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   OLG Bamberg, 20.10.2010 - 3 U 41/10   

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https://dejure.org/2010,16727
OLG Bamberg, 20.10.2010 - 3 U 41/10 (https://dejure.org/2010,16727)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 20.10.2010 - 3 U 41/10 (https://dejure.org/2010,16727)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 20. Oktober 2010 - 3 U 41/10 (https://dejure.org/2010,16727)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Bankenhaftung bei Kapitalanlagevermittlung: Aufklärung über Rückvergütungen durch Ausweis der maximalen Höhe der Eigenkapitalbeschaffungskosten im Fondsprospekt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Aufklärungspflicht einer anlageberatenden Bank oder Sparkasse über die Höhe von Rückvergütungen für die Vermittlung bestimmter Kapitalanlagen

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1
    Aufklärungspflicht der anlageberatenden Bank oder Sparkasse über die Höhe von Rückvergütungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2011, 112
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.04.2010 - III ZR 196/09

    Haftung aus Kapitalanlageberatung: Pflicht des freien Anlageberaters zur

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.10.2010 - 3 U 41/10
    Wird eine Bank oder X. - wie hier - anlageberatend tätig, ist sie nach ständiger Rspr. des BGH - als Konkretisierung der allgemeinen Aufklärungspflicht über Interessenkollisionen - verpflichtet, gegenüber ihrem Kunden Rückvergütungen offen zu legen (BGH, Urteil vom 15.04.2010 - III ZR 196/09, veröffentlicht u.a. in WM 2010, 885-887 m.w.Nachw.).
  • BGH, 09.07.2007 - II ZR 95/06

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Begriff

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.10.2010 - 3 U 41/10
    Hinzukommen muss, dass der Beurteilung unterschiedliche Rechtssätze zugrunde liegen (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1676).
  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.10.2010 - 3 U 41/10
    Im Rahmen eines solchen Vertrages ist eine Bank verpflichtet, den Kunden als ihren Vertragspartner nicht nur über objektbezogene Umstände aufzuklären, sondern diese auch unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse des Kunden anlegergerecht zu bewerten (vgl. BGH, Urteil vom 13.05.1993 - III ZR 25/92, veröffentlicht u.a. in WM 1993, 1238 ff., st. Rspr.).
  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.10.2010 - 3 U 41/10
    41 Nach der Rechtsprechung des BGH reicht es aus, dass zu offenbarende Innenprovisionen als -Kosten der Eigenkapitalbeschaffung - bezeichnet werden (BGH, Urteil vom 12.02.2004 - III ZR 359/02, veröffentlicht u.a. in BGHZ 158, 110-122 und WM 2004, 631-635).
  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.10.2010 - 3 U 41/10
    Werden Rückvergütungen gezahlt, liegt die konkrete Gefahr auf der Hand, dass die Bank Anlageempfehlungen nicht allein im Kundeninteresse nach den Kriterien einer anleger- und objektgerechten Beratung abgibt, sondern zumindest auch in ihrem eigenen Interesse, möglichst hohe Rückvergütungen zu erhalten (BGH, Urteil vom 19.12.2006 - XI ZR 56/05 - veröffentlicht u.a. in BGHZ 170, 226-235).
  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 310/03

    Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.10.2010 - 3 U 41/10
    Außerdem muss er dem Anlageinteressenten so rechtzeitig vor dem Vertragsschluss überlassen worden sein, dass sein Inhalt noch zur Kenntnis genommen werden konnte (BGH NJW 2005, 1784, 1787f. m.w.Nachw.).
  • BGH, 25.09.2007 - XI ZR 320/06

    Zustandekommen eines Beratungsvertrages im Rahmen der Finanzierung eines

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.10.2010 - 3 U 41/10
    Sind diese Kosten der Eigenkapitalbeschaffung in den zur Akquisition verwendeten Prospekten einer Immobilienfondsanlage als solche ausgewiesen, ist die Bank, die die Fondsbeteiligungen vertreibt, nicht verpflichtet, von sich aus ungefragt eine weitere Aufklärung über diese Kosten vorzunehmen (BGH, Urteil vom 25.09.2007 - XI ZR 320/06 - veröffentlicht in JURIS und BKR 2008, 199-201).
  • OLG Frankfurt, 02.07.2010 - 3 U 21/10

    Haftpflichtversicherung: Darlegungs- und Beweislast für die vorsätzliche

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.10.2010 - 3 U 41/10
    Soweit sich der Beklagte auf die Entscheidung des OLG Celle vom 04.08.2010, Az. 3 U 21/10, beruft, betraf diese Entscheidung insofern einen anderen Sachverhalt, als im dortigen Fall der Emissionsprospekt erst nach Zeichnung der Anlage übergeben worden war und daher als Mittel der Aufklärung von vornherein ausschied.
  • OLG Köln, 24.01.2013 - 18 U 175/11

    Aufklärungspflichten der anlageberatenden Bank über die Höhe erhaltener

    Der Ausweis der Eigenkapitalbeschaffungskosten ersetzt für sich genommen lediglich die gebotene Offenlegung der Vertriebskosten (vgl. BGH, Urteil vom 12.02.2004 - III ZR 359/02, NJW 2004, 1732-1734, zitiert nach juris, Rn. 26), gibt aber entgegen der Ansicht des OLG Bamberg (Urteil vom 20.10.2010 - 3 U 41/10, WM 2011, 112-114, zitiert nach juris, Rn. 39 ff) keinen genügenden Aufschluss über Existenz und Höhe von Rückvergütungen an Banken aus Anlass von Beratungs- und Vermittlungsleistungen.

    Die Gegenansicht verweist demgegenüber darauf, dass der Ablauf der handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen allein den Verpflichteten nicht zu dem Schluss berechtige, der Berechtigte werde keine Ansprüche mehr geltend machen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 04.02.2000 - 24 U 51/98, ZIP 2000, 615-618, zitiert nach juris, Rn. 43; OLG Bamberg, Urteil vom 20.10.2010 - 3 U 41/10, WM 2011, 112-114, zitiert nach juris, Rn. 9 und 28).

    Die gebotene Offenlegung der Vertriebsprovisionen kann durch den Ausweis der Eigenkapitalbeschaffungskosten ersetzt werden (vgl. dazu BGH, Urteil vom 12.02.2004 - III ZR 359/02, NJW 2004, 1732-1734, zitiert nach juris, Rn. 26. sowie ausdrücklich auch für einen G Fondsprospekt OLG Bamberg, Urteil vom 20.10.2010 - 3 U 41/10, WM 2011, 112-114, zitiert nach juris, Rn. 39).

  • OLG Köln, 14.02.2012 - 18 U 142/11

    Haftung der anlageberatenden Bank

    Der Ausweis der Eigenkapitalbeschaffungskosten ersetzt für sich genommen lediglich die gebotene Offenlegung der Vertriebskosten (vgl. BGH, Urteil vom 12.02.2004 - III ZR 359/02, NJW 2004, 1732-1734, zitiert nach juris, Rn. 26), gibt aber entgegen der Ansicht des OLG Bamberg (Urteil vom 20.10.2010 - 3 U 41/10, WM 2011, 112-114, zitiert nach juris, Rn. 39 ff) keinen genügenden Aufschluss über Existenz und Höhe von Rückvergütungen an Banken aus Anlass von Beratungs- und Vermittlungsleistungen.

    Die Gegenansicht verweist demgegenüber darauf, dass der Ablauf der handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen allein den Verpflichteten nicht zu dem Schluss berechtige, der Berechtigte werde keine Ansprüche mehr geltend machen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 04.02.2000 - 24 U 51/98, ZIP 2000, 615-618, zitiert nach juris, Rn. 43; OLG Bamberg, Urteil vom 20.10.2010 - 3 U 41/10, WM 2011, 112-114, zitiert nach juris, Rn. 9 und 28).

    Die gebotene Offenlegung der Vertriebsprovisionen kann durch den Ausweis der Eigenkapitalbeschaffungskosten ersetzt werden (vgl. dazu BGH, Urteil vom 12.02.2004 - III ZR 359/02, NJW 2004, 1732-1734, zitiert nach juris, Rn. 26. sowie ausdrücklich auch für einen G. Fondsprospekt OLG Bamberg, Urteil vom 20.10.2010 - 3 U 41/10, WM 2011, 112-114, zitiert nach juris, Rn. 39).

  • OLG Köln, 22.03.2012 - 18 U 104/11

    Pflicht der anlageberatenden Bank zur Aufklärung über Rückvergütungen bei

    Der Ausweis der Eigenkapitalbeschaffungskosten ersetzt für sich genommen lediglich die gebotene Offenlegung der Vertriebskosten (vgl. BGH, Urteil vom 12.02.2004 - III ZR 359/02, NJW 2004, 1732-1734, zitiert nach juris, Rn. 26), gibt aber entgegen der Ansicht des OLG Bamberg (Urteil vom 20.10.2010 - 3 U 41/10, WM 2011, 112-114, zitiert nach juris, Rn. 39 ff) keinen genügenden Aufschluss über Existenz und Höhe von Rückvergütungen an Banken aus Anlass von Beratungs- und Vermittlungsleistungen.

    Die Gegenansicht verweist demgegenüber darauf, dass der Ablauf der handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen allein den Verpflichteten nicht zu dem Schluss berechtige, der Berechtigte werde keine Ansprüche mehr geltend machen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 04.02.2000 - 24 U 51/98, ZIP 2000, 615-618, zitiert nach juris, Rn. 43; OLG Bamberg, Urteil vom 20.10.2010 - 3 U 41/10, WM 2011, 112-114, zitiert nach juris, Rn. 9 und 28).

    Die gebotene Offenlegung der Vertriebsprovisionen kann durch den Ausweis der Eigenkapitalbeschaffungskosten ersetzt werden (vgl. dazu BGH, Urteil vom 12.02.2004 - III ZR 359/02, NJW 2004, 1732-1734, zitiert nach juris, Rn. 26. sowie ausdrücklich auch für einen G. Fondsprospekt OLG Bamberg, Urteil vom 20.10.2010 - 3 U 41/10, WM 2011, 112-114, zitiert nach juris, Rn. 39).

  • OLG Köln, 21.02.2012 - 18 U 107/11

    Aufklärungspflicht der anlageberatenden Bank über Rückvergütungen bei Vermittlung

    aa) Der Ausweis der Eigenkapitalbeschaffungskosten im Prospekt ersetzt für sich genommen lediglich die gebotene Offenlegung der Vertriebskosten (vgl. BGH, Urteil vom 12.02.2004 - III ZR 359/02, NJW 2004, 1732-1734, zitiert nach juris, Rn. 26), gibt aber entgegen der Ansicht des OLG Bamberg (Urteil vom 20.10.2010 - 3 U 41/10, WM 2011, 112-114, zitiert nach juris, Rn. 39 ff) keinen genügenden Aufschluss über Existenz und Höhe von Rückvergütungen an Banken aus Anlass von Beratungs- und Vermittlungsleistungen.

    Die Gegenansicht verweist demgegenüber darauf, dass der Ablauf der handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen allein den Verpflichteten nicht zu dem Schluss berechtige, der Berechtigte werde keine Ansprüche mehr geltend machen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 04.02.2000 - 24 U 51/98, ZIP 2000, 615-618, zitiert nach juris, Rn. 43; OLG Bamberg, Urteil vom 20.10.2010 - 3 U 41/10, WM 2011, 112-114, zitiert nach juris, Rn. 9 und 28).

    Die gebotene Offenlegung der Vertriebsprovisionen kann durch den Ausweis der Eigenkapitalbeschaffungskosten ersetzt werden (vgl. dazu BGH, Urteil vom 12.02.2004 - III ZR 359/02, NJW 2004, 1732-1734, zitiert nach juris, Rn. 26. sowie ausdrücklich auch für einen G. Fondsprospekt OLG Bamberg, Urteil vom 20.10.2010 - 3 U 41/10, WM 2011, 112-114, zitiert nach juris, Rn. 39).

  • OLG Karlsruhe, 21.12.2011 - 17 U 259/10

    Schadenersatzanspruch eines Kapitalanlegers: Rechtskraftwirkung eines

    Die hierzu im Prospekt (S. 24/25 und 50) erteilten Hinweise reichen entgegen der Auffassung der Beklagten 1 (Schriftsatz vom 24.03.2011 S. 2 f.; vgl. auch OLG Bamberg WM 2011, 112) nicht aus.
  • OLG Köln, 30.08.2012 - 18 U 79/11

    Klagen von 16 Immobilienfonds-Anlegern zurückgewiesen

    Die gebotene Offenlegung der Vertriebsprovisionen kann durch den Ausweis der Eigenkapitalbeschaffungskosten ersetzt werden (vgl. dazu BGH, Urteil vom 12.02.2004 - III ZR 359/02, NJW 2004, 1732-1734, zitiert nach juris, Rn. 26. sowie ausdrücklich auch für einen G Fondsprospekt OLG Bamberg, Urteil vom 20.10.2010 - 3 U 41/10, WM 2011, 112-114, zitiert nach juris, Rn. 39).
  • OLG Köln, 30.08.2012 - 18 U 42/11

    Klagen von 16 Immobilienfonds-Anlegern zurückgewiesen

    Die gebotene Offenlegung der Vertriebsprovisionen kann durch den Ausweis der Eigenkapitalbeschaffungskosten ersetzt werden (vgl. dazu BGH, Urteil vom 12.02.2004 - III ZR 359/02, NJW 2004, 1732-1734, zitiert nach juris, Rn. 26. sowie ausdrücklich auch für einen G Fondsprospekt OLG Bamberg, Urteil vom 20.10.2010 - 3 U 41/10, WM 2011, 112-114, zitiert nach juris, Rn. 39).
  • OLG Köln, 09.02.2012 - 18 U 95/11

    Abweisung der Klage gegen die Verantwortlichen eines geschlossenen

    Die gebotene Offenlegung der Vertriebsprovisionen kann durch den Ausweis der Eigenkapitalbeschaffungskosten ersetzt werden (vgl. dazu BGH, Urteil vom 12.02.2004 - III ZR 359/02, NJW 2004, 1732-1734, zitiert nach juris, Rn. 26. sowie ausdrücklich auch für einen G. Fondsprospekt OLG Bamberg, Urteil vom 20.10.2010 - 3 U 41/10, WM 2011, 112-114, zitiert nach juris, Rn. 39).
  • OLG Köln, 07.02.2012 - 18 U 135/11

    Anforderungen an die Darstellung des Verlustrisikos im Prospekt eines

    Die gebotene Offenlegung der Vertriebsprovisionen kann durch den Ausweis der Eigenkapitalbeschaffungskosten ersetzt werden (vgl. dazu BGH, Urteil vom 12.02.2004 - III ZR 359/02, NJW 2004, 1732-1734, zitiert nach juris, Rn. 26. sowie ausdrücklich auch für einen G. Fondsprospekt OLG Bamberg, Urteil vom 20.10.2010 - 3 U 41/10, WM 2011, 112-114, zitiert nach juris, Rn. 39).
  • OLG Köln, 24.05.2012 - 18 U 308/11

    Abweisung der Klage gegen die Gründungsgesellschafter eines geschlossenen

    Die gebotene Offenlegung der Vertriebsprovisionen kann durch den Ausweis der Eigenkapitalbeschaffungskosten ersetzt werden (vgl. dazu BGH, Urteil vom 12.02.2004 - III ZR 359/02, NJW 2004, 1732-1734, zitiert nach juris, Rn. 26. sowie ausdrücklich auch für einen G. Fondsprospekt OLG Bamberg, Urteil vom 20.10.2010 - 3 U 41/10, WM 2011, 112-114, zitiert nach juris, Rn. 39).
  • OLG Köln, 14.02.2012 - 18 U 158/11

    Anforderungen an die Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse eines

  • OLG Köln, 20.03.2012 - 18 U 147/11

    Haftung des Treuhandkommanditisten eines geschlossenen Immobilienfonds wegen

  • OLG Köln, 06.12.2011 - 18 U 156/11

    Pflicht der anlageberatenden Bank zur Offenbarung von Vertriebsprovisionen

  • OLG Köln, 10.11.2011 - 18 U 190/11

    Pflicht der anlageberatenden Bank zur Offenbarung von Vertriebsprovisionen

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