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   OLG Bamberg, 13.10.1993 - 8 U 59/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4231
OLG Bamberg, 13.10.1993 - 8 U 59/93 (https://dejure.org/1993,4231)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 13.10.1993 - 8 U 59/93 (https://dejure.org/1993,4231)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 13. Oktober 1993 - 8 U 59/93 (https://dejure.org/1993,4231)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kosten für die Beauftragung eines Inkassoinstituts als erforderliche Kosten für die Durchsetzung eines Anspruchs; Begrenzung der Schadensersatzes; Zweckmäßige Durchsetzung einer Forderung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 412
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 07.01.2011 - 2 AGH 48/10

    Inkassokosten können grundsätzlich nicht zusätzlich zu den Rechtsanwaltskosten

    Es besteht keine Ersatzpflicht, soweit das Inkassobüro Leistungen erbringt, die wie die Erstmahnung oder die Bearbeitung und Abwicklung von Schadensfällen zum eigenen Pflichtenkreis des Geschädigten gehören (vgl. zum Ganzen Palandt-Grüneberg, 69. Aufl., § 286 BGB, Rdnr. 45 und 46; OLG Bamberg NJW-RR 1994, 412 f.).
  • AG Neuruppin, 19.11.2010 - 42 C 24/10

    Verzugsschadenersatz: Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten

    Sie beruht auf dem Umstand, dass die Erstattungsfähigkeit eigener Kosten des Gläubigers, insbesondere aber von Inkassokosten bisher sowohl nach Grund als auch der Höhe nach weitgehend ungeklärt geblieben sind (vgl. BGH NJW 2009, 2530 bei Tz. 21; Urteil vom 6. Oktober 2010 - Az. VIII ZR 271/09; OLG Bamberg NJW-RR 1994, 412; OLG Dresden Rechtspfleger 1994, 260; NJW-RR 1996, 1471; OLG Frankfurt NJW-RR 1990, 729; OLG Karlsruhe Rpfleger 1987, 422; OLG Koblenz JurBüro 1985, 295; OLG Köln OLGZ 1972, 412, OLG München MDR 1988, 407; Herrenrädern DGVZ 2009, 49; Peter JurBüro 1999, 174; Goebel, Inkassokosten, Deutscher Anwaltverlag 2008; Ernst in Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl. § 286 Rz. 157; Löwisch/Feldmann in Staudinger, BGB, Bearbeitung 2009 § 286 Rz. 221 ff).
  • AG Rockenhausen, 05.09.2014 - 2 C 233/14

    Schuldnerverzug - Rechtsverfolgungskosten und Auskunftskosten als

    Deshalb besteht ein Anspruch auf Inkassokosten grundsätzlich nur bis zu der Obergrenze der Sätze des RVG (so bspw. auch Alpmann in: jurisPK-BGB, 4. Aufl. 2008, § 286 BGB, Rdnr. 69 unter Hinweis auf OLG Bamberg v. 13.10.1993 - 8 U 59/93 - NJW-RR 1994, 412-413).
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