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OLG Bamberg, 17.03.2014 - VAs 2/14 |
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- KG, 09.03.2012 - 4 VAs 10/12
Überprüfung einer ablehnenden Entscheidung der Vollstreckungsbehörde
Auszug aus OLG Bamberg, 17.03.2014 - VAs 2/14
In Rahmen der von der Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde nach § 456 a Abs. 1 StPO zu treffenden originären, gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Ermessensentscheidung, ob und ab welchem Zeitpunkt von der weiteren Vollstreckung einer Freiheitsstrafe für den Fall der Ausweisung abgesehen wird, kommt einer ungünstigen Kriminalprognose nur insoweit Bedeutung zu, als aufgrund konkreter tatsächlicher Anhaltspunkte die Annahme zu belegen ist, der Verurteilte werde alsbald wieder nach Deutschland einreisen und hier neue Straftaten begehen (Anschluss an OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.03.2013 - 2 VAs 5/13 = NStZ-RR 2013, 227 = OLGSt StPO § 456a Nr. 10 und KG, Beschluss vom 09.03.2012 - 4 VAs 10/12 = StraFo 2012, 337 f.).Dabei muss diese Annahme mit konkreten Anhaltspunkten belegt werden (…vgl. OLG Karlsruhe a.a.O.; KG, Beschluss vom 09.03.2012 - 4 VAs 10/12 = StraFo 2012, 337 f.).
- OLG Karlsruhe, 25.03.2013 - 2 VAs 5/13
Absehen von der weiteren Vollstreckung bei einem Ausländer; (Un-) Maßgeblichkeit …
Auszug aus OLG Bamberg, 17.03.2014 - VAs 2/14
In Rahmen der von der Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde nach § 456 a Abs. 1 StPO zu treffenden originären, gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Ermessensentscheidung, ob und ab welchem Zeitpunkt von der weiteren Vollstreckung einer Freiheitsstrafe für den Fall der Ausweisung abgesehen wird, kommt einer ungünstigen Kriminalprognose nur insoweit Bedeutung zu, als aufgrund konkreter tatsächlicher Anhaltspunkte die Annahme zu belegen ist, der Verurteilte werde alsbald wieder nach Deutschland einreisen und hier neue Straftaten begehen (Anschluss an OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.03.2013 - 2 VAs 5/13 = NStZ-RR 2013, 227 = OLGSt StPO § 456a Nr. 10 und KG, Beschluss vom 09.03.2012 - 4 VAs 10/12 = StraFo 2012, 337 f.).Mit der Vorschrift des § 456 a StPO hat der Gesetzgeber bewusst eine Besserstellung ausgewiesener Straftäter gegenüber nicht ausgewiesenen Straftätern geschaffen, die nur dann eine vorzeitige Strafverschonung erfahren können, wenn sie die Voraussetzungen der §§ 57 f StGB erfüllen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.03.2013 - 2 VAs 5/13 = NStZ-RR 2013, 227 = OLGSt StPO § 456a Nr. 10).
- OLG Hamm, 26.11.2019 - 1 VAs 96/19
Absehen von der weiteren Strafvollstreckung, Abschiebung, Ausweisung
Da die Entscheidung gemäß § 456a StPO - anders als diejenigen gemäß § 57 StGB - nicht dem Sicherungsinteresse der Allgemeinheit dient, kommt einer ungünstige Legalprognose nur insoweit Bedeutung zu, als sie konkrete Rückschlüsse darauf zulässt, der Verurteilte werde alsbald wieder nach Deutschland einreisen und hier neue Straftaten begehen (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 17.03.2014 - VAs 2/14 -, StraFo 2014, 259 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.03.2013 - 2 VAs 5/13, NStZ-RR 2013, 227; noch offengelassen, jedoch eher zustimmend Senatsbeschluss vom 13.03.2018, III-1 VAs 118/17).