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   OLG Bamberg, 18.01.2016 - 4 U 160/14   

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https://dejure.org/2016,16795
OLG Bamberg, 18.01.2016 - 4 U 160/14 (https://dejure.org/2016,16795)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 18.01.2016 - 4 U 160/14 (https://dejure.org/2016,16795)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 18. Januar 2016 - 4 U 160/14 (https://dejure.org/2016,16795)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 166 Abs. 1, 241 Abs. 2, 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 Nr. 1
    Nachforschungspflicht, Aufklärungspflicht und Wissenszurechnung bzgl. Altlasten bei einer als Verkäuferin auftretenden Gemeinde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufklärungspflichten einer Gemeinde hinsichtlich des Altlastenverdachts bei einem zu veräußernden Grundstück

  • rewis.io

    Beweislast für präsente Kenntnis des Verkäufers von aufklärungsrelevanten Tatsachen bei dessen Berufung auf Vergessen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundstückskauf; Altlastenverdacht; Aufklärungspflicht des Verkäufers im Vorfeld von Verhandlungen; Nachforschungspflicht einer Gemeinde als Verkäuferin; Architekt als Wissensvertreter des Kaufinteressenten; Ersatz nutzloser Aufwendungen bei Scheitern der Verhandlungen

  • rechtsportal.de

    Aufklärungspflichten einer Gemeinde hinsichtlich des Altlastenverdachts bei einem zu veräußernden Grundstück

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aktenmäßig registrierter Altlastenverdacht ist Gemeinde zuzurechnen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nachforschungspflicht der Gemeinde bei Altlastenverdacht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 1299
  • MDR 2016, 1008
  • NVwZ-RR 2017, 60
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 02.02.1996 - V ZR 239/94

    Wissenszurechnung bei arbeitsteiliger Organisationsform

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.01.2016 - 4 U 160/14
    Eine solche Zurechnung setzt jedoch voraus, dass ein konkreter Anlass besteht, sich dieses Wissen zu beschaffen (Anschluss an BGH, Urteil vom 02.02.1996, V ZR 239/94).

    Vielmehr müsse für denjenigen Menschen, für den die Zurechnung gelten solle, eine reale Möglichkeit und auch ein Anlass bestehen, sich das Wissen aus dem eigenen Gedächtnis, aus Speichern oder von anderen Menschen zu beschaffen (BGH, Urteil vom 02.02.1996, V ZR 239/94, Rz. 22, 23).

    Als Wissen kann man den Inhalt von Speichern (hier: Akten) nur dann zurechnen, soweit ein besonderer Anlass besteht, sich seiner in der konkreten Situation zu vergewissern (BGH, Urteil vom 02.02.1996, V ZR 239/94, Rz. 26).

  • OLG Stuttgart, 16.10.2019 - 4 U 120/19

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Verbreitung eines Gerüchts; Abrufbarkeit in

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.01.2016 - 4 U 160/14
    Denn eine Verfüllung mit Bauschutt führt noch nicht zwingend zu einer aufwändigen Sanierung samt Entfernung des Materials vom Grundstück wie dies bei Altlasten wie Sondermüll der Fall ist (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 24.11.2010, 4 U 120/19, Rz. 43).
  • BGH, 08.11.2007 - IX ZR 5/06

    Verpflichtung des Rechtsanwalts, auf Mandatsbeziehungen zum Gegner der von ihm

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.01.2016 - 4 U 160/14
    Erforderlich ist daher, dass die besonderen Umstände allein der einen Partei bekannt sind und sie gleichzeitig weiß oder jedenfalls wissen muss, dass diese den Vertragszweck gefährden und für die Entscheidung der anderen Partei von wesentlicher Bedeutung sein können (BGH, Urteil vom 08.06.1978, III ZR 48/76, Rz. 18; Urteil vom 08.11.2007, IX ZR 5/06, Rz. 13).
  • OLG München, 13.02.2013 - 7 U 2616/12

    Wissensvertreter

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.01.2016 - 4 U 160/14
    Es ist ausreichend, dass sich der Geschäftsherr seiner nicht nur intern, sondern im rechtsgeschäftlichen Verkehr wie eines Vertreters bedient (OLG München, Urteil vom 13.02.2013, 7 U 2616/12, Rz. 56).
  • BGH, 11.11.2011 - V ZR 245/10

    Grundstückskaufvertrag: Anforderungen an die Aufklärungspflichten des Verkäufers

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.01.2016 - 4 U 160/14
    Da es sich bei der unterbliebenen Aufklärung um eine negative Tatsache handelt, kommen zwar Beweiserleichterungen nach den Grundsätzen der sekundären Darlegungslast in Betracht (BGH, Urteil vom 11.11.2011, V ZR 245/10, Rz. 10).
  • BGH, 08.12.1989 - V ZR 246/87

    Arglistiges Verschweigen eines Mangels eines verkauften Grundstücks durch eine

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.01.2016 - 4 U 160/14
    Hier ist die Frage der Wissenszurechnung von Organvertretern nach der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des BGH in wertender Betrachtung zu entscheiden (grundlegend BGH, Urteil vom 08.12.1989, V ZR 246/87, Rz. 13, 14).
  • OLG Oldenburg, 16.01.1991 - 2 U 162/90

    Bewußtsein des Versicherungsnehmers; Kenntnis; Gedächtnis

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.01.2016 - 4 U 160/14
    Dies gilt ebenso im Bereich der von den Klägern angesprochenen Anzeigepflichten im Versicherungsrecht gemäß § 19 Abs. 1 VVG (BGH, Urteil vom 11.02.2009, IV ZR 26/06, Rz. 11; OLG Oldenburg, NJW-RR 1991, 1185, 1186; Armbrüster in Prölls/Martin, VVG, 29. Aufl., § 19, Rn. 26).
  • BGH, 29.04.2008 - XI ZR 221/07

    Zur Aufklärungspflicht der kreditgebenden Bank über sittenwidrige Überteuerung

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.01.2016 - 4 U 160/14
    Dies ist nur dann ausnahmsweise der Fall, wenn sich die Erkenntnis nach den Umständen des Einzelfalles aufdrängen musste, so dass es treuwidrig gewesen wäre, sich dieser Erkenntnis zu verschließen (BGH Urteil vom 29.04.2008, XI ZR 221/07, Rz. 20).
  • BGH, 11.02.2009 - IV ZR 26/06

    Zurechnung des Wissens eines mit der Erstellung eines ärztlichen Zeugnisses

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.01.2016 - 4 U 160/14
    Dies gilt ebenso im Bereich der von den Klägern angesprochenen Anzeigepflichten im Versicherungsrecht gemäß § 19 Abs. 1 VVG (BGH, Urteil vom 11.02.2009, IV ZR 26/06, Rz. 11; OLG Oldenburg, NJW-RR 1991, 1185, 1186; Armbrüster in Prölls/Martin, VVG, 29. Aufl., § 19, Rn. 26).
  • BGH, 15.04.1997 - IX ZR 112/96

    Aufklärungspflicht der Gläubigerbank über das Bürgschaftsrisiko; Vollstreckung

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.01.2016 - 4 U 160/14
    a) Eine generelle Aufklärungspflicht der künftigen Vertragsparteien untereinander ist dem deutschen Recht fremd, da es ureigenste Pflicht jeder Partei ist, sich über die Umstände, die für ihre Vertragsentscheidung von Bedeutung sind, Klarheit zu verschaffen (BGH, Urteil vom 15.04.1997, IX ZR 112/96, Rz. 25, zitiert nach juris).
  • BGH, 01.10.1999 - V ZR 218/98

    Umfang der Nachforschungspflicht einer Gemeinde zu Altlasten auf zu verkaufendem

  • BGH, 08.06.1978 - III ZR 48/76

    Haftung einer Gemeinde aus Verschulden beim Vertragsschluß im Zusammenhang mit

  • BGH, 27.06.2007 - X ZR 34/04

    Aufklärungs- und Hinweispflichten der Vergabestelle im Rahmen einer

  • LSG Bayern, 11.05.2015 - L 15 RF 14/15

    Wiedereinsetzung bei Fristunkenntnis

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