder Freibeträge von 500, 00 Euro abgezogen, diese jedoch, ohne dies in der Begründung auszuweisen, im Ergebnis allerdings richtig und mit der Rechtsprechung des Senats im Einklang stehend, bei der Bemessung des Gegenstandswertes des Versorgungsausgleichs unberücksichtigt gelassen (vgl. OLG Bamberg FamRZ 2011, 1424-1425).
  • OLG Koblenz, 18.06.2013 - 13 WF 515/13

    Verfahrenswert der Geltenmachung einer Nutzungsentschädigung für die

    Eine derartige Intention kann dem Gesetzgeber, der ja diese Festwerte mit dem FamGKG neu eingeführt hat, kaum unterstellt werden (in diesem Sinne auch OLG Hamm, Beschluss vom 8. Januar 2013 6 UF 96/12 - [...], m. ablehnender Anmerkung von Poppen in FamFR 2013, 254, soweit dies auch für - hier nicht in Rede stehende - Ansprüche nach der Scheidung gelten soll, OLG Bamberg, Beschluss vom 10.2.2011, FamRZ 2011 1424).
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