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   OLG Bamberg, 14.08.2015 - 8 U 42/14   

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https://dejure.org/2015,81226
OLG Bamberg, 14.08.2015 - 8 U 42/14 (https://dejure.org/2015,81226)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 14.08.2015 - 8 U 42/14 (https://dejure.org/2015,81226)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 14. August 2015 - 8 U 42/14 (https://dejure.org/2015,81226)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rewis.io

    Schadensersatzforderung im Zusammenhang mit Bauvorhaben

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Baugeld zweckwidrig verwendet: Auch der "faktische Geschäftsführer" haftet!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Baugeld darf nicht für die Deckung Allgemeiner Geschäftskosten verwendet werden! (IBR 2018, 449)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    BauFordSiG: Eine unbezahlte Abschlagsrechnung ist ein ersatzfähiger Schaden! (IBR 2018, 450)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 19.08.2010 - VII ZR 169/09

    Sicherung von Bauforderungen: Generalunternehmer als Empfänger von Baugeld trotz

    Auszug aus OLG Bamberg, 14.08.2015 - 8 U 42/14
    § 1 BauFordSiG ist ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB (BGH, Urteil vom 20.12.2012, VII ZR 187/11, NZBau 2013, 225 ff.; Urteil vom 19.08.2010, VII ZR 169/09, BauR 2010, 2107 ff.; OLG Hamm, NJW 2015, 1391 ff. Rn. 4; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 15. Auflage, Rn. 2376 m.w.N.).

    Es ist dann aufgrund der Vermutungsregelung in § 1 Abs. 4 BauFordSiG Sache des Baugeldempfängers, die (anderweitige) ordnungsgemäße Verwendung des Baugeldes darzulegen (BGH, Urteil vom 19.08.2010, a.a.O.; Werner/Pastor/Pastor, a.a.O.).

  • FG Sachsen, 13.07.2006 - 2 K 2212/05

    Nichtabführung von Lohnsteuer zu den gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkten als eine

    Auszug aus OLG Bamberg, 14.08.2015 - 8 U 42/14
    Hypothetische Schadensursachen sind keine Fragen der Kausalität, sondern der Schadenszurechnung (BGH NJW 1988, 3265 f.; Sächsisches Finanzgericht, Urt. v. 13.07.2006 - 2 K 2212/05; Palandt, Grüneberg, BGB, 74. Aufl., Vorbemerkung vor § 249 Rn. 55).
  • BGH, 07.06.1988 - IX ZR 144/87

    Probleme der Kausalität im Anfechtungsrecht

    Auszug aus OLG Bamberg, 14.08.2015 - 8 U 42/14
    Hypothetische Schadensursachen sind keine Fragen der Kausalität, sondern der Schadenszurechnung (BGH NJW 1988, 3265 f.; Sächsisches Finanzgericht, Urt. v. 13.07.2006 - 2 K 2212/05; Palandt, Grüneberg, BGB, 74. Aufl., Vorbemerkung vor § 249 Rn. 55).
  • OLG Brandenburg, 16.11.2011 - 4 U 202/10

    Bauforderungssicherung: Haftung des Generalunternehmers gegenüber dem

    Auszug aus OLG Bamberg, 14.08.2015 - 8 U 42/14
    Die Auffassung, dass auf bereits vor den Anfechtungszeiträumen fällige Rechnungen gestützte Schadensersatzforderungen von einem späteren Insolvenzverfahren jedenfalls dem Grunde nach nicht mehr tangiert werden, steht nicht im Widerspruch zur Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 16.11.2011 - 4 U 202/10, zit. nach juris und dem sich anschließenden Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 26.04.2013 - IX ZR 220/11, zit. nach juris.
  • BGH, 26.04.2013 - IX ZR 220/11

    Zweckwidrige Verwendung von Baugeld: Wegfall eines ersatzfähigen Schadens bei

    Auszug aus OLG Bamberg, 14.08.2015 - 8 U 42/14
    Die Auffassung, dass auf bereits vor den Anfechtungszeiträumen fällige Rechnungen gestützte Schadensersatzforderungen von einem späteren Insolvenzverfahren jedenfalls dem Grunde nach nicht mehr tangiert werden, steht nicht im Widerspruch zur Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 16.11.2011 - 4 U 202/10, zit. nach juris und dem sich anschließenden Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 26.04.2013 - IX ZR 220/11, zit. nach juris.
  • BGH, 09.10.1990 - VI ZR 230/89

    Pflichtenstellung des Generalübernehmers nach dem GSB

    Auszug aus OLG Bamberg, 14.08.2015 - 8 U 42/14
    Da der Baugläubiger seiner Darlegungslast durch den Nachweis genügt, dass der Verwendungspflichtige Baugeld mindestens in Höhe der Forderung des Baugläubigers empfangen hat und von diesem Geld nichts mehr vorhanden ist, ohne dass eine fällige Forderung des Gläubigers befriedigt worden wäre (BGH NJW-RR 1991, 141 ff.), ist von einer nicht ordnungsgemäßen Verwendung des Baugeldes zumindest i.H.d. in diesem Rechtsstreit geltend gemachten (Teil-)Forderung auszugehen.
  • BGH, 21.12.1978 - VII ZR 269/77

    Voraussetzungen für die Fälligkeit von Abschlagszahlungen; Rechtsfolgen von

    Auszug aus OLG Bamberg, 14.08.2015 - 8 U 42/14
    Die Vollendung der Teilleistungen wirkt daher für die Fälligkeit der Teilvergütung ebenso wie die Abnahme des vollendeten Werkes für die Gesamtvergütung (BGH NJW 1979, 650-651).
  • BGH, 24.11.1981 - VI ZR 47/80

    Haftung des gesetzlichen Vertreters einer juristischen Person für die Verwendung

    Auszug aus OLG Bamberg, 14.08.2015 - 8 U 42/14
    Insofern beurteilt sich die Prokuristenhaftung nach den Umständen des Einzelfalls (BGH, NJW 82, 1037, 1039; Stammkötter, a.a.O. Rn.147).
  • BGH, 21.03.1988 - II ZR 194/87

    Konkursantragspflicht des faktischen Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Bamberg, 14.08.2015 - 8 U 42/14
    Entscheidend ist eine materielle Betrachtung, die aufgrund einer Gesamtschau darauf abstellt, ob der Betreffende die Geschicke der Gesellschaft, und zwar nicht nur durch interne Einwirkung auf die satzungsmäßigen Geschäftsführer, sondern durch eigenes, auch nach außen hervortretendes, üblicherweise der Geschäftsführung zuzurechnendes Handeln maßgeblich in die Hand genommen hat (BGH NJW 1988, 1789 f.).
  • BGH, 20.08.2009 - VII ZR 205/07

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Abschlagszahlung nach Abnahme einer

    Auszug aus OLG Bamberg, 14.08.2015 - 8 U 42/14
    Zwar trifft es zu, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Anspruch auf Abschlagszahlung dann nicht mehr geltend gemacht werden kann, wenn die Bauleistung abgenommen ist und der Auftragnehmer die Schlussrechnung gestellt hat (BGH NJW 2010, 227 ff. Rn. 42 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 09.09.2009 - 11 U 148/08

    Schadensersatzanspruch wegen Veruntreuung von Baugeld: Haftung des faktischen

  • BVerfG, 27.01.2011 - 1 BvR 3222/09

    Verfassungsbeschwerde gegen die Neufassung des Bauforderungssicherungsgesetzes

  • BGH, 20.12.2012 - VII ZR 187/11

    Sicherung von Baugeldforderungen: Baugeldverwendungspflicht für vom

  • OLG Hamm, 16.09.2014 - 21 U 86/14

    Ansprüche eines Subunternehmers nach dem Gesetz zur Sicherung von Bauforderungen

  • OLG Köln, 23.06.2021 - 11 U 266/19

    Der Anspruch auf Vergütung der nicht erbrachten Leistung nach freier Kündigung (§

    Hierzu gehören insbesondere auch alle Abschlagszahlungen, die ohne nähere Bestimmung des Zweckes der Verwendung nach Maßgabe des Fortschrittes des Baues oder Umbaus erfolgen (vgl.: Koenen in: Kuffer/Wirth, Handbuch des Fachanwalts Bau- und Architektenrecht, 6. Auflage, Teil II D, Rn. 135; OLG Bamberg Urt. v. 24.06.2015 - 8 U 42/14, IBR 2018, 450).
  • OLG Köln, 24.03.2021 - 16 U 236/19

    Schadensersatz wegen nicht ordnungsgemäßer Verwendung von Baugeld

    Im Übrigen ist zu berücksichtigen, dass die Anfechtbarkeit einer (fiktiven) verspäteten Zahlung auf die Schlussrechnung erst durch das Fehlverhalten des Baugeldempfängers ermöglicht würde, nämlich die pflichtwidrige Nichtzahlung auf die fällige Abschlagsrechnung, die zur Verschiebung der fälligen, anfechtungsfreien Schadensersatzforderung in einen anfechtungsfähigen Zeitraum führt (OLG Bamberg, Urteil vom 14. August 2015 - 8 U 42/14 -, juris. Die hiergegen erhobene Nichtzulassungsbeschwerde ist vom Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 21. März 2018, VII ZR 204/15, juris, zurückgewiesen worden. Zustimmend Illies IBR 2018, 450).
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