Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 18.12.2017 - 3 Ss OWi 1774/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,51883
OLG Bamberg, 18.12.2017 - 3 Ss OWi 1774/17 (https://dejure.org/2017,51883)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 18.12.2017 - 3 Ss OWi 1774/17 (https://dejure.org/2017,51883)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 18. Dezember 2017 - 3 Ss OWi 1774/17 (https://dejure.org/2017,51883)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,51883) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVZO § 31 Abs. 2; StVO § 22 Abs. 1, § 23 Abs. 1 S. 1; OWiG § 9, § 71 Abs. 1, § 79 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 6; StPO § 267 Abs. 1 S. 1, § 353
    Erforderliche Feststellungen bei Ladungsverstoß durch Halter

  • verkehrslexikon.de

    Zu den Halterpflichten bei der Sicherung Ladungssicherung

  • verkehrslexikon.de

    Zu den Halterpflichten bei der Ladungssicherung

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Überwachung der Ladungssicherung durch den Fahrzeughalter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Erforderliche Feststellungen bei Ladungsverstoß durch Halter

  • bussgeldsiegen.de

    Halterverantwortlichkeit für Ladungssicherung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geldbuße; Rechtsbeschwerde; Sachrüge; Darstellungsmangel; Ladung; Ladungssicherheit; Ladungssicherung; Ladungssicherungsaufgabe; Ladungsverstoß; Arbeitsgeber; Arbeitnehmer; Halter; Fahrzeughalter; Halterpflicht; Inbetriebnahme; Anordnung; Zulassung; Fahrzeugführer; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Leitsatz)

    Die Verantwortlichkeit des Fahrzeughalters (und seiner Vertreter) für die Ladungssicherung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aufsichts- und Überwachungspflichten des Fahrzeughalters für Einhaltung der Ladungssicherungsvorschriften

Papierfundstellen

  • NZV 2018, 289
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Bamberg, 12.06.2013 - 2 Ss OWi 659/13

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Anforderungen an die Aufsicht- und

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.12.2017 - 3 Ss OWi 1774/17
    Erforderlich ist auch, dass die Beachtung der Weisungen durch gelegentliche - auch unerwartete - Kontrollen überprüft wird, weil nur so eine auch präventiv wirksame planmäßige Überwachung gewährleistet ist (u.a. Anschluss an OLG Bamberg, Beschl. v. 12.06.2013 - 2 Ss OWi 659/13 = VM 2013 Nr. 51 = ZfS 2013, 651. (Rn. 3).

    Erforderlich ist etwa auch, dass die Beachtung der Weisungen durch gelegentliche - auch unerwartete - Kontrollen überprüft wird, weil nur so eine wirksame, nicht lediglich auf zufällig entdeckte Verstöße beschränkte, planmäßige Überwachung gewährleistet ist, welche auch präventiv wirkt (OLG Bamberg, Beschluss vom 12.06.2013 - 2 Ss OWi 659/13 = VM 2013 Nr. 51 = ZfS 2013, 651 = VRR 2013, 349 [Gieg]; Burhoff [Hrsg.]/Gieg, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 5. Aufl. [2018], Rn. 2699 m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 18.07.1989 - 5 Ss OWi 274/89
    Auszug aus OLG Bamberg, 18.12.2017 - 3 Ss OWi 1774/17
    Die in der Bußgeldbewehrung des § 31 II StVZO enthaltenen speziellen Halterpflichten erstrecken sich über § 9 OWiG auch auf den gesetzlichen oder gewillkürten Vertreter des Halters (u.a. Anschluss an OLG Düsseldorf NZV 1990, 323).

    Nach richtiger Ansicht erstrecken sich die in der Bußgeldbewehrung des § 31 II StVZO enthaltenen speziellen Halterpflichten über § 9 OWiG auch auf den gesetzlichen oder gewillkürten Vertreter des Halters (OLG Düsseldorf NZV 1990, 323; König, in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht [StVR], 44. Aufl. [2017], § 22 StVO Rn. 27 und Dauer, in Hentschel/König/Dauer [a.a.O.], § 31 StVZO, Rn. 18; Burhoff/Gieg Rn. 2700).

  • KG, 31.07.2007 - 3 Ws (B) 60/07

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Voraussetzungen der Halterhaftung eines

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.12.2017 - 3 Ss OWi 1774/17
    Vielmehr ist dem Halter nachzuweisen und im Urteil nachvollziehbar anhand konkreter Umstände darzulegen, woraus sich im Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Fahrzeugs gerade die Kenntnis oder fahrlässige Unkenntnis in seiner Person ergibt (u.a. Anschluss an KG NZV 2008, 51).

    Vielmehr ist dem Halter nachzuweisen und im Urteil nachvollziehbar anhand konkreter Umstände darzulegen, woraus sich im Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Fahrzeugs gerade die Kenntnis oder fahrlässige Unkenntnis in seiner Person ergibt (KG NZV 2008, 51; Dauer a.a.O.; Heß, in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht [StVR], 24. Aufl. [2017], § 23 StVO, Rn. 34 ff.; Burhoff/Gieg Rn. 2702).

  • OLG Hamm, 24.06.2021 - 5 RBs 107/21

    Bußgeldbescheid; formelle Anforderungen; Nebenbeteiligte; Verfahrensgrundlage;

    Vielmehr hat der Delegierende durch gelegentliche - auch überraschende - Stichproben sicherzustellen, dass die übertragenen Aufgaben auch erfüllt werden (OLG Bamberg ZfSch 2018, 652; OLG Bamberg, ZfSch 2013, 651; KG Berlin, Beschluss vom 26.01.1998 - 2 Ss 394/97 - 3 Ws (B) 780/97 -, Rn. 2, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht