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   OLG Bamberg, 12.06.2013 - 2 Ss OWi 659/13   

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https://dejure.org/2013,13895
OLG Bamberg, 12.06.2013 - 2 Ss OWi 659/13 (https://dejure.org/2013,13895)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 12.06.2013 - 2 Ss OWi 659/13 (https://dejure.org/2013,13895)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 12. Juni 2013 - 2 Ss OWi 659/13 (https://dejure.org/2013,13895)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Zur Delegation der Halterpflichten hinsichtlich der Ladungssicherung im Frachtgeschäft

  • verkehrslexikon.de

    Aufsicht- und Überwachungspflichten im Zusammenhang mit der Einhaltung von Ladungssicherungsvorschriften

Kurzfassungen/Presse (7)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Ladungssicherung: Halterverstoß ist gegeben, wenn keine Kontrollen stattfinden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verantwortlichkeit des Halters für Ladungssicherheit; Notwendigkeit von Stichproben

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Disponent ist für sichere Lkw-Ladung verantwortlich - Warum im Transportwesen Stichproben notwendig sind

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Disponent einer Logistik-Firma muss regelmäßige Stichprobenkontrollen zur Einhaltung der Ladungssicherheit im Fuhrpark durchführen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sicherung der Ladung beim Lkw

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verantwortlicher für Ladungssicherheit muss regelmäßig Stichproben durchführen - Verstoß gegen die Kontrollpflicht begründet Ordnungswidrigkeit

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Stichproben zur Gewährleistung der Ladungssicherheit erforderlich

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 290
  • NZV 2013, 514 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 14.03.1989 - 5 Ss OWi 58/89

    Zur Verantwortlichkeit des Halters für den vorschriftsgemäßen Zustand des

    Auszug aus OLG Bamberg, 12.06.2013 - 2 Ss OWi 659/13
    Dies kann nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung mit Blick auf die besonderen Gefahren, die von entsprechenden Verstößen für den öffentlichen Straßenverkehr ausgehen, nur dann angenommen werden, wenn der insoweit Verantwortliche bei der Auswahl und Schulung der Fahrzeugführer die erforderliche Sorgfalt walten lässt, diese mit den notwendigen Weisungen versieht und sich durch gelegentliche - auch unerwartete - Kontrollen davon überzeugt, dass die Weisungen auch beachtet werden (vgl. etwa OLG Hamm DAR 2003, 381; OLG Düsseldorf NZV 1996, 120 und VerkMitt. 1987, 10; OLG Köln DAR 1985, 325 [jeweils für Verstöße gegen das Überladungsverbot]; OLG Düsseldorf NZV 1989, 282 [für Verstöße gegen Überwachungspflicht im Hinblick auf Fahrzeugmängel]; vgl. auch Dauer in Hentschel/König/Dauer Straßenverkehrsrecht 42. Aufl. § 31 StVZO Rn. 18 sowie Burhoff/ Gieg , Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 3. Aufl., Rn. 1905 ff., jeweils m.w.N).
  • OLG Düsseldorf, 30.11.1995 - 5 Ss OWi 415/95
    Auszug aus OLG Bamberg, 12.06.2013 - 2 Ss OWi 659/13
    Dies kann nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung mit Blick auf die besonderen Gefahren, die von entsprechenden Verstößen für den öffentlichen Straßenverkehr ausgehen, nur dann angenommen werden, wenn der insoweit Verantwortliche bei der Auswahl und Schulung der Fahrzeugführer die erforderliche Sorgfalt walten lässt, diese mit den notwendigen Weisungen versieht und sich durch gelegentliche - auch unerwartete - Kontrollen davon überzeugt, dass die Weisungen auch beachtet werden (vgl. etwa OLG Hamm DAR 2003, 381; OLG Düsseldorf NZV 1996, 120 und VerkMitt. 1987, 10; OLG Köln DAR 1985, 325 [jeweils für Verstöße gegen das Überladungsverbot]; OLG Düsseldorf NZV 1989, 282 [für Verstöße gegen Überwachungspflicht im Hinblick auf Fahrzeugmängel]; vgl. auch Dauer in Hentschel/König/Dauer Straßenverkehrsrecht 42. Aufl. § 31 StVZO Rn. 18 sowie Burhoff/ Gieg , Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 3. Aufl., Rn. 1905 ff., jeweils m.w.N).
  • OLG Hamm, 30.04.2003 - 2 Ss OWi 277/03

    Überladung, Sorgfaltspflicht, Weisungen, Kontrolle, Stichproben

    Auszug aus OLG Bamberg, 12.06.2013 - 2 Ss OWi 659/13
    Dies kann nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung mit Blick auf die besonderen Gefahren, die von entsprechenden Verstößen für den öffentlichen Straßenverkehr ausgehen, nur dann angenommen werden, wenn der insoweit Verantwortliche bei der Auswahl und Schulung der Fahrzeugführer die erforderliche Sorgfalt walten lässt, diese mit den notwendigen Weisungen versieht und sich durch gelegentliche - auch unerwartete - Kontrollen davon überzeugt, dass die Weisungen auch beachtet werden (vgl. etwa OLG Hamm DAR 2003, 381; OLG Düsseldorf NZV 1996, 120 und VerkMitt. 1987, 10; OLG Köln DAR 1985, 325 [jeweils für Verstöße gegen das Überladungsverbot]; OLG Düsseldorf NZV 1989, 282 [für Verstöße gegen Überwachungspflicht im Hinblick auf Fahrzeugmängel]; vgl. auch Dauer in Hentschel/König/Dauer Straßenverkehrsrecht 42. Aufl. § 31 StVZO Rn. 18 sowie Burhoff/ Gieg , Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 3. Aufl., Rn. 1905 ff., jeweils m.w.N).
  • OLG Köln, 14.05.1985 - Ss 279/85

    Sorgfaltspflichten von Unternehmern; Zuverlässigkeit von Kraftfahrern;

    Auszug aus OLG Bamberg, 12.06.2013 - 2 Ss OWi 659/13
    Dies kann nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung mit Blick auf die besonderen Gefahren, die von entsprechenden Verstößen für den öffentlichen Straßenverkehr ausgehen, nur dann angenommen werden, wenn der insoweit Verantwortliche bei der Auswahl und Schulung der Fahrzeugführer die erforderliche Sorgfalt walten lässt, diese mit den notwendigen Weisungen versieht und sich durch gelegentliche - auch unerwartete - Kontrollen davon überzeugt, dass die Weisungen auch beachtet werden (vgl. etwa OLG Hamm DAR 2003, 381; OLG Düsseldorf NZV 1996, 120 und VerkMitt. 1987, 10; OLG Köln DAR 1985, 325 [jeweils für Verstöße gegen das Überladungsverbot]; OLG Düsseldorf NZV 1989, 282 [für Verstöße gegen Überwachungspflicht im Hinblick auf Fahrzeugmängel]; vgl. auch Dauer in Hentschel/König/Dauer Straßenverkehrsrecht 42. Aufl. § 31 StVZO Rn. 18 sowie Burhoff/ Gieg , Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 3. Aufl., Rn. 1905 ff., jeweils m.w.N).
  • OLG Bamberg, 18.12.2017 - 3 Ss OWi 1774/17

    Erforderliche Feststellungen bei Ladungsverstoß durch Halter

    Erforderlich ist auch, dass die Beachtung der Weisungen durch gelegentliche - auch unerwartete - Kontrollen überprüft wird, weil nur so eine auch präventiv wirksame planmäßige Überwachung gewährleistet ist (u.a. Anschluss an OLG Bamberg, Beschl. v. 12.06.2013 - 2 Ss OWi 659/13 = VM 2013 Nr. 51 = ZfS 2013, 651. (Rn. 3).

    Erforderlich ist etwa auch, dass die Beachtung der Weisungen durch gelegentliche - auch unerwartete - Kontrollen überprüft wird, weil nur so eine wirksame, nicht lediglich auf zufällig entdeckte Verstöße beschränkte, planmäßige Überwachung gewährleistet ist, welche auch präventiv wirkt (OLG Bamberg, Beschluss vom 12.06.2013 - 2 Ss OWi 659/13 = VM 2013 Nr. 51 = ZfS 2013, 651 = VRR 2013, 349 [Gieg]; Burhoff [Hrsg.]/Gieg, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 5. Aufl. [2018], Rn. 2699 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 24.06.2021 - 5 RBs 107/21

    Bußgeldbescheid; formelle Anforderungen; Nebenbeteiligte; Verfahrensgrundlage;

    Vielmehr hat der Delegierende durch gelegentliche - auch überraschende - Stichproben sicherzustellen, dass die übertragenen Aufgaben auch erfüllt werden (OLG Bamberg ZfSch 2018, 652; OLG Bamberg, ZfSch 2013, 651; KG Berlin, Beschluss vom 26.01.1998 - 2 Ss 394/97 - 3 Ws (B) 780/97 -, Rn. 2, juris).
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