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   OLG Bamberg, 10.10.1973 - 1 U 60/73   

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https://dejure.org/1973,2321
OLG Bamberg, 10.10.1973 - 1 U 60/73 (https://dejure.org/1973,2321)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 10.10.1973 - 1 U 60/73 (https://dejure.org/1973,2321)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 10. Oktober 1973 - 1 U 60/73 (https://dejure.org/1973,2321)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung der im administrativen Enteignungsverfahren und Entschädigungsverfahren entstandenen Anwaltskosten; Einordnung der Anwaltskosten als Teil der Enteignungsentschädigungsforderung; Frage des Entgegenstehens der Rechtskraft der im Vorprozess ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 2002
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 06.12.1965 - III ZR 172/64

    Bemessung der Enteignungsentschädigung

    Auszug aus OLG Bamberg, 10.10.1973 - 1 U 60/73
    Ausgangspunkt für die Entscheidung dieser Frage ist die neuere Rechtsprechung des BGH, wonach neben dem Substanzverlust (dem durch die Enteignung eintretenden Rechtsverlust) im Rahmen der Enteignungsentschädigung auch gewisse Folgeschäden zu ersetzen sind, die zwangsnotwendig und unmittelbar mit einer Enteignung verbunden sind; dazu gehören auch die im Enteignungs- und Entschädigungsverfahren bei der Verwaltungsbehörde für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Kosten für Rechtsberatung und Rechtsvertretung (BGH NJW 66, 493, 496; Steffen DVBl. 69, 174, 176).

    Der Inhalt des Entschädigungsanspruchs ist nicht mehr wie früher nur auf den Ausgleich des Substanzverlustes beschränkt, er umfaßt auch zahlreiche Folgeschäden, wie sie in der Entscheidung des BGH vom 6.12.1965 (NJW 66, 493) einzeln aufgeführt sind.

    Die Anwaltskosten, die der Entschädigungsberechtigte im Verwaltungsschätzverfahren aufwenden mußte, um seine Rechte wahrzunehmen, sind zwangsläufig mit dem Enteignungsverfahren verbunden und es kann dem Enteigneten nicht zugemutet werden, derartige Kosten noch zusätzlich selbst zu tragen (BGH NJW 66, 493, 496).

  • BGH, 14.02.1962 - IV ZR 156/61

    Umfang der Rechtskraft

    Auszug aus OLG Bamberg, 10.10.1973 - 1 U 60/73
    Die Einheitlichkeit des Rechts bedeutet eben nicht Unteilbarkeit, worauf Abschied (FamRZ 62, 352, 354) und Brox (NJW 62, 1203 f) mit Recht hingewiesen haben.

    Gegen diese beiden Entscheidungen sind in der Literaturvielfach Bedenken unter dem Gesichtspunkt erhoben worden, daß der BGH die prozessuale Frage der Rechtskraft mit den materiell-rechtlichen Problemen der Verwirkung und des venire contra factum proprium vermengt habe (Abschied FamRZ 62, 352; Brox NJW 62, 1203; Blomeyer JZ 63, 177; Pohle ZZP 77, 98; Zeiss NJW 68, 1305; Stein-Jonas § 322 VI 8 c; Lent-Jauernig, Zivilprozeßrecht, 16. Aufl. § 63 II; und neuerdings Zeuner MDR 72, 84 mit weiteren Nachweisen).

  • BayObLG, 04.05.1972 - RReg. 1 Z 148/70
    Auszug aus OLG Bamberg, 10.10.1973 - 1 U 60/73
    An diesem Ergebnis vermögen auch die nach Schluß der mündlichen Verhandlung nachgereichten Urteile des BayObLG vom 4.5.1972 (1 Z 148/70) und des Bundessozialgerichts vom 16.2.1972 (4 RJ 79/71) nichts zu ändern.
  • BSG, 27.01.1972 - 4 RJ 79/71

    Erstattungsansprüche des Versicherungsträgers - Erlöschensfrist

    Auszug aus OLG Bamberg, 10.10.1973 - 1 U 60/73
    An diesem Ergebnis vermögen auch die nach Schluß der mündlichen Verhandlung nachgereichten Urteile des BayObLG vom 4.5.1972 (1 Z 148/70) und des Bundessozialgerichts vom 16.2.1972 (4 RJ 79/71) nichts zu ändern.
  • BGH, 31.01.1969 - VI ZR 197/67

    Schadensersatz auf Grund einer Körperverletzung - Anspruch auf Schmerzensgeld

    Auszug aus OLG Bamberg, 10.10.1973 - 1 U 60/73
    Dieses Vorgehen war hier zulässig, weil im Einklang mit der Rechtsprechung der Kläger von der Bezifferung des auf Zahlung gerichteten Antrages absehen darf, wenn die Bestimmung des Betrages entscheidend von dem Ermessen des Richters oder von einer richterlichen Schätzung abhängt und der Kläger die zur zahlenmäßigen Festlegung der Forderung nötigen tatsächlichen Grundlagen vorträgt (BGH NJW 69, 1427).
  • BGH, 05.02.1968 - III ZR 217/65
    Auszug aus OLG Bamberg, 10.10.1973 - 1 U 60/73
    Entsprechend diesen Grundsätzen hat der BGH ferner in weiteren Urteilen für die Berechnung der in behördlichen Enteignungsverfahren entstehenden und zu erstattenden Rechtsanwaltsgebühren den richtig ermittelten oder den von der Enteignungsbehörde festgesetzten und von dem Enteigneten hingenommenen Entschädigungsbetrag für maßgeblich erklärt ... (BGS NJW 70, 1122; BGS WM 68, 478, 482).
  • BGH, 31.01.1963 - III ZR 117/62

    Rechtsnatur einer Vereinbarung über den Ersatz von Stationierungsschäden;

    Auszug aus OLG Bamberg, 10.10.1973 - 1 U 60/73
    nommen, daß diesem Wert grundsätzlich der durch eine Abrede des Geschädigten mit dem Amt für Verteidigungslasten vereinbarte Ersatzbetrag oder der in dem unangefochten gebliebenen Festsetzungsbescheids des Amts dem Geschädigten zuerkannte Ersatzbetrag gleichsteht (BGHZ 39, 60).
  • BGH, 27.02.1961 - III ZR 16/60

    Umfang der Rechtskraft

    Auszug aus OLG Bamberg, 10.10.1973 - 1 U 60/73
    Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 27.2.1961 (BGHZ 34, 337) ausgesprochen, daß sich die Rechtskraft eines Urteils, das über den bezifferten Anspruch auf Erhöhung einer Enteignungsentschädigung befindet, sich auf die gesamte Entschädigungsforderung erstreckt, wenn das Prozeßbegehren des Klägers dahin zu verstehen ist, daß er die ganze ihm zustehende Entschädigung geltend gemacht hat.
  • BGH, 24.04.1972 - III ZR 43/70

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Klage - Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Bamberg, 10.10.1973 - 1 U 60/73
    Nach seinem Tode führte die jetzige Beklagte den Rechtsstreit weiter, der durch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24.4.1972 (III ZR 43/70), berichtigt durch Beschluß vom 12.4.1973, beendet wurde.
  • BGH, 24.01.1966 - III ZR 15/65

    Maßgeblicher Zeitpunkt für den Verkehrswert eines zu enteignenden Grundstücks -

    Auszug aus OLG Bamberg, 10.10.1973 - 1 U 60/73
    Ob dies auch hinsichtlich des Anspruchs auf Entschädigung für Verfahrenskosten zutrifft, hat der BGH bisher dahingestellt sein lassen (Urteil vom 24.1.1966 - III ZR 15/65 - S. 44).
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