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   OLG Bamberg, 19.10.2017 - 1 U 29/17   

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https://dejure.org/2017,58254
OLG Bamberg, 19.10.2017 - 1 U 29/17 (https://dejure.org/2017,58254)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 19.10.2017 - 1 U 29/17 (https://dejure.org/2017,58254)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 19. Oktober 2017 - 1 U 29/17 (https://dejure.org/2017,58254)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VVG § 14, § 192; KHG § 2 Nr. 1, § 17 Abs. 1 S. 5, § 20 S. 1; BGB § 134; MB/KK § 4 Abs. 1 S. 4, § 6 Abs. 1 S. 2
    Krankheitskostenversicherung: Erstattungsfähigkeit des Entgelts für allgemeine Krankenhausleistungen einer mit einem Plankrankenhaus verbundenen Privatklinik

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Vergütungsvereinbarung mit einer Privatklinik

  • rewis.io

    Krankheitskostenversicherung: Erstattungsfähigkeit des Entgelts für allgemeine Krankenhausleistungen einer mit einem Plankrankenhaus verbundenen Privatklinik

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit der Vergütungsvereinbarung mit einer Privatklinik

  • rechtsportal.de

    Krankheitskostenversicherung; Privatklinik; Sportklinik; Plankrankenhaus; verbundene Einrichtung; Behandlungskosten; Heilbehandlung; Ausgründung; Krankenhausfinanzierung; Entgeltvereinbarung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Karlsruhe, 19.07.2017 - 10 U 2/17

    Behandlungsvertrag mit einer Privatklinik: Wirksamkeit einer die

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.10.2017 - 1 U 29/17
    Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung des Oberlandesgerichts Karlsruhe an, dass eine Vergütungsvereinbarung gem. § 134 BGB wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nichtig ist, soweit sie höhere als die nach § 17 Abs. 1 Satz 5 KHG pflegesatzfähigen Beträge vorsieht (OLG Karlsruhe, Urteil v. 28.03.2017, Az.12 U 143/16 Urteil v. 19.07.2017, Az. 10 U 2/17).

    ab (so auch OLG Karlsruhe, Urteil v. 19.07.2017, Az. 10 U 2/17).

    Der Senat schließt sich insoweit den überzeugenden Ausführungen des OLG Karlsruhe im Urteil vom 19.07.2017 an (Az. 10 U 2/17) an, auf die zunächst Bezug genommen wird.

    Zurecht weist in diesem Zusammenhang das OLG Karlsruhe (Urteil v. 19.07.2017, Az. 10 U 2/17) darauf hin, dass es auch mit Blick auf den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz kaum zu rechtfertigen wäre, aus einem Plankrankenhaus ausgegründete Privatkliniken der Entgeltbindung zu unterwerfen, nicht aber im selben Umfang organisatorisch und räumlich mit einem Plankrankenhaus verbundene Privatkliniken, die zeitlich vor dem Plankrankenhaus bestanden haben.

    Bereits die Vermeidung von Quersubventionierungen durch Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung an mit Privatkliniken verbundene Plankrankenhäuser stellt einen hinreichenden Bezug zu der im GKV-Versorgungsstrukturgesetz behandelten Problematik dar (so zutreffend OLG Karlsruhe, Urteil v. 19.07.2017, Az. 10 U 2/17).

  • OLG Karlsruhe, 28.03.2017 - 12 U 143/16

    Krankheitskostenversicherung: Erstattungsfähigkeit des Entgelts für allgemeine

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.10.2017 - 1 U 29/17
    Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung des Oberlandesgerichts Karlsruhe an, dass eine Vergütungsvereinbarung gem. § 134 BGB wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nichtig ist, soweit sie höhere als die nach § 17 Abs. 1 Satz 5 KHG pflegesatzfähigen Beträge vorsieht (OLG Karlsruhe, Urteil v. 28.03.2017, Az.12 U 143/16 Urteil v. 19.07.2017, Az. 10 U 2/17).

    Sowohl die Einwände des Klägers gegen die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes bezogen auf das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung wie auch mögliche nicht gerechtfertigte Eingriffe in grundrechtliche geschützte Positionen der Privatkliniken aus Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 GG hat das BVerfG in seinem Nichtannahmebeschluss vom 28.03.2017 (a.a.O.) als nicht begründet angesehen.

    Auch ist nicht ersichtlich, dass eine Kenntnisnahme von der umfassenden Begründung der Ergänzung auf S. 133 des Ausschussberichts nicht erfolgen konnte (vgl. hierzu auch OLG Karlsruhe, Urteil v. 28. März 2017, Az. 12 U 143/16).

  • BVerfG, 20.08.2013 - 1 BvR 2402/12

    Entgeltbindung der mit Plankrankenhäusern verbundenen Privatkliniken (§ 17 Abs 1

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.10.2017 - 1 U 29/17
    Dieses kann etwa durch Nutzung gemeinsamen Personal oder der identischen Infrastruktur (Räume, Gerätschaften, Netzwerke, Versorgungsleistungen) der Fall sein (vgl. Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit, BT-Drs.17/8005, S. 174; auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 20.08.2013, Az. 1 BvR 2402/12).

    Der mit der Regelung des § 17 Abs. 1 Satz 5 KHG unter anderem verfolgte Zweck, allen Versicherten zu sozial tragbaren Pflegesätzen Zugang zu allgemeinen Krankenhausleistungen zu gewährleisten (vgl. Begründung in der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit, BTDrs. 17/8005, S. 133 auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 20. August 2013, Az. 1 BvR 2402/12) würde konterkariert, wenn alle nicht staatlichen Kliniken aus dem Anwendungsbereich des § 17 Abs. 1 Satz 5 ausgeschlossen wären.

    Dieses steht im Einklang mit dem gesetzgeberische Ziel, Privatpatienten und Kostenträger vor unzumutbaren Belastungen zu bewahren (vgl. Begründung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit, BTDrs. 17/8005, S. 133; auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 20.08.2013, Az. 1 BvR 2402/12).

  • BGH, 21.04.2011 - III ZR 114/10

    Krankenhausentgeltrecht: Anwendbarkeit auf eine von dem Träger eines

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.10.2017 - 1 U 29/17
    Zwar lagen der durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 21.04.2011, Az. III ZR 114/10) veranlassten Einführung der Entgeltbindung nach § 17 Abs. 1 Satz 5 KHG im Rahmen des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung im Gesetzgebungsverfahren Fälle der Ausgründung von Privatkliniken aus Plankrankenhäusern zugrunde (vgl. Begründung in der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit, BTDrs. 17/8005, S. 133).
  • BGH, 23.01.2014 - VII ZB 49/13

    Unzulässigkeit einer erneuten Werklohnklage nach Abweisung einer ersten Klage

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.10.2017 - 1 U 29/17
    Die Fälligkeit des Anspruchs kann daher im Folgeprozess nur aufgrund von nach dem Erstprozess entstandenen neuen Tatsachen angenommen werden (BGH, Beschluss v. 23.01.2014, Az. VII ZB 49/13).
  • BGH, 21.04.1988 - VII ZR 372/86

    Abweisung der Klage als endgültig unbegründet in der Berufungsinstanz;

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.10.2017 - 1 U 29/17
    Einer endgültigen Abweisung steht dabei das Verbot der Schlechterstellung des Klägers auch dann nicht entgegen, wenn die Klage in erster Instanz lediglich aufgrund fehlender Fälligkeit als unbegründet abgewiesen worden ist und nur der Kläger Berufung eingelegt hat (grundlegend BGH, Urteil v. 21.04.1988, Az. VII ZR 372/86).
  • BGH, 28.10.1999 - VII ZR 326/98

    Anrechnung ersparter Aufwendungen nach Kündigung des Architekten- bzw.

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.10.2017 - 1 U 29/17
    Nachdem das Landgericht vorliegend die Klageabweisung allein auf die fehlende Fälligkeit gestützt hat, hätte es die Klage zutreffenderweise als derzeit unbegründet abweisen müssen (BGH, Urteil v. 28.10.1999, Az. VII ZR 326/98).
  • LG Coburg, 03.03.2017 - 14 O 147/16

    Streit um Kostenerstattung für stationäre Heilbehandlung

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.10.2017 - 1 U 29/17
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Coburg vom 03.03.2017, Az. 14 O 147/16, wird zurückgewiesen.
  • OLG Saarbrücken, 20.12.2017 - 5 U 36/17

    Krankheitskostenversicherung: Entgeltbeschränkung bei verbundenen Einrichtungen;

    Der Senat folgt in dieser Frage der - ebenfalls Patienten der A. Sportklinik betreffenden - Rechtsprechung des OLG Karlsruhe (Urt. v. 28.03.2017, VersR 2017, 944; siehe auch die auf eine Zahlungsklage der Klinik gegen einen Patienten ergangene Entscheidung OLG Karlsruhe, Urt. v. 19.07.2017 - 10 U 2/17 - juris), des OLG Bamberg (Urt. v. 28.09.2017 - 1 U 29/17, Anlage B19) und des OLG Stuttgart (Beschlüsse vom 12.07.2017 und vom 22.08.2017 - 7 U 74/17, vom 22.06.2017 und vom 22.08.2017 - 7 U 64/17, und vom 25.10.2017 - 7 U 140/17, Anlagen B20-B24).

    In welcher zeitlichen Reihenfolge die beiden Einrichtungen gegründet würden, ist weder nach dem Wortlaut des § 17 Abs. 1 Satz 5 KHG noch für das Erreichen der vorstehend dargestellten Gesetzesziele irrelevant (OLG Karlsruhe, VersR 2017, 944; OLG Bamberg, Urt. v 28.09.2017 - 1 U 29/17).

    Die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 ZPO liegen nicht vor (in diesem Sinne für Fälle der hier in Rede stehenden auch OLG Stuttgart, Beschl. v. 22.06.2017 - 7 U 64/17, Anlage B 22; anders OLG Karlsruhe, VersR 2017, 944, und OLG Bamberg, Urt. v. 28.09.2017 - 1 U 29/17).

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