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   OLG Bamberg, 20.08.2002 - 5 U 183/99   

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OLG Bamberg, 20.08.2002 - 5 U 183/99 (https://dejure.org/2002,12688)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 20.08.2002 - 5 U 183/99 (https://dejure.org/2002,12688)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 20. August 2002 - 5 U 183/99 (https://dejure.org/2002,12688)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 675 § 276; UmwStG (1977) § 20 Abs. 7
    Beratungspflichten des Steuerberaters bei steuerrechtlicher Umwandlung des Mandanten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (31)

  • BGH, 24.11.1987 - VI ZR 42/87

    Zurückweisung durch das Berufungsgericht bei Entscheidung über Zahlungs- und

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.08.2002 - 5 U 183/99
    In einem solchen Fall ist vielmehr das Grundurteil hinsichtlich des Leistungsanspruchs zu bestätigen und der Rechtsstreit bezüglich des Feststellungsbegehrens unter Teilaufhebung des angefochtenen Urteils an die Vorinstanz zurückzuverweisen; dem steht nicht entgegen, daß sich der Leistungs- und der Feststellungsanspruch letztlich auf dasselbe Schadensereignis und dieselbe Pflichtverletzung des Schädigers beziehen (vgl. BGH NJW 88, 1984, 1985; BGH VersR 62, 252, 254).

    Die Teilbarkeit des aus beiden Ansprüchen bestehenden Streitgegenstands der Klage ergibt sich auch daraus, daß sogar eine Weiterbehandlung des Betragsverfahrens über den Leistungsanspruch einerseits und des unbeschränkten Verfahrens über den Feststellungsanspruch andererseits in verschiedenen Instanzen nebeneinander zulässig und sogar dann geboten wäre, wenn dem Berufungsgericht eine Zurückverweisung an das Landgericht verwehrt wäre, weil kein Verfahrensfehler des Landgerichts vorliegt (so im Falle einer verfahrensfehlerfreien erstinstanzlichen Klageabweisung mit nachfolgendem Erlaß eines Grundurteils durch das Berufungsgericht, welches nur zum Betragsverfahren über den Leistungsanspruch gemäß § 538 Abs. 1 Nr. 3 ZPO a. F. an das Landgericht zurückverweisen dürfte und über den Feststellungsantrag selbst notwendigen Beweis erheben und entscheiden müßte, vgl. BGH NJW 1988, 1984 f.; BGH VersR 62, 252 ff.).

  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87

    Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.08.2002 - 5 U 183/99
    b) Soweit der Rechtsstreit von der Klägerin wegen der im Einspruchsverfahren erzielten Ermäßigung der Steuerfestsetzung (um 75.264,65 DM) einseitig für erledigt erklärt worden ist, hat sich das auf Zahlung von Schadensersatz gerichtete Klagebegehren in ein solches auf Feststellung der Erledigung umgewandelt (vgl. BGHZ 106, 359, 366; NJW 1994, 2363, 2364).

    Der Senat kann über den Teilerledigungsfeststellungsantrag aber auch nicht durch Teilendurteil (§ 301 ZPO ) abschließend entscheiden, weil die Begründetheit des Feststellungsantrags u.a. davon abhängt, ob der dem Grunde nach gerechtfertigte Schadensersatzanspruch auch hinsichtlich des für erledigt erklärten Teils bis zur Erledigung der Höhe nach begründet war (vgl. BGHZ 831, 12, 13; 106, 359, 366 ff.; 141, 307, 316; Zöller, ZPO ,23.. Aufl., Rdnr. 43 zu § 91 a).

  • BGH, 21.11.1961 - VI ZR 87/61

    Möglichkeit der Einschränkung der Haftung eines Kraftfahrers gegenüber einem

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.08.2002 - 5 U 183/99
    In einem solchen Fall ist vielmehr das Grundurteil hinsichtlich des Leistungsanspruchs zu bestätigen und der Rechtsstreit bezüglich des Feststellungsbegehrens unter Teilaufhebung des angefochtenen Urteils an die Vorinstanz zurückzuverweisen; dem steht nicht entgegen, daß sich der Leistungs- und der Feststellungsanspruch letztlich auf dasselbe Schadensereignis und dieselbe Pflichtverletzung des Schädigers beziehen (vgl. BGH NJW 88, 1984, 1985; BGH VersR 62, 252, 254).

    Die Teilbarkeit des aus beiden Ansprüchen bestehenden Streitgegenstands der Klage ergibt sich auch daraus, daß sogar eine Weiterbehandlung des Betragsverfahrens über den Leistungsanspruch einerseits und des unbeschränkten Verfahrens über den Feststellungsanspruch andererseits in verschiedenen Instanzen nebeneinander zulässig und sogar dann geboten wäre, wenn dem Berufungsgericht eine Zurückverweisung an das Landgericht verwehrt wäre, weil kein Verfahrensfehler des Landgerichts vorliegt (so im Falle einer verfahrensfehlerfreien erstinstanzlichen Klageabweisung mit nachfolgendem Erlaß eines Grundurteils durch das Berufungsgericht, welches nur zum Betragsverfahren über den Leistungsanspruch gemäß § 538 Abs. 1 Nr. 3 ZPO a. F. an das Landgericht zurückverweisen dürfte und über den Feststellungsantrag selbst notwendigen Beweis erheben und entscheiden müßte, vgl. BGH NJW 1988, 1984 f.; BGH VersR 62, 252 ff.).

  • BGH, 26.05.1994 - I ZB 4/94

    "Greifbare Gesetzwidrigkeit II"; Wirksamkeit einer einseitigen

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.08.2002 - 5 U 183/99
    b) Soweit der Rechtsstreit von der Klägerin wegen der im Einspruchsverfahren erzielten Ermäßigung der Steuerfestsetzung (um 75.264,65 DM) einseitig für erledigt erklärt worden ist, hat sich das auf Zahlung von Schadensersatz gerichtete Klagebegehren in ein solches auf Feststellung der Erledigung umgewandelt (vgl. BGHZ 106, 359, 366; NJW 1994, 2363, 2364).
  • BGH, 27.01.2000 - IX ZR 45/98

    Zulässigkeit eines Grundurteils

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.08.2002 - 5 U 183/99
    Ein Grundurteil über einen unbezifferten Feststellungsantrag scheidet - von hier nicht gegebenen Ausnahmen abgesehen (vgl. BGH NJW 1994, 3295 f.) - wesensgemäß aus (vgl. BGH NJW-RR 92, 531; 94, 319; NJW 2000, 1572 ).
  • BGH, 05.05.1999 - XII ZR 184/97

    Bestehen eines güterrechtlichen Ausgleichsanspruchs nach Scheidung einer in der

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.08.2002 - 5 U 183/99
    Der Senat kann über den Teilerledigungsfeststellungsantrag aber auch nicht durch Teilendurteil (§ 301 ZPO ) abschließend entscheiden, weil die Begründetheit des Feststellungsantrags u.a. davon abhängt, ob der dem Grunde nach gerechtfertigte Schadensersatzanspruch auch hinsichtlich des für erledigt erklärten Teils bis zur Erledigung der Höhe nach begründet war (vgl. BGHZ 831, 12, 13; 106, 359, 366 ff.; 141, 307, 316; Zöller, ZPO ,23.. Aufl., Rdnr. 43 zu § 91 a).
  • BGH, 07.11.1991 - III ZR 118/90

    Aufklärungspflicht eines im Rahmen eines Kapitalanlagemodells tätigen Treuhänders

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.08.2002 - 5 U 183/99
    Ein Grundurteil über einen unbezifferten Feststellungsantrag scheidet - von hier nicht gegebenen Ausnahmen abgesehen (vgl. BGH NJW 1994, 3295 f.) - wesensgemäß aus (vgl. BGH NJW-RR 92, 531; 94, 319; NJW 2000, 1572 ).
  • BGH, 09.06.1994 - IX ZR 125/93

    Zulässigkeit eines Grundurteils über eine Feststellungsklage; Beiziehung von

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.08.2002 - 5 U 183/99
    Ein Grundurteil über einen unbezifferten Feststellungsantrag scheidet - von hier nicht gegebenen Ausnahmen abgesehen (vgl. BGH NJW 1994, 3295 f.) - wesensgemäß aus (vgl. BGH NJW-RR 92, 531; 94, 319; NJW 2000, 1572 ).
  • BGH, 23.10.1969 - VII ZR 85/67

    "Beschränkung des Wettbewerbs auf der Anbieterseite" (§ 5 Abs. 2 BaupreisVO)

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.08.2002 - 5 U 183/99
    Unbeschadet der noch bestehenden Ungewißheit über den Schadensbetrag kann aber bereits jetzt festgestellt werden, daß der Schadensersatzanspruch auch unter Berücksichtigung der Einwendungen des Beklagten mit der erforderlichen aber auch ausreichenden hohen Wahrscheinlichkeit "in irgendeiner Höhe" besteht, daß also "irgendein" Schaden eingetreten ist (vgl. BGHZ 53, 17, 23; NJW 2001, 224 ).
  • BGH, 14.10.1993 - III ZR 157/92

    Amtshaftungsanspruch wegen Überplanung eines Altlastengeländes - Erlass eines

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.08.2002 - 5 U 183/99
    Ein Grundurteil über einen unbezifferten Feststellungsantrag scheidet - von hier nicht gegebenen Ausnahmen abgesehen (vgl. BGH NJW 1994, 3295 f.) - wesensgemäß aus (vgl. BGH NJW-RR 92, 531; 94, 319; NJW 2000, 1572 ).
  • BGH, 31.05.1994 - VI ZR 12/94

    Rückabwicklung eines gefälschten Überweisungsauftrages

  • BGH, 13.02.1992 - IX ZR 105/91

    Pflichten des Steuerberaters nach Zugang eines Steuerbescheides; Einbeziehung von

  • BGH, 18.12.1969 - VII ZR 121/67

    Steuerersparnis als anzurechnender Vorteil beim Schadensersatz

  • BGH, 12.03.1990 - II ZR 179/89

    Eingetragener Verein

  • BGH, 26.01.1984 - III ZR 216/82

    Anwendbarkeit von § 254 BGB auf Enteignung

  • BGH, 11.05.1995 - IX ZR 140/94

    Verjährung des Ersatzanspruchs gegen einen Steuerberater; Geltung der

  • BGH, 18.12.1997 - IX ZR 153/96

    Schadensersatzpflicht eines Steuerberaters

  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 279/91

    Schadensersatz nach ungerechtfertigter einstweiligen Anordnung in

  • BGH, 18.03.1993 - IX ZR 120/92

    Anwaltshaftung bei Musterprozessen ohne Verjährungsunterbrechung bezüglich

  • BGH, 10.05.1990 - IX ZR 113/89

    Zurechenbarkeit eines Schadens bei Verursachung durch mehrere Personen; Haftung

  • BGH, 24.11.1975 - II ZR 53/74

    Arbeitsrechtlicher Freistellungsanspruch des Schiffsführers

  • BGH, 23.05.1991 - III ZR 73/90

    Schadensminderungspflicht einer Prozeßpartei im Hinblick auf Schadensersatzklage

  • BGH, 10.12.1986 - VIII ZR 349/85

    Vereinbarung einer Rücktrittsklausel bei Störungen der öffentlichen Sicherheit

  • BGH, 29.04.1958 - VI ZR 82/57

    Geltendmachung des merkantilen Minderwerts

  • BGH, 29.06.1972 - II ZR 123/71

    Freistellungsanspruch bei Vermögenslosigkeit

  • BGH, 17.02.1982 - IVa ZR 284/80

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung durch einen Steuerberater - Bewertung

  • BGH, 30.11.1979 - V ZR 214/77

    Entgangener Gewinn bei verbotswidrigen Verträgen; Nutzungsausfall als

  • BGH, 04.05.2000 - IX ZR 142/99

    Risikoaufklärung des Steuerberaters

  • BGH, 26.06.1997 - IX ZR 233/96

    Schadensersatzpflicht eines Rechtsanwalts wegen Beratungsverschulden

  • BGH, 20.01.1994 - IX ZR 46/93

    Zurechnung des Verschuldensbeitrags eines weiteren Rechtsanwalts als

  • BGH, 02.12.1969 - VI ZR 143/68

    Tod eines Familienvaters infolge eines Verkehrsunfalles - Tatrichterliches

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