Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 18.07.2008 - 6 W 9/08   

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https://dejure.org/2008,26586
OLG Bamberg, 18.07.2008 - 6 W 9/08 (https://dejure.org/2008,26586)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 18.07.2008 - 6 W 9/08 (https://dejure.org/2008,26586)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 18. Juli 2008 - 6 W 9/08 (https://dejure.org/2008,26586)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Kostenfestsetzung: Umfang des Erstattungsanspruchs des Beklagten bei Klagerücknahme nach Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 1425
  • Rpfleger 2008, 667
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.06.2003 - VIII ZB 19/03

    Erstattung von Anwaltskosten der Gegenpartei bei Zurücknahme der Berufung

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.07.2008 - 6 W 9/08
    Mit der voreiligen Stellung des Klageabweisungsantrags verstieß die Beklagte gegen die ihr aufgrund des Prozessrechtsverhältnisses obliegende Verpflichtung, die Kosten möglichst niedrig zu halten (zu dieser Verpflichtung bei einem Antrag auf Zurückweisung des Rechtsmittels, solange ein konkreter Antrag des Rechtsmittelführers und eine Rechtsmittelbegründung nicht vorliegen, ebenso BGH, Beschluss vom 17.12.2002 - X ZB 27/02, NJW 2003, 1324; BGH, Beschluss vom 3.6.2003 - VIII ZB 19/03, NJW 2003, 2992; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 18. Auflage, 3200 VV Rn 61).

    Die Argumentation der höchstrichterlichen Rechtsprechung, die im Zeitraum vor Begründung einer Berufung lediglich die Erstattungsfähigkeit der verringerten Verfahrensgebühr anerkennt (BGH, Beschluss vom 3.6.2003, a.a.O.), ist auf die vorliegende Verfahrenssituation sinngemäß zu übertragen.

  • OLG Düsseldorf, 29.07.1993 - 10 W 85/93
    Auszug aus OLG Bamberg, 18.07.2008 - 6 W 9/08
    Der Senat vermag sich somit der abweichenden Auffassung nicht anzuschließen, die die Erstattungsfähigkeit der vollen Gebühr selbst dann bejaht, wenn ein Beklagter den Klageabweisungsantrag mit der Einlegung des Widerspruchs gestellt hat (OLG München JurBüro 1986, 878; OLG Saarbrücken JurBüro 1988, 1669 zur vollen Prozessgebühr nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO in der damals geltenden Fassung; ebenso OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 431 unter besonderen Voraussetzungen).
  • BGH, 17.12.2002 - X ZB 27/02

    Anwaltsgebühren im Revisionsverfahren

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.07.2008 - 6 W 9/08
    Mit der voreiligen Stellung des Klageabweisungsantrags verstieß die Beklagte gegen die ihr aufgrund des Prozessrechtsverhältnisses obliegende Verpflichtung, die Kosten möglichst niedrig zu halten (zu dieser Verpflichtung bei einem Antrag auf Zurückweisung des Rechtsmittels, solange ein konkreter Antrag des Rechtsmittelführers und eine Rechtsmittelbegründung nicht vorliegen, ebenso BGH, Beschluss vom 17.12.2002 - X ZB 27/02, NJW 2003, 1324; BGH, Beschluss vom 3.6.2003 - VIII ZB 19/03, NJW 2003, 2992; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 18. Auflage, 3200 VV Rn 61).
  • KG, 09.03.2007 - 1 W 378/05

    Rechtsanwaltsgebühren: Anspruch des Prozessbevollmächtigten des Beklagten auf

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.07.2008 - 6 W 9/08
    Da hierdurch die Maximalgrenze in Höhe von 1, 3 Gebühren aus der Hauptsache nicht erreicht wird, können beide Gebühren nebeneinander entstehen (Schneider-Wolf, RVG-Kommentar, 3. Aufl., VV 3101 Rdnr. 46 f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 2005, 1231; KG JurBüro 2007, 307).
  • OLG Düsseldorf, 03.05.2005 - 10 W 30/05

    Voraussetzungen für das Entstehen einer Verfahrensgebühr nach RVG -VV Nr. 3100

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.07.2008 - 6 W 9/08
    Da hierdurch die Maximalgrenze in Höhe von 1, 3 Gebühren aus der Hauptsache nicht erreicht wird, können beide Gebühren nebeneinander entstehen (Schneider-Wolf, RVG-Kommentar, 3. Aufl., VV 3101 Rdnr. 46 f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 2005, 1231; KG JurBüro 2007, 307).
  • OLG Koblenz, 02.08.2006 - 14 W 459/06

    Erfallen der Einigungsgebühr bei Klagerücknahme und Zustimmung

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.07.2008 - 6 W 9/08
    Auch wenn man sich der Auffassung des OLG Koblenz anschließt und deshalb keine hohen Anforderungen an einen Vertragsschluss im Sinne der Kostenvorschrift stellt und anerkennt, dass der Abschluss des Vertrags auch formlos durch schlüssiges Verhalten erfolgen kann, so bleibt doch eine Einigung der Parteien erforderlich, die zur Rücknahme geführt hat und ein Mindestmaß gegenseitigen Nachgebens enthält (OLG Koblenz JurBüro 2006, 638; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 18. Auflage, VV 1000 Rn 41).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2013 - 13 E 273/13

    Festsetzung der Einigungsgebühr für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrages

    vgl. zur Einigung über die Klagerücknahme auch Hartmann, Kostengesetze, a. a. O., Rn. 32; Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt, a. a. O., Rn. 41 ff.; Hess. VGH, Beschluss vom 17. Juni 2013 - 6 E 600/13 u. a. -, juris; Hamb.OVG, Beschluss vom 22. August 2007 - 3 So 79/07 -, juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 18. Juli 2008 - 6 W 9/08 -, MDR 2008, 1425; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Oktober 2008 - I-24 W 70/08 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 20. März 2012 - 14 W 138/12 -, a. a. O.
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