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   OLG Bamberg, 20.04.2020 - 3 U 144/19   

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https://dejure.org/2020,34365
OLG Bamberg, 20.04.2020 - 3 U 144/19 (https://dejure.org/2020,34365)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 20.04.2020 - 3 U 144/19 (https://dejure.org/2020,34365)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 20. April 2020 - 3 U 144/19 (https://dejure.org/2020,34365)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    BGB § 823 Abs. 2, § 826; EG-FGV § 27 Abs. 1
    Kein Anspruch auf Schadensersatz bei im März 2016 erworbenem, vom Abgasskandal betroffenem (Neu-)Fahrzeug

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Stuttgart, 23.01.2020 - 13 U 244/18

    Deliktische Haftung des Motorherstellers wegen des Erwerbs eines vom sog.

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.04.2020 - 3 U 144/19
    Denn für die abschließende sittliche Beurteilung eines Täterverhaltens hat es auf den maßgebenden "Tatzeitpunkt" anzukommen, zumal bis dahin auch der Täuschungs- und Schädigungsvorsatz der Täterseite fortbestehen muss (so jetzt auch OLG Stuttgart, Urteil vom 23.01.20 - 13 U 244/18 -, dort Rn. 75, 76 und 82).

    Da schon in den ersten Mitteilungen der Beklagten explizit auf eine konzernweite Dimension des Produktfehlers hingewiesen worden war, bedurfte es auch keiner näheren Angaben zu den im einzelnen betroffenen Marken, Modellen bzw. sonstigen Produktreihen (vgl. dazu im übrigen OLG Stuttgart, Urteil vom 23.01.20 - 13 U 244/18 -, dort Rn. 87, 88 sowie OLG Frankfurt a.a.O., Rn. 56).

    Auf dieser Grundlage ist auch kein Raum mehr für die Feststellung, dass im maßgebenden Zeitpunkt des gegenständlichen Kaufvertrages auf Beklagtenseite (immer noch) der für eine deliktische Haftung notwendige (und von der Klägerseite nachzuweisende) Täuschungs- und damit verbundene Schädigungsvorsatz vorgelegen hat (vgl. Urteil des OLG Stuttgart vom 23.01.20 - 13 U 244/18 -, dort Rn. 76 und 82 und OLG Schleswig NJW-RR 2020, 213, Rn. 39).

  • OLG Schleswig, 29.11.2019 - 1 U 32/19

    Kein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Hersteller des Dieselmotors EA 189,

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.04.2020 - 3 U 144/19
    Auf dieser Grundlage ist auch kein Raum mehr für die Feststellung, dass im maßgebenden Zeitpunkt des gegenständlichen Kaufvertrages auf Beklagtenseite (immer noch) der für eine deliktische Haftung notwendige (und von der Klägerseite nachzuweisende) Täuschungs- und damit verbundene Schädigungsvorsatz vorgelegen hat (vgl. Urteil des OLG Stuttgart vom 23.01.20 - 13 U 244/18 -, dort Rn. 76 und 82 und OLG Schleswig NJW-RR 2020, 213, Rn. 39).
  • OLG Bamberg, 03.07.2019 - 4 W 46/19

    Streitwert in den PKW-Abgasverfahren bei Zug um Zug-Antrag

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.04.2020 - 3 U 144/19
    Der Senat beabsichtigt, den Streitwert des Berufungsverfahrens und für die erste Instanz (§ 63 III 1 Nr. 2 GKG) wegen des auch hier vorzunehmenden Abzugs einer angemessenen Nutzungsentschädigung (vgl. dazu Beschluss des OLG Bamberg vom 03.07.2019 - 4 W 46/19 -), die entsprechend der bekannten Laufleistung mit gerundet 7.110,00 EUR zu bewerten ist (33.990,00 x 60.337 / 288.500) auf 26.880,00 EUR festzusetzen.
  • OLG Hamm, 10.09.2019 - 13 U 149/18

    Abgasskandal: VW muss Schadensersatz an Kundin zahlen

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.04.2020 - 3 U 144/19
    2.2 Die gegenteilige Auffassung des OLG Hamm (NJW-RR 2019, 1428, dort Rn. 59ff.) kann gleich aus mehreren Gründen nicht überzeugen.
  • BGH, 20.02.1979 - VI ZR 189/78

    Einlösung eines Wechsels - Schadensersatz wegen falscher Auskünfte einer

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.04.2020 - 3 U 144/19
    Anderenfalls hat sich das Tatbestandsmerkmal der Sittenwidrigkeit bei der Schädigung nicht verwirklicht (BGH, Urteil vom 20. Februar 1979 - VI ZR 189/78, dort Rn. 18, bestätigt durch Urteil vom 7. Mai 2019 - VI ZR 512/17, dort Rn. 8 OLG Stuttgart NJW-RR 20, 210, dort Rn. 42 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 13.11.2019 - 13 U 274/18

    VW-Diesel-Skandal: Keine Haftung wegen Thermofenster im Software-Update

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.04.2020 - 3 U 144/19
    Infolgedessen muss in den Fällen des Erwerbs eines Dieselfahrzeugs mit einer manipulierten Software eine sittenwidrige "Veranlassung" der Beklagten auch noch bei Abschluss des konkreten Kaufvertrags vorgelegen haben; d.h. gerade der schadensträchtige Erwerb durch die betroffene Klägerseite muss auf ein Gesamtverhalten der Beklagten zurückzuführen sein, welches das Unwerturteil der Verwerflichkeit rechtfertigt (OLG Stuttgart a.a.O.; OLG Oldenburg a.a.O., Rn. 13ff. und Urteil des OLG Frankfurt vom 13.11.19 - 13 U 274/18 -, dort Rn. 51, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 07.05.2019 - VI ZR 512/17

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH gegenüber Gesellschaftsgläubigern

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.04.2020 - 3 U 144/19
    Anderenfalls hat sich das Tatbestandsmerkmal der Sittenwidrigkeit bei der Schädigung nicht verwirklicht (BGH, Urteil vom 20. Februar 1979 - VI ZR 189/78, dort Rn. 18, bestätigt durch Urteil vom 7. Mai 2019 - VI ZR 512/17, dort Rn. 8 OLG Stuttgart NJW-RR 20, 210, dort Rn. 42 m.w.N.).
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