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   OLG Bamberg, 16.02.2016 - 3 OLG 6 Ss 16/16   

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https://dejure.org/2016,2418
OLG Bamberg, 16.02.2016 - 3 OLG 6 Ss 16/16 (https://dejure.org/2016,2418)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 16.02.2016 - 3 OLG 6 Ss 16/16 (https://dejure.org/2016,2418)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 16. Februar 2016 - 3 OLG 6 Ss 16/16 (https://dejure.org/2016,2418)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Unzulässige Wahlfeststellung zwischen Betrug und Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt - Darlegungsanforderungen bei Beitragsnichtabführung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit wahldeutiger Verurteilung wegen Betrugs oder Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt

  • rechtsportal.de

    Täuschungsbedingte Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Täuschungsbedingte Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen; Zurechnung der Arbeitgeberstellung nach § 14 Abs. 3 StGB; Darstellungsanforderungen an eine Verurteilung wegen Vorenthaltens und Veruntreuung von Arbeitsentgelt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Strafbarkeit einer täuschungsbedingten Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    § 13 Abs 2 StGB, § ... 14 Abs 1 StGB, § 14 Abs 3 StGB, § 49 Abs 1 StGB, § 263 StGB, § 266a StGB, § 6 Abs 2 S 2 Nr 3e GmbHG, § 28f Abs 3 S 1 SGB 4, § 28f Abs 3 S 3 SGB 4, § 327 StPO, § 349 Abs 4 StPO, § 353 StPO, § 354 Abs 2 StPO
    Beiträge zur Sozialversicherung, Betrug, faktischer Geschäftsführer, Geschäftsführerhaftung Sozialversicherungsbeiträge, Haftung wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen gem. § 266a StGB, Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 316
  • NZG 2016, 672
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.08.2010 - 1 StR 199/10

    Steuerhinterziehung und Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.02.2016 - 3 OLG 6 Ss 16/16
    Bei einer Verurteilung nach § 266a StGB sind auch bei einem geständigen Angeklagten grundsätzlich die genaue Anzahl der Arbeitnehmer, ihre Beschäftigungszeiten und Löhne sowie die Höhe des Beitragssatzes der zuständigen Krankenkasse darzustellen, um dem Revisionsgericht die rechtliche Nachprüfung zu ermöglichen (u. a. Anschluss an BGH, Urteil vom 11.08.2010 - 1 StR 199/10 = NStZ-RR 2010, 376 = StV 2011, 347).

    a) Bei einer Verurteilung nach § 266a StGB sind grundsätzlich die genaue Anzahl der Arbeitnehmer, ihre Beschäftigungszeiten und Löhne sowie die Höhe des Beitragssatzes der zuständigen Krankenkasse darzustellen (vgl. nur BGH, Urteil vom 11.08.2010 - 1 StR 199/10 = NStZ-RR 2010, 376 = StV 2011, 347 m. w. N.).

  • BGH, 13.04.2010 - 3 StR 71/10

    Gesamtstrafenbildung (Ausschöpfung des Strafrahmens; formelhafte Begründung)

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.02.2016 - 3 OLG 6 Ss 16/16
    Bei der Bemessung einer Gesamtstrafe hat im Falle eines engen Zusammenhangs der Taten die Erhöhung der Einsatzstrafe in der Regel niedriger auszufallen als dies sonst der Fall wäre (u. a. Anschluss an BGH, Beschluss vom 13.04.2010 - 3 StR 71/10 = wistra 2010, 264).

    Die Höhe der vom Landgericht gebildeten Gesamtstrafe erscheint im Hinblick auf den im angefochtenen Urteil richtigerweise hervorgehobenen engen Zusammenhang der Taten, aufgrund dessen die Erhöhung der Einsatzstrafe in der Regel niedriger auszufallen hat als dies sonst der Fall wäre (vgl. st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 13.04.2010 - 3 StR 71/10 = wistra 2010, 264 m. w. N.), bedenklich.

  • BGH, 12.05.2009 - 1 StR 718/08

    Anforderungen an die Feststellung und die Beweiswürdigung von

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.02.2016 - 3 OLG 6 Ss 16/16
    Da es sich dabei um Rechtsfragen handelt, die sowohl der Tatrichter als auch das Revisionsgericht eigenständig zu beurteilen haben, genügt insoweit auch nicht der bloße Hinweis auf entsprechende Feststellungen durch einen Prüfungsbeamten (vgl. BGH, Urteil vom 12.05.2009 - 1 StR 718/08 = NJW 2009, 2546 = wistra 2009, 398 = NStZ 2009, 639 = StV 2009, 647 = BGHR StPO § 267 Abs. 1 Steuerhinterziehung 1 [zur Darstellung der steuerlichen Berechnungsgrundlagen]).
  • BGH, 20.12.2007 - 5 StR 481/07

    Abgrenzung von Vorenthalten von Arbeitsentgelt und Betrug (Beihilfe; besonders

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.02.2016 - 3 OLG 6 Ss 16/16
    Diese träte nur dann hinter § 266a StGB im Wege der Gesetzeskonkurrenz zurück (vgl. BGH, Beschluss vom 20.12.2007 - 5 StR 481/07 = StraFo 2008, 219), wenn auch diese Strafnorm (zusätzlich) erfüllt wäre.
  • BGH, 07.10.2010 - 1 StR 424/10

    Umfang der erforderlichen Feststellungen bei der Verurteilung wegen Vorenthaltens

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.02.2016 - 3 OLG 6 Ss 16/16
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat von dem Erfordernis einer genauen Darstellung der Berechnungsgrundlagen nur in Fällen abgesehen, in denen es um die schlichte Nichtentrichtung der Sozialversicherungsbeiträge ging, die mittels ordnungsgemäß erstellter Beitragsnachweise gemäß § 28f Abs. 3 Satz 1 SGB IV vom Arbeitgeber zutreffend gemeldet worden waren (vgl. BGH, Beschluss vom 07.10.2010 - 1 StR 424/10 = wistra 2011, 69 = NStZ 2011, 161 = StV 2011, 348 = BGHR StGB § 266a Sozialabgaben 8).
  • OLG Bamberg, 17.03.2016 - 3 OLG 8 Ss 18/16

    Tatvollendung und Tatbeendigung bei Eingehungsbetrug, Bildung einer Gesamtstrafe

    Die Höhe der Gesamtstrafe erscheint im Hinblick auf den im angefochtenen Urteil richtigerweise hervorgehobenen teilweise engen Zusammenhang der Taten, aufgrund dessen die Erhöhung der Einsatzstrafe in der Regel niedriger auszufallen hat als dies sonst der Fall wäre (st.Rspr., vgl. nur BGH wistra 2010, 264 m. w. N.; vgl. zuletzt auch OLG Bamberg, Beschl. v. 16.02.2016 - 3 OLG 6 Ss 16/16 [bei juris]), bedenklich und hätte jedenfalls näherer Begründung bedurft.
  • OLG Bamberg, 17.03.2016 - 8 Ss 18/16

    Tatvollendung und Tatbeendigung bei Eingehungsbetrug

    Die Höhe der Gesamtstrafe erscheint im Hinblick auf den im angefochtenen Urteil richtigerweise hervorgehobenen teilweise engen Zusammenhang der Taten, aufgrund dessen die Erhöhung der Einsatzstrafe in der Regel niedriger auszufallen hat als dies sonst der Fall wäre (st.Rspr., vgl. nur BGH wistra 2010, 264 m. w. N.; vgl. zuletzt auch OLG Bamberg, Beschl. v. 16.02.2016 - 3 OLG 6 Ss 16/16 [bei juris]), bedenklich und hätte jedenfalls näherer Begründung bedurft.
  • OLG Schleswig, 12.08.2020 - 2 Ws 77/20
    So hindern auch gesetzliche Ausschluss- gründe für eine Vertretungsbefugnis das Fortbestehen der Arbeit- gebereigenschaft im Sinne des § 266a StGB nach den Grundsät- zen der faktischen Tätigkeit nicht (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 16. Februar 2016 - 3 OLG 6 Ss 16/16 -, juris).
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