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   OLG Bamberg, 12.03.2008 - 2 Ss OWi 269/2008, 2 Ss OWi 269/08   

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https://dejure.org/2008,41238
OLG Bamberg, 12.03.2008 - 2 Ss OWi 269/2008, 2 Ss OWi 269/08 (https://dejure.org/2008,41238)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 12.03.2008 - 2 Ss OWi 269/2008, 2 Ss OWi 269/08 (https://dejure.org/2008,41238)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 12. März 2008 - 2 Ss OWi 269/2008, 2 Ss OWi 269/08 (https://dejure.org/2008,41238)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im Bußgeldverfahren: Rechtsfehlerhafte Verwerfung des Einspruchs des Betroffenen wegen Ausbleibens in der Hauptverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.03.1992 - 2 StR 371/91

    Verwerfung des Einspruch, wenn der Betroffene trotz Anordnung des persönlichen

    Auszug aus OLG Bamberg, 12.03.2008 - 2 Ss OWi 269/08
    Dabei ist zu beachten, dass im Gegensatz zur früheren Rechtslage (vgl. BGHSt 38, 251) die Entscheidung über den Entbindungsantrag nicht mehr in das Ermessen des Gerichts gestellt ist.
  • BayObLG, 11.01.2001 - 2 ObOWi 607/00
    Auszug aus OLG Bamberg, 12.03.2008 - 2 Ss OWi 269/08
    25Die rechtsfehlerhafte Verwerfung des Einspruchs des Betroffenen nach § 74 Abs. 2 OWiG stellt deshalb nicht nur einen Verstoß gegen einfaches Verfahrensrecht dar, sondern wegen der dadurch unterbliebenen Auseinandersetzung mit dem substantiellen Vorbringen des Betroffenen zu den Grundlagen des im Bußgeldbescheid erhobenen Schuldvorwurfs auch eine Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG; vgl. BayObLG, Beschluss vom 11.01.2001, Az.: 2 ObOWi 607/00).
  • OLG Zweibrücken, 19.08.2010 - 1 SsBs 26/09

    Verfallsanordnung wegen Anordnung und Zulassung von Lkw-Fahrten mit Überladung:

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung besteht Einvernehmen, dass die Entbindung vom Erscheinen nicht in das Ermessen des Gerichts gestellt ist, sondern zwingend zu erfolgen hat, wenn die Voraussetzungen nach § 73 Abs. 2 OWiG vorliegen (vgl. beispielsweise OLG Hamm, Beschluss vom 01.07.2008 - 5 Ss OWi 415/08 -, OLG Bamberg, Beschluss vom 12.03.2008 - 2 Ss OWi 269/08 - jeweils zitiert nach Juris m.w.N.).
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