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OLG Bamberg, 11.08.2015 - 5 U 135/14 |
Volltextveröffentlichungen (3)
Verfahrensgang
- LG Hof, 05.05.2014 - 12 O 294/13
- OLG Bamberg, 11.08.2015 - 5 U 135/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (33)
- BGH, 25.02.2011 - V ZR 208/09
Wucher und wucherähnliches Rechtsgeschäft im Zusammenhang mit dem Kauf einer …
Auszug aus OLG Bamberg, 11.08.2015 - 5 U 135/14
Eine besondere Ausbeutungsabsicht ist nicht erforderlich (vgl. BGH NJW-RR 11, 880; BGH NJW 85, 3006; 82, 2767;… Palandt a. a. O. § 138 Rn. 74).Das Äquivalenzmissverhältnis allein ist keine tragfähige Grundlage für die Vermutung eines Willens zur vorsätzlichen Ausbeutung einer Schwäche des benachteiligten Vertragsteiles (vgl. BGH NJW-RR 11, 880 m. w. N.).
Wegen der weit greifenden Folgen des Wuchers sind strenge Anforderungen an die für das Vorliegen des subjektiven Tatbestands des § 138 Abs. 2 BGB zu treffenden Feststellungen zu stellen (vgl. BGH NJW-RR 11, 880; BGH NJW 06, 3054, 94, 1275).
Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten hervorgetreten ist, weil er etwa die wirtschaftlich schwächere Position des anderen bewusst zu seinem Vorteil ausgenutzt oder sich zumindest leichtfertig der Erkenntnis verschlossen hat, dass sich der andere nur unter dem Zwang der Verhältnisse auf den für ihn ungünstigen Vertrag eingelassen hat (vgl. BGH NJW 14, 1652; 10, 363; 01, 1127; BGH NJW-RR 11, 880 m. w. N.).
Für die Feststellung eines besonders groben Missverhältnisses kommt es auf die objektiven Werte der Leistungen in dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses an (BGH NJW-RR 11, 880; BGH NJW 02, 429).
Die aus einem Äquivalenzmissverhältnis begründete tatsächliche Vermutung für eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten kommt nur dann nicht zum Tragen, wenn sie im Einzelfall durch besondere Umstände erschüttert ist (vgl. BGH NJW-RR 11, 880; BGH NJW 07, 2841; 02, 429).
Diese, die Vermutung erschütternden Umstände hat der vom Missverhältnis Begünstigte darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen (BGH NJW-RR 11, 880; BGH, Grundeigentum 2013, 1452; BGH NJW 10, 363; 07, 2841, 07, 2982).
- BGH, 09.10.2009 - V ZR 178/08
Wucherähnliches Rechtsgeschäft und verwerfliche Gesinnung
Auszug aus OLG Bamberg, 11.08.2015 - 5 U 135/14
Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten hervorgetreten ist, weil er etwa die wirtschaftlich schwächere Position des anderen bewusst zu seinem Vorteil ausgenutzt oder sich zumindest leichtfertig der Erkenntnis verschlossen hat, dass sich der andere nur unter dem Zwang der Verhältnisse auf den für ihn ungünstigen Vertrag eingelassen hat (vgl. BGH NJW 14, 1652; 10, 363; 01, 1127; BGH NJW-RR 11, 880 m. w. N.).Diese, die Vermutung erschütternden Umstände hat der vom Missverhältnis Begünstigte darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen (BGH NJW-RR 11, 880; BGH, Grundeigentum 2013, 1452; BGH NJW 10, 363; 07, 2841, 07, 2982).
Der durch das grobe Missverhältnis Begünstigte, hat die Umstände darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen, die zusammengenommen die Vermutung erschüttern, er habe einen den Vertragspartner in seiner Entscheidungsfreiheit beeinträchtigenden Faktor bewusst oder jedenfalls grob fahrlässig ausgenutzt (BGH NJW 10, 363; 07, 2841; BGH Grundeigentum 2013, 1452).
Dieser darf gegebenenfalls davon ausgehen, dass sich sein künftiger Vertragspartner insoweit selbst im eigenen Interesse Klarheit verschafft hat (BGH NJW 10, 363; 05, 820).
- BGH, 29.06.2007 - V ZR 1/06
Wirksamkeit eines Vertrages bei besonders grobem Missverhältnis zwischen Leistung …
Auszug aus OLG Bamberg, 11.08.2015 - 5 U 135/14
Die aus einem Äquivalenzmissverhältnis begründete tatsächliche Vermutung für eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten kommt nur dann nicht zum Tragen, wenn sie im Einzelfall durch besondere Umstände erschüttert ist (vgl. BGH NJW-RR 11, 880; BGH NJW 07, 2841; 02, 429).Diese, die Vermutung erschütternden Umstände hat der vom Missverhältnis Begünstigte darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen (BGH NJW-RR 11, 880; BGH, Grundeigentum 2013, 1452; BGH NJW 10, 363; 07, 2841, 07, 2982).
Der durch das grobe Missverhältnis Begünstigte, hat die Umstände darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen, die zusammengenommen die Vermutung erschüttern, er habe einen den Vertragspartner in seiner Entscheidungsfreiheit beeinträchtigenden Faktor bewusst oder jedenfalls grob fahrlässig ausgenutzt (BGH NJW 10, 363; 07, 2841; BGH Grundeigentum 2013, 1452).
- BGH, 24.01.2014 - V ZR 249/12
Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages
Auszug aus OLG Bamberg, 11.08.2015 - 5 U 135/14
Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten hervorgetreten ist, weil er etwa die wirtschaftlich schwächere Position des anderen bewusst zu seinem Vorteil ausgenutzt oder sich zumindest leichtfertig der Erkenntnis verschlossen hat, dass sich der andere nur unter dem Zwang der Verhältnisse auf den für ihn ungünstigen Vertrag eingelassen hat (vgl. BGH NJW 14, 1652; 10, 363; 01, 1127; BGH NJW-RR 11, 880 m. w. N.).Ist das Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besonders grob, lässt dies den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten zu (vgl. BGH NJW 14, 1652 m. w. N.).
Von einem besonderes groben Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung kann bei Grundstücksgeschäften erst ausgegangen werden, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung (vgl. BGH NJW 14, 1652).
- BGH, 05.10.2001 - V ZR 237/00
Sittenwidrigkeit eines Vertrages betreffend die Aufgabe eines Erbbaurechts wegen …
Auszug aus OLG Bamberg, 11.08.2015 - 5 U 135/14
Für die Feststellung eines besonders groben Missverhältnisses kommt es auf die objektiven Werte der Leistungen in dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses an (BGH NJW-RR 11, 880; BGH NJW 02, 429).Die aus einem Äquivalenzmissverhältnis begründete tatsächliche Vermutung für eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten kommt nur dann nicht zum Tragen, wenn sie im Einzelfall durch besondere Umstände erschüttert ist (vgl. BGH NJW-RR 11, 880; BGH NJW 07, 2841; 02, 429).
- BGH, 19.02.2003 - XII ZR 142/00
Wirksamkeit von Grundstücksgeschäften unter Ehegatten
Auszug aus OLG Bamberg, 11.08.2015 - 5 U 135/14
Erforderlich, aber auch ausreichend, ist, dass dem Betroffenen ansonsten schwere Nachteile drohen (vgl. BGH NJW 03, 1860; 94, 1276;… Palandt a. a. O. § 138 Rn. 70).Der Wucherer muss eine Leistung erbringen, auf die der Bewucherte, wie der Wucherer weiß, zur Behebung einer Zwangslage angewiesen ist (BGH NJW 03, 1860).
- BGH, 23.06.2006 - V ZR 147/05
Begriff des Mangels an Urteilsvermögen
Auszug aus OLG Bamberg, 11.08.2015 - 5 U 135/14
Besitzt der Betroffene das erforderliche Beurteilungsvermögen, setzt er es aber nicht oder nur unzureichend ein, ist § 138 Abs. 2 BGB unanwendbar (vgl. BGH NJW 06, 3054).Wegen der weit greifenden Folgen des Wuchers sind strenge Anforderungen an die für das Vorliegen des subjektiven Tatbestands des § 138 Abs. 2 BGB zu treffenden Feststellungen zu stellen (vgl. BGH NJW-RR 11, 880; BGH NJW 06, 3054, 94, 1275).
- BGH, 25.10.2007 - VII ZR 205/06
Umfang der werkvertraglichen Verpflichtung eines Bauträgers; Berechnung der …
Auszug aus OLG Bamberg, 11.08.2015 - 5 U 135/14
Entscheidend ist, ob der andere Teil nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung redlicherweise Aufklärung über bestimmte Umstände erwarten durfte (vgl. BGH NJW-RR 08, 258; 05, 1082 91, 439; 98, 1406; BGH NJW 01, 64; 89, 763;… Palandt, BGB, 74. Aufl., § 123 Rn. 5).Arglistig verschweigt, wer sich bewusst ist, dass ein bestimmter Umstand für die Entschließung seines Vertragspartners erheblich ist und er ihn nicht mitteilt (vgl. BGH NJW-RR 08, 258; BGH BauR 02, 1401).
- BGH, 11.08.2010 - XII ZR 192/08
Arglistanfechtung des Gewerberaummietvertrages: Pflicht des Mieters zur …
Auszug aus OLG Bamberg, 11.08.2015 - 5 U 135/14
Vielmehr ist grundsätzlich jeder Vertragspartner für sein rechtsgeschäftliches Handeln selbst verantwortlich und muss sich deshalb die für die eigene Willensentscheidung notwendigen Informationen auf eigene Kosten und eigenes Risiko beschaffen (vgl. BGH NJW 10, 3362 m. w. N.).Eine Rechtspflicht zur Aufklärung bei Vertragsverhandlungen auch ohne Nachfrage besteht gegebenenfalls dann, wenn der andere Teil nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung redlicherweise die Mitteilung von Tatsachen erwarten durfte, die für die Willensbildung des anderen Teils offensichtlich von ausschlaggebender Bedeutung sind (BGH NJW 10, 3362 m. w. N.).
- BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99
Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung …
Auszug aus OLG Bamberg, 11.08.2015 - 5 U 135/14
Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten hervorgetreten ist, weil er etwa die wirtschaftlich schwächere Position des anderen bewusst zu seinem Vorteil ausgenutzt oder sich zumindest leichtfertig der Erkenntnis verschlossen hat, dass sich der andere nur unter dem Zwang der Verhältnisse auf den für ihn ungünstigen Vertrag eingelassen hat (vgl. BGH NJW 14, 1652; 10, 363; 01, 1127; BGH NJW-RR 11, 880 m. w. N.). - BGH, 08.10.2004 - V ZR 18/04
Anforderungen an die Dauer einer Beratung; Offenbarung sog. externer Entgelte; …
- BGH, 19.07.2004 - II ZR 217/03
Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für …
- BGH, 10.02.1994 - VII ZR 20/93
Pflichten des mit der Objektüberwachung betrauten Architekten; Beginn der …
- BGH, 04.07.1984 - VIII ZR 270/83
Kündigungsschutz bei Scheinbestandteilen eines Grundstücks
- BGH, 20.11.1990 - IV ZR 113/89
Falsche Angaben über Gesundheitsstörungen beim Abschluß eines Vertrags über …
- BGH, 24.01.1979 - VIII ZR 16/78
Wirksamkeit der Ratenzahlungsvereinbarung über ein Pool-Billiard-Gerät - Bestehen …
- BGH, 08.07.1982 - III ZR 1/81
Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäftes - Auffälliges …
- BGH, 24.05.1985 - V ZR 47/84
Sittenwidrigkeit - Wucherähnliches Rechtsgeschäft - Geschäftsabschlußangebot
- OLG Hamm, 26.11.1993 - 20 U 214/93
Beweislast bei unrichtiger Beantwortung von Gesundheitsfragen
- OLG Hamm, 18.09.1992 - 29 U 65/92
Sittenwidrigkeit von anlässlich einer Auslandsreise geschlossenen Kaufverträgen
- BGH, 26.05.1982 - VIII ZR 123/81
- BGH, 21.02.2013 - III ZR 266/12
Formular-Kleingartenpachtvertrag: Wirksamkeit von Vereinbarungen für den Fall des …
- BGH, 10.02.2012 - V ZR 51/11
Sittenwidriges Rechtsgeschäft: Berücksichtigung nachträglicher Änderungen bei der …
- OLG Koblenz, 09.04.1999 - 10 U 58/98
- BGH, 23.05.2002 - VII ZR 219/01
Arglist durch vertragswidrige Verwendung eines nicht erprobten Baustoffs
- BGH, 20.10.2000 - V ZR 285/99
Arglistige Täuschung über Altlasten
- BGH, 22.02.2005 - X ZR 123/03
Arglistige Täuschung über die Entgeltlichkeit eines Vertrages über die Aufnahme …
- BGH, 04.03.1998 - VIII ZR 378/96
Verbürgung für eine Firmendarlehen nach Gründung einer GmbH - Zahlung des …
- BGH, 08.05.1980 - IVa ZR 1/80
Begriff der arglistigen Täuschung
- BGH, 13.07.1988 - VIII ZR 224/87
Umfang der Aufklärungspflicht über die Honorareinnahmen bei Verkauf einer …
- BGH, 29.06.2010 - XI ZR 104/08
"Schrottimmobilien": BGH bestätigt Urteil zur arglistigen Täuschung mittels …
- BGH, 12.04.2013 - V ZR 266/11
Gewährleistung beim Wohnungskauf: Fehlende Baugenehmigung als Sachmangel; Prüfung …
- BGH, 08.05.2014 - VII ZR 203/11
Bauvertrag: Mängelrechte bei Errichtung einer Stahlbeton-Glasfassade mit spontan …