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   OLG Bamberg, 11.02.2002 - 4 U 156/01   

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https://dejure.org/2002,12351
OLG Bamberg, 11.02.2002 - 4 U 156/01 (https://dejure.org/2002,12351)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 11.02.2002 - 4 U 156/01 (https://dejure.org/2002,12351)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 11. Februar 2002 - 4 U 156/01 (https://dejure.org/2002,12351)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Duldung; Zwangsvollstreckung; Grundstück; Klageerweiterung; Anfechtung; Anfechtungsgesetz; Eigentümergrundschuld; Pfändung

  • Judicialis

    AnfG § 1; ; AnfG § ... 2; ; AnfG § 3 Abs. 1; ; AnfG n.F. § 4 Abs. 1; ; AnfG n.F. § 20 Abs. 1; ; AnfG § 3 Abs. 1 Nr. 3; ; AnfG a.F. § 3 Abs. 1 Nr. 4; ; BGB § 432; ; BGB § 1114; ; ZVG § 181 Abs. 2 S. 2; ; ZPO § 344; ; ZPO § 711; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 269 Abs. 3; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO n.F. § 543 Abs. 2 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.12.1998 - IX ZR 196/97

    Anwendung deutschen Rechts auf die Anfechtung eines Erwerbs von Grundschulden an

    Auszug aus OLG Bamberg, 11.02.2002 - 4 U 156/01
    Maßgeblich ist allerdings nicht der nominale Wert der dinglichen Belastung, hier also der Grundpfandrechte, sondern in welcher Höhe sie valutiert sind, also noch Forderungen sichern (BGH ZIP 1999, 196).

    Wenn der Gläubiger jedoch eine solche substantiiert bestreitet und sich dabei auf den Inhalt des Grundbuchs stützen kann, dann muß der Schuldner bzw. der Anfechtungsgegner, die alleine die notwendigen Kenntnisse besitzen, im Prozeß die Valutierung und ihre derzeitige Forderungshöhe im Rahmen der ihnen sodann obliegenden "sekundären Beweislast" darlegen und unter Beweis stellen (OLG Koblenz OLGR 1998, 170; BGH NJW 1999, 1395; Huber, AnfG, 9. Aufl., 2000, § 1 Rdnr. 41).

  • BGH, 23.02.1984 - IX ZR 26/83

    Rechtsstellung des Gläubigers eines von mehreren Miteigentümern an einem

    Auszug aus OLG Bamberg, 11.02.2002 - 4 U 156/01
    Der Hauptantrag entspricht in seiner Formulierung der Vorgabe des BGH in WM 1985, 427, Leitsatz 3, wonach die Gläubiger die Duldung der Vollstreckung in das ganze Grundstück verlangen können (§ 11 AnfG n.F.), allerdings nur zur Befriedigung aus dem hälftigen Teil des Versteigerungserlöses des Schuldners (BGHZ 90, 207).
  • BGH, 10.01.1985 - IX ZR 2/84

    Begriff der Gläubigerbenachteiligung bei unentgeltlicher Verfügung über ein mit

    Auszug aus OLG Bamberg, 11.02.2002 - 4 U 156/01
    Der Hauptantrag entspricht in seiner Formulierung der Vorgabe des BGH in WM 1985, 427, Leitsatz 3, wonach die Gläubiger die Duldung der Vollstreckung in das ganze Grundstück verlangen können (§ 11 AnfG n.F.), allerdings nur zur Befriedigung aus dem hälftigen Teil des Versteigerungserlöses des Schuldners (BGHZ 90, 207).
  • BGH, 07.06.1988 - IX ZR 144/87

    Probleme der Kausalität im Anfechtungsrecht

    Auszug aus OLG Bamberg, 11.02.2002 - 4 U 156/01
    Dies ist dann nicht der Fall, wenn auch ohne anfechtbare Handlung kein Vollstreckungszugriff erfolgreich möglich gewesen wäre, also namentlich bei wertausschöpfender dinglicher Belastung (BGHZ 104, 355; BGH NJW 1996, 3341).
  • BGH, 24.09.1996 - IX ZR 190/95

    Benachteiligung der Gläubiger durch Schenkung eines mit Grundpfandrechten

    Auszug aus OLG Bamberg, 11.02.2002 - 4 U 156/01
    Dies ist dann nicht der Fall, wenn auch ohne anfechtbare Handlung kein Vollstreckungszugriff erfolgreich möglich gewesen wäre, also namentlich bei wertausschöpfender dinglicher Belastung (BGHZ 104, 355; BGH NJW 1996, 3341).
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