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   OLG Bamberg, 18.12.2009 - 2 Ss OWi 1423/2009   

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https://dejure.org/2009,20716
OLG Bamberg, 18.12.2009 - 2 Ss OWi 1423/2009 (https://dejure.org/2009,20716)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 18.12.2009 - 2 Ss OWi 1423/2009 (https://dejure.org/2009,20716)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 18. Dezember 2009 - 2 Ss OWi 1423/2009 (https://dejure.org/2009,20716)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Richtervorbehalt bei der Blutentnahme: Beweisverwertungsverbot bei Anordnung der Blutentnahme durch Polizeibeamte wegen Unerreichbarkeit von Richtern zur Nachtzeit in Bayern

  • verkehrslexikon.de

    Zulässigkeit der Blutentnahme ohne richterliche Anordnung bei Nichterreichbarkeit des Notdienstes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der Blutentnahme durch Polizeibeamte und Verwertungsverbot; Gefahr im Verzug bei Fehlen eines richterlichen Bereitschaftsdienstes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 81a
    Anordnung der Blutentnahme durch Polizeibeamte und Verwertungsverbot; Gefahr im Verzug bei Fehlen eines richterlichen Bereitschaftsdienstes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2010, 310
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 25.04.2007 - 1 StR 135/07

    Keine grobe Verkennung des Richtervorbehalts bei Wohnungsdurchsuchungen durch die

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.12.2009 - 2 Ss OWi 1423/09
    Die fehlende Dokumentation für sich allein führt grundsätzlich nicht zu einem Beweisverwertungsverbot (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 242, 243 unter Hinweis auf BGH NStZ 2005, 392, 393).
  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.12.2009 - 2 Ss OWi 1423/09
    Das Gebot effektiven Rechtschutzes verlangt, dass die anordnende Stelle ihre Entscheidung mit den maßgeblichen Gründen schriftlich niederlegt, um so eine nachträgliche gerichtliche Überprüfung zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 103, 142, 156 ff).
  • BVerfG, 10.12.2003 - 2 BvR 1481/02

    Zur Eilkompetenz der Staatsanwaltschaft für Durchsuchungsanordnungen zur

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.12.2009 - 2 Ss OWi 1423/09
    10 Auch das Fehlen eines richterlichen Bereitschaftsdienstes zur Nachtzeit führt vorliegend im konkreten Fall nicht zu einem Beweisverwertungsverbot (vgl. BVerfG NJW 2002, 3161/3162; BVerfG NJW 2004, 1442).
  • BVerfG, 12.02.2007 - 2 BvR 273/06

    Effektivität des Rechtsschutzes (fehlende fachgerichtliche Stellungnahme zur

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.12.2009 - 2 Ss OWi 1423/09
    Deshalb muss in aller Regel der Versuch unternommen werden, einen Ermittlungsrichter zu erreichen, wobei diese Bemühungen nicht unter Hinweis darauf unterbleiben dürfen, dass eine richterliche Entscheidung zur maßgeblichen Zeit gewöhnlicherweise nicht mehr zu erlangen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04.02.2005, Az. 2 BvR 308/04, Rn. 13; NJW 2005, 1637; BVerfG NJW 2007, 1345, 1346).
  • BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 784/08

    Recht auf effektiven Rechtsschutz (fehlende Dokumentation der Anordnung einer

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.12.2009 - 2 Ss OWi 1423/09
    Dies ist auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG NJW 2008, 3053, 3054).
  • BGH, 13.01.2005 - 1 StR 531/04

    Kein Beweisverwertungsverbot bei richterlich angeordneter oder gestatteter

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.12.2009 - 2 Ss OWi 1423/09
    Die fehlende Dokumentation für sich allein führt grundsätzlich nicht zu einem Beweisverwertungsverbot (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 242, 243 unter Hinweis auf BGH NStZ 2005, 392, 393).
  • OLG Bamberg, 19.03.2009 - 2 Ss 15/09

    Blutentnahme: Verwertbarkeit einer polizeilich angeordneten Blutuntersuchung bei

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.12.2009 - 2 Ss OWi 1423/09
    8 Ein Verwertungsverbot besteht auch nicht deshalb, weil der Polizeibeamte die erforderliche Dokumentation unterlassen hat (vgl. auch OLG Bamberg, Beschluss vom 19.03.2009, Az. 2 Ss 15/09, Rn. 30 ff).
  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.12.2009 - 2 Ss OWi 1423/09
    10 Auch das Fehlen eines richterlichen Bereitschaftsdienstes zur Nachtzeit führt vorliegend im konkreten Fall nicht zu einem Beweisverwertungsverbot (vgl. BVerfG NJW 2002, 3161/3162; BVerfG NJW 2004, 1442).
  • BVerfG, 04.02.2005 - 2 BvR 308/04

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Schutzbereich; Durchsuchung; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.12.2009 - 2 Ss OWi 1423/09
    Deshalb muss in aller Regel der Versuch unternommen werden, einen Ermittlungsrichter zu erreichen, wobei diese Bemühungen nicht unter Hinweis darauf unterbleiben dürfen, dass eine richterliche Entscheidung zur maßgeblichen Zeit gewöhnlicherweise nicht mehr zu erlangen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04.02.2005, Az. 2 BvR 308/04, Rn. 13; NJW 2005, 1637; BVerfG NJW 2007, 1345, 1346).
  • LG Düsseldorf, 10.02.2011 - 29 Ns 19/11

    Polizeibeamte dürfen im Falle der offensichtlichen Nichterreichbarkeit eines

    Die rein theoretische Möglichkeit, dass ein nicht diensthabender Richter erreichbar sein könnte, verpflichtet die Ermittlungsperson nicht zum Versuch einer Kontaktaufnahme (OLG Bamberg, NZV 2010, 310; aA Heinrich, NZV 2010, 278).
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