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   OLG Bamberg, 18.02.2016 - 2 UF 247/14   

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https://dejure.org/2016,58533
OLG Bamberg, 18.02.2016 - 2 UF 247/14 (https://dejure.org/2016,58533)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 18.02.2016 - 2 UF 247/14 (https://dejure.org/2016,58533)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 18. Februar 2016 - 2 UF 247/14 (https://dejure.org/2016,58533)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Anspruch auf Regelung des Versorgungsausgleichs nach Feststellung der Nichtigkeit eines Ehevertrages

  • ra.de
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.09.2013 - XII ZB 87/12

    Beschwerde in Ehesachen und Familienstreitsachen: Bestimmtheit des

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.02.2016 - 2 UF 247/14
    Hierbei genügt es, dass die bis zum Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist eingereichten Schriftsätze des Beschwerdeführers ihrem gesamten Inhalt nach eindeutig erhellen, in welchem Umfang und mit welchem Ziel die erstinstanzliche Entscheidung angefochten werden soll (BGH vom 04.09.2013, XII ZB 87/12).

    Soweit die Beschwerdebegründung keine dagegen sprechenden Anhaltspunkte ergäbe, sei grundsätzlich davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer die Zurückverweisung der Sache nicht um ihrer selbst willen erstrebt, sondern deshalb, um Sachanträge aus der ersten Instanz weiter zu verfolgen (BGH, Beschluss vom 4.9.2013 - XII ZB 87/12 - FamRZ 2013, 1879).

    Da vorliegend ausdrücklich ein bestimmter Sachantrag innerhalb der Berufungsbegründungsfrist nicht gestellt wurde, ist entscheidend, dass die im Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 4.9.2013 (Az.: XII ZB 87/12 - FamRZ 2013, 1879) zur Zulässigkeitsvoraussetzung des § 117 Abs. 1 Satz 1 FamFG (bestimmter Sachantrag bei Antrag auf Aufhebung und Zurückverweisung) dargestellten Erwägungen auf den vorliegenden Fall übertragbar sind.

  • BGH, 31.10.2012 - XII ZR 129/10

    Unterhaltsklage des geschiedenen Ehegatten: Notwendige Feststellungen zur Annahme

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.02.2016 - 2 UF 247/14
    Auch wenn die Einzelregelungen eines Ehevertrages bei jeweils gesonderter Betrachtung den Vorwurf der Sittenwidrigkeit nicht zu rechtfertigen vermögen, kann sich der Ehevertrag dennoch bei einer Gesamtwürdigung als insgesamt sittenwidrig erweisen, wenn das Zusammenwirken aller ehevertraglichen Einzelregelungen erkennbar auf eine einseitige Benachteiligung eines Ehegatten abzielt (BGH, Urteil vom 31.10.2012 - XII ZR 129/10 - FamRZ 2013, 195, Rdnr.22).

    Gleichwohl wird das Verdikt der Sittenwidrigkeit in der Regel nicht gerechtfertigt sein, wenn außerhalb der Vertragsurkunde keine verstärkenden Umstände zu erkennen sind, die auf eine subjektive Imparität, insbesondere infolge der Ausnutzung einer Zwangslage, sozialer oder wirtschaftlicher Abhängigkeit oder intellektueller Unterlegenheit hindeuten (BGH, Beschluss vom 29.1.2014 - XII ZB 303/13 - FamRZ 2014, 629 BGH, Beschluss vom 31.10.2012 - XII ZR 129/10 - FamRZ 2013, 195).

  • BGH, 29.01.2014 - XII ZB 303/13

    Wirksamkeitsprüfung für einen Ehevertrag: Vollständiger Ausschluss des

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.02.2016 - 2 UF 247/14
    Gleichwohl wird das Verdikt der Sittenwidrigkeit in der Regel nicht gerechtfertigt sein, wenn außerhalb der Vertragsurkunde keine verstärkenden Umstände zu erkennen sind, die auf eine subjektive Imparität, insbesondere infolge der Ausnutzung einer Zwangslage, sozialer oder wirtschaftlicher Abhängigkeit oder intellektueller Unterlegenheit hindeuten (BGH, Beschluss vom 29.1.2014 - XII ZB 303/13 - FamRZ 2014, 629 BGH, Beschluss vom 31.10.2012 - XII ZR 129/10 - FamRZ 2013, 195).
  • BGH, 07.07.2010 - XII ZR 157/08

    Nachehelicher Ehegattenunterhalt: Krankheit eines unterhaltsbedürftigen Ehegatten

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.02.2016 - 2 UF 247/14
    Die Entscheidung, ob und inwieweit der Unterhalt zu begrenzen und zu befristen ist, ist gemäß § 1578 b BGB im Wege einer umfassenden Billigkeitsabwägung zu bestimmen (BGH, FamRZ 2011, 188).
  • BGH, 10.11.2010 - XII ZR 197/08

    Nachehelicher Unterhalt: Voraussetzungen eines Anspruchs auf

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.02.2016 - 2 UF 247/14
    Damit ist eine Berechnung des Unterhalts nach einer Quote des Einkommens nicht möglich (vgl. BGH FamRZ 2011, 192; 2010, 1637).
  • BGH, 11.08.2010 - XII ZR 102/09

    Nachehelicher Unterhalt: Anforderungen an den Inhalt eines Berufungsurteils;

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.02.2016 - 2 UF 247/14
    Damit ist eine Berechnung des Unterhalts nach einer Quote des Einkommens nicht möglich (vgl. BGH FamRZ 2011, 192; 2010, 1637).
  • BGH, 11.02.2004 - XII ZR 265/02

    Zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.02.2016 - 2 UF 247/14
    Subjektiv sind die von den Ehegatten mit der Abrede verfolgten Zwecke sowie die sonstigen Beweggründe zu berücksichtigen, die den begünstigten Ehegatten zu seinem Verlangen nach der ehevertraglichen Gestaltung veranlasst und den benachteiligten Ehegatten bewogen haben, diesem Verlangen zu entsprechen (ständige Rechtsprechung des BGH seit BGHZ 158, 81= FamRZ 2004, 601, 606).
  • BGH, 25.06.2014 - XII ZB 134/13

    Ehe- und Familienstreitsachen: Notwendiger Inhalt einer Beschwerdebegründung

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.02.2016 - 2 UF 247/14
    Die Anforderungen, die § 117 Abs. 1 Satz 4 FamFG an einen "bestimmten Sachantrag" stellt, sind erfüllt, wenn die Beschwerdebegründung erkennen lässt, in welchem Umfang der angegriffene Beschluss abgeändert werden soll (BGH, Beschluss vom 25.6.2014 - XII ZB 134/13 - FamRZ 2014, 1443).
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