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   OLG Bamberg, 18.10.2016 - 2 OLG 6 Ss 85/16   

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OLG Bamberg, 18.10.2016 - 2 OLG 6 Ss 85/16 (https://dejure.org/2016,51516)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 18.10.2016 - 2 OLG 6 Ss 85/16 (https://dejure.org/2016,51516)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 18. Oktober 2016 - 2 OLG 6 Ss 85/16 (https://dejure.org/2016,51516)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Staatsanwaltschaftliche Rüge verletzter Wahrunterstellung zum Nachteil des Angeklagten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafzumessung; Ablehnung eines Beweisantrags; Wahrunterstellung; beweiserhebliche Tatsache; Marihuana; Rechtsfolgenausspruch; Nachtatverhalten

  • rechtsportal.de

    Ablehnung eines Beweisantrags der Staatsanwaltschaft wegen Wahrunterstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.07.1984 - 2 StR 320/84

    Rechtfertigung der Ablehnung eines Beweisantrages durch Wahrunterstellung

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.10.2016 - 2 OLG 6 Ss 85/16
    Soweit § 244 III 2 StPO Wahrunterstellungen zulasten des Angekl. verbietet, handelt es sich um eine lediglich zugunsten des Angekl. wirkende Rechtsnorm i. S.v. § 339 StPO mit der Folge, dass jedenfalls die Rüge der Verletzung des § 244 III 2 durch die StA nicht mit dem Ziel erhoben werden darf, eine Urteilsaufhebung zum Nachteil des Angeklagten zu erreichen (u. a. Anschluss an BGH, Urt. v. 11.07.1984 - 2 StR 320/84 = NStZ 1984, 564).

    Soweit nämlich § 244 III 2 StPO Wahrunterstellungen zulasten des Angekl. verbietet, handelt es sich um eine lediglich zugunsten des Angekl. wirkende Rechtsnorm, deren Verletzung die StA nicht mit dem Ziel einer Aufhebung des Urteils zum Nachteil des Angekl. rügen kann (BGH, Urt. v. 11.07.1984 - 2 StR 320/84 = NStZ 1984, 564; KK/Gericke § 339 Rn. 3f.).

  • BGH, 27.03.2012 - 3 StR 31/12

    Aufklärungspflicht des Gerichts bei zunächst erfolgter Wahrunterstellung und

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.10.2016 - 2 OLG 6 Ss 85/16
    Das Tatgericht ist aber nicht gehalten, eine zuvor als entscheidungserheblich angesehene und daher als wahr unterstellte Tatsache - sei es aufgrund weiterer in der Hauptverhandlung gewonnener Erkenntnisse, sei es, weil es die Unerheblichkeit erst später erkannt hat - auch noch im Urteil als bedeutsam anzusehen und sie als solche in die Beweiswürdigung und in seine Abwägung einzustellen (u. a. Anschluss an BGH, Beschl. v. 27.03.2012 - 3 StR 31/12 = StraFo 2012, 230 und BGH, Beschl. v. 24.02.2009 - 5 StR 605/08 = NStZ-RR 2009, 179).

    Denn grundsätzlich ist das Tatgericht nicht gehindert, eine zunächst als wahr angesehene Behauptung im Urteil als bedeutungslos zu behandeln (vgl. KK/Krehl § 244 Rn. 185; BGH StraFo 2012, 230 m. w. N.).

  • BGH, 28.05.2003 - 2 StR 486/02

    Wahrunterstellung (Erörterungsmangel: Umfang der Erörterungspflicht; Aufdrängen;

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.10.2016 - 2 OLG 6 Ss 85/16
    Die Ablehnung eines Beweisantrags wegen Wahrunterstellung beweiserheblicher Tatsachen schließt seine Ablehnung wegen Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache aus (u. a. Anschluss an BGH, Beschl. v. 07.11.2002 - 3 StR 216/02 = NStZ 2004, 51 = StV 2003, 150 = StraFo 2003, 95 und BGH, Urt. v. 28.05.2003 - 2 StR 486/02 = BGH NStZ-RR 2003, 268).

    aa) Da eine Wahrunterstellung nur in Betracht kommt, wenn eine entscheidungserhebliche Tatsache behauptet wurde, schließen Wahrunterstellung und Bedeutungslosigkeit einander grundsätzlich aus (vgl. LR/Becker § 244 Rn. 297 m. w. N.; BGH, Beschl. v. 07.11.2002 - 3 StR 216/02 = NStZ 2004, 51 = StV 2003, 150 = StraFo 2003, 95 und Urt. v. 28.05.2003 - 2 StR 486/02 = BGH NStZ-RR 2003, 268).

  • BGH, 07.11.2002 - 3 StR 216/02

    Ablehnung von Beweisanträgen (mehrere Ablehnungsgründe; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.10.2016 - 2 OLG 6 Ss 85/16
    Die Ablehnung eines Beweisantrags wegen Wahrunterstellung beweiserheblicher Tatsachen schließt seine Ablehnung wegen Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache aus (u. a. Anschluss an BGH, Beschl. v. 07.11.2002 - 3 StR 216/02 = NStZ 2004, 51 = StV 2003, 150 = StraFo 2003, 95 und BGH, Urt. v. 28.05.2003 - 2 StR 486/02 = BGH NStZ-RR 2003, 268).

    aa) Da eine Wahrunterstellung nur in Betracht kommt, wenn eine entscheidungserhebliche Tatsache behauptet wurde, schließen Wahrunterstellung und Bedeutungslosigkeit einander grundsätzlich aus (vgl. LR/Becker § 244 Rn. 297 m. w. N.; BGH, Beschl. v. 07.11.2002 - 3 StR 216/02 = NStZ 2004, 51 = StV 2003, 150 = StraFo 2003, 95 und Urt. v. 28.05.2003 - 2 StR 486/02 = BGH NStZ-RR 2003, 268).

  • OLG Bamberg, 22.01.2013 - 2 Ss 107/12
    Auszug aus OLG Bamberg, 18.10.2016 - 2 OLG 6 Ss 85/16
    Dabei hat es auch erkannt, dass es nach wirksamer Beschränkung der Berufungen auf den Rechtsfolgenausspruch zum Nachtatverhalten eigene Feststellungen zu treffen hatte, da die im Urteil des AG vom 13.08.2015 insoweit getroffenen Feststellungen ausschließlich für den Rechtsfolgenausspruch von Bedeutung waren und nicht etwa als sog. doppelrelevante Tatsachen Bindungswirkung entfalteten (OLG Bamberg, Beschl. v. 22.01.2013 - 2 Ss 107/12 = StraFo 2013, 296).
  • BGH, 03.06.1997 - 1 StR 183/97

    Gebotene Beweiserhebung bei strafschärfender Einbeziehung einer früheren

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.10.2016 - 2 OLG 6 Ss 85/16
    Eine Tatsache, die die Strafzumessung beeinflussen kann, kann rechtlich insbesondere dann ohne Bedeutung sein, wenn sie - im Falle ihres Erwiesenseins - nicht notwendig bestimmend wäre (§ 267 III 1 StPO) und ihr das Gericht auch ansonsten kein derartiges Gewicht zumäße, dass sie die Strafhöhe schärfend oder mildernd beeinflussen würde (LR/Becker § 244 Rn. 217, 219 sowie KK/Krehl § 244 Rn. 142, jeweils mit Hinweis auf BGHSt 43, 106/108).
  • BGH, 22.07.2015 - 1 StR 323/15

    Strafzumessung (Verteidigungsverhalten des Angeklagten: Dulden einer

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.10.2016 - 2 OLG 6 Ss 85/16
    Nach ganz h.M. in Rspr. und Schrifttum kann strafschärfend zwar nicht das bloße Dulden falscher Angaben in der Hauptverhandlung wirken, wohl aber der im Beweisantrag der StA behauptete Umstand, dass der Angekl. versucht hat, den Hauptbelastungszeugen zur Falschaussage zu bestimmen und damit das Prozessergebnis in unzulässiger Weise zu beeinflussen (LK/Theune StGB 12. Aufl. § 46 Rn. 211; Fischer StGB 63. Aufl. § 46 Rn. 51-54; BGH NStZ-RR 2015, 305; StraFo 2004, 104; StV 1994, 125; StV 1985, 146; MDR 1980, 240).
  • BGH, 24.02.2009 - 5 StR 605/08

    Überzeugungsbildung (Wahrunterstellung; weitere Schlussfolgerungen);

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.10.2016 - 2 OLG 6 Ss 85/16
    Das Tatgericht ist aber nicht gehalten, eine zuvor als entscheidungserheblich angesehene und daher als wahr unterstellte Tatsache - sei es aufgrund weiterer in der Hauptverhandlung gewonnener Erkenntnisse, sei es, weil es die Unerheblichkeit erst später erkannt hat - auch noch im Urteil als bedeutsam anzusehen und sie als solche in die Beweiswürdigung und in seine Abwägung einzustellen (u. a. Anschluss an BGH, Beschl. v. 27.03.2012 - 3 StR 31/12 = StraFo 2012, 230 und BGH, Beschl. v. 24.02.2009 - 5 StR 605/08 = NStZ-RR 2009, 179).
  • BGH, 18.10.1979 - 4 StR 517/79

    Revision eines wegen versuchter Vergewaltigung Verurteilten - Ablehnung eines

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.10.2016 - 2 OLG 6 Ss 85/16
    Nach ganz h.M. in Rspr. und Schrifttum kann strafschärfend zwar nicht das bloße Dulden falscher Angaben in der Hauptverhandlung wirken, wohl aber der im Beweisantrag der StA behauptete Umstand, dass der Angekl. versucht hat, den Hauptbelastungszeugen zur Falschaussage zu bestimmen und damit das Prozessergebnis in unzulässiger Weise zu beeinflussen (LK/Theune StGB 12. Aufl. § 46 Rn. 211; Fischer StGB 63. Aufl. § 46 Rn. 51-54; BGH NStZ-RR 2015, 305; StraFo 2004, 104; StV 1994, 125; StV 1985, 146; MDR 1980, 240).
  • BGH, 04.12.2003 - 4 StR 439/03

    Strafzumessung (unzulässige Belastung wegen zulässigen Verteidigungsverhaltens

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.10.2016 - 2 OLG 6 Ss 85/16
    Nach ganz h.M. in Rspr. und Schrifttum kann strafschärfend zwar nicht das bloße Dulden falscher Angaben in der Hauptverhandlung wirken, wohl aber der im Beweisantrag der StA behauptete Umstand, dass der Angekl. versucht hat, den Hauptbelastungszeugen zur Falschaussage zu bestimmen und damit das Prozessergebnis in unzulässiger Weise zu beeinflussen (LK/Theune StGB 12. Aufl. § 46 Rn. 211; Fischer StGB 63. Aufl. § 46 Rn. 51-54; BGH NStZ-RR 2015, 305; StraFo 2004, 104; StV 1994, 125; StV 1985, 146; MDR 1980, 240).
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